reinhard schrieb am 14.10.2008 um 21:08:06:Du darfst den Reisepass beantragen, verlierst damit aber sofort die deutsche Staatsangehörigkeit. Du wirst dadurch wieder Ausländer und musst auch sofort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder ausreisen.
Komisch. Meine Tochter hat letztens auch einen Pass von Belarus beantragt. Ihre Deutsche Staatsbürgerschaft besitzt sie aber trotzdem noch.
Einen Pass darf man immer beantragen, egal in welchem Land, ohne die Deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren.
Nur eine andere Staatsbürgerschaft darf man nicht beantragen, ohne Verlust der Deutschen. Zumindest wenn man vorher keine Beibehaltugsgenehmigung hatte oder wenn es um EU Länder geht. da darf man inzwischen.
Odysseus schrieb am 14.10.2008 um 23:53:08:heißt das, Du bist (oder der-diejenige von dem Du sprichst, ist) unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert worden?
Könnte ja auch gebürtiger Doppelstaatler sein, oder vor 2000 ? eingebürgert, da gab es
IMHO noch keine Verpflichtung die alte Staatsbürgerschaft loszuwerden.
Michael