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Besuchervisum zum erstenmal (Gelesen: 7.143 mal)
schweitzer
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Antwort #15 - 03.11.2008 um 13:25:26
 
Ich möchte ja hier nicht noch Wasser in den ohnehin schon sauren Wein gießen, aber ich halte es für ausgeschlossen, dass das bis zum 15.11.2008 (das sind noch ganze 11 Tage!!!) mit dem FZF - Visum klappen könnte. Ich rechne da eher mit mindestens zwei bis drei Monaten, wenn noch Sicherheitsabfragen gemacht werden (müssen), eher noch länger.

Abgesehen davon hatte ich weiter oben schon mal auf mögliche Probleme hingewiesen, die entstehen können, wenn die in der Folge des FZF-Visums erteilte AE dann nach ein paar Monaten wieder erlischt, man aber später doch seinen gemeinsamen Lebensmittelpunkt in Deutschland nehmen will.

Man kann es drehen und wenden wie man will - der 15.11.2008 ist unrealistisch, die Sache mir dem FZF - Visum vage und nicht unproblematisch - warum dann also nicht den Versuch einer Remonstration machen???

Ich kann Bonny schon sehr gut verstehen, wirklich (!!!, und die Entscheidung der Botschaft nicht) - gerade deshalb kann und will ich allen menschlich verständlichen Unmut, wenn er denn letztlich nun mehr oder minder in  Aktionismus mündet, hier nicht einfach so stehen lassen. - Gerade jetzt heißt es m.E. so "cool" wie möglich zu bleiben.

Wäre schön, wenn ein Experte mal etwas zu der verqueren Geschichte hier posten würde ...

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Enda
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Antwort #16 - 03.11.2008 um 13:25:55
 
@Bonny:
Zunächst findest du auf der Botschaftsseite folgendes Merkblatt zu FZF:
http://www.kairo.diplo.de/Vertretung/kairo/de/07/Visamerkblaetter__dt/merkblatt_...

Allerdings ist euer Fall recht speziell (erstens weil du in Ägypten lebst, zweitens weil ihr eure Ehe schon einige Zeit im Ausland geführt habt), da würde ich direkt bei der Botschaft nachfragen, was sie genau haben wollen (eventuell Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts, Krankenversicherung) und was vielleicht nicht benötigt wird (könnte sein: Sprachnachweis).

Bist du denn überhaupt noch in Deutschland gemeldet? Ihr müsst ja überlegen, wo in Deutschland ihr hin wollt, auch um zu wissen, welche ABH zuständig ist.
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Mikael321
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Antwort #17 - 03.11.2008 um 13:53:06
 
Und immer schön bei der Wahrheit bleiben !! Und der Botschaft mitteilen, das ein FZV erschlichen werden soll, und es nur zu Besuchszwecken (illegal ??) benutzt wird, und nicht zur Familien Zusammenführung .

Am besten dann gleich ein FZV C + D Visum beantragen. Bei nur D Visum, ist ein betreten anderer Schengen Länder nur zum EINMALIGEN Transit erlaubt.


Michael

PS. Ein FZV könnte auch nur genehmigt werden, wenn dein gewöhnlicher Aufenthalt in D. ist. Wie du ja schriebst, ist er das nicht, und eine Verlagerung des Wohnsitz, ist ja auch nicht geplant . Also müsstes du falschen Angaben machen ( ich will in D. leben ). Also auch nicht praktikabel.
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Bonny
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Antwort #18 - 03.11.2008 um 14:01:47
 
Hallo Ihr Lieben,

zum besseren Verständnis:

wir haben das Schengenvisum beantragt, damit ich meinem Mann auch mal Deutschland zeigen kann.
was damit passiert ist hab ich ja geschrieben.

Ich habe seit Ende August wieder eine Wohnsitz in Deutschland.

Habe dort einen 18jährigen Sohn welcher grad Abi macht und soweiter. Werde also ein paar Mal nach Deutschland fliegen und hab daher wieder eine kleine Wohnung dort.

Das es mit dem15.11. knapp wird weiss ich, sollte es nicht klappen, buche ich um und ich fliege mit diesem Ticket wieder nach Ägypten. Bis zwar grade erst hier, fliege aber Donnerstag wieder zurück.

So nun hab ich also eine Wohnung in deutschland. Dann müssen wir halt das Visum zur FZF stellen.
Muss ich dazu auch zur AB oder erstmal abwarten was die Botschaft sagt???
Wie sieht es mit dem Sprachkurs aus? Mein Mann spricht deutsch. haben wir sonst irgendwas gutes an der ganzen Sache, da wir über drei Jahre verheiratet sind?

Was an Unterlagen verlangt die AB von mir?

Wir müssten dann halt die vorgeschriebene Zeit in Deutschland wohnen, damit mein Mann das FZF nicht wieder verliert! Richtig??

Das wäre ja kein Problem im Winter in Deutschland zu sein, dann ist hier für uns eh keine Saison....

Also die ganze Sache macht mir echt zu schaffen, es kann doch nicht so schwierig sein, mit meinem Mann mal nach Deutschland zu kommen.
Man kann mich doch nicht zwingen die nächsten 100 Jahre in Ägypten zu leben, Oder??

eure verzweifelte
Bonny
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Bonny
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Antwort #19 - 03.11.2008 um 14:07:14
 
Nachtrag:

wir haben nur die Wahrheit gesagt!!!

Wie schon erklärt muss ich selber ein paar mal nach Deutschland dieses jahr und da ist es für mich einfacher ich habe dort eine Wohnung und muss nicht immer bei Freunden oder so unterkommen. Ist ja auch nicht angenehm... so DAUERBESUCH!!

Aber wenn es anders nicht geht müssen wir wohl das FZF beantragen.

Es macht mir den Anschein, dass die Botschaft die Türe für eine normales Urlaubsvisum schliesst, aber ein FZF Visum geben muss. Das ist doch nicht normal oder...

Ich versteh die Welt nicht mehr.
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Mikael321
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Antwort #20 - 03.11.2008 um 14:07:45
 
Bonny schrieb am 03.11.2008 um 14:01:47:
Wir müssten dann halt die vorgeschriebene Zeit in Deutschland wohnen, damit mein Mann das FZF nicht wieder verliert! Richtig??
Wenn er Deutschland für mehr als 6 Monate verlässt erlischt jede AE / NE . Bei der NE ( frühestens nach 3 Jahren) könnt ihr bei der ABH allerdings vorher einen Antrag stellen. Die NE ist dann so lange gültig, wie ihr zusammen seid.

http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ausland/erltitel/117823/index.html

Bonny schrieb am 03.11.2008 um 14:07:14:
Ich versteh die Welt nicht mehr.

Die sowieso nicht. Die Botschaften schon gar nicht.  Ärgerlich ( Teilweise ) Besonders weil einem ja als Ehepartner eines EU Bürgers , ganz andere Möglichkeiten offen stehen, die Sache einfach zu umgehen.

Michael
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schweitzer
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Antwort #21 - 03.11.2008 um 14:25:12
 
Wichtige Informationen in Zusammenhang mit dem FZF - Visum und den einzureichenden Dokumenten sind

hier

hier

hier
und
hier


zu finden.

Damit die AE Deines Mannes nicht erlischt, müsst Ihr Euren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, dieser auch als Hauptwohnsitz genutzt werden (gewöhnlicher Aufenthalt = mindestens 163 Tage pro Jahr) und Dein Mann darf sich nicht mehr als 6 Monate hintereinander im Ausland aufhalten.

Zuständige ABH ist bzw. wird die Deines Hauptwohnsitzes.

Zur ABH musst Du erst, wenn diese dies von Dir verlangt, Bonny.

Was für Unterlagen verlangt werden, kann unterschiedlich sein. Manches ist da durchaus umstritten, so teilweise die Vorlage von Lohn- bzw. Gehalts-/Einkommensnachweisen. - Da Du schon lange in Agypten gelebt hast, könnte das ggf. nicht so ganz unproblematisch werden ..., aber mal schauen.

Einen Sprachkurs muss Dein Mann wahrscheinlich nicht mehr besuchen - ob allerdings auf das Zertifikat des Goetheinstitus (also das Ablegen der entsprechenden Prüfung) bestanden wird, das regelmäßig verlangt wird, lässt sich von hier aus schwer beurteilen - in Ausnahmefällen kann aber davon abgesehen werden.

=schweitzer=





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Mick
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Antwort #22 - 03.11.2008 um 14:52:15
 
Bonny schrieb am 03.11.2008 um 12:53:51:
Ihr Lieben,

sollte es nun nicht mit dem Schengenvisum klappen, was brauchen wir für Papiere zur FZF???


Hoi,

das Besuchsvisum ist noch nicht entschieden, 
Spekulationen über ungelegte Eier völlig über-
flüssig.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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