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Besuchervisum zum erstenmal (Gelesen: 7.151 mal)
Bonny
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14.10.2008 um 13:56:09
 
Hallo Ihr Lieben,

mein Mann und ich sind seit 3 Jahren verheiratet. Wir haben in Kairo in der Shari El Khari geheiratet.

Mein Mann war noch nie in Deutschland aber nun ist es geplant.
er war am 07.10.08 in der Botschaft in Kairo mit folgenden Unterlagen:

Visumsantrag
Passfotos
Einladung (Verpflichtungserklärung von guten Freunden von uns)
Tax Card ( ägyptischer Gewerbeschein oder so, da wir selbstständig sind)
Flugticket hin - und zurück ( wollte die Botschaft gar nicht sehen)
Bankauszüge und da hackt es glaub ich!!

Gespräch war in englisch und deutsch bei der Botschaft.

Da wir im Tourismusgeschäft arbeiten, besitzte ICH ein deutsches Konto auf welches unsere Gäste einzahlen und auch wir unsere Geschäftstätigkeiten abwickeln. Auslandsüberweisungen sind ja für die Gäste besonders teuer.)

Mein Mann hatte alle Kontoauszüge dabei und auch erklärt warum auf dem ägyptischen Konto kein Geld ist. okay das war dieser Punkt.
Aber die Botschaft hat keine Kopien davon behalten. Es steht doch mein Name drauf und auch im Geschäftsvertrag steht mein Name.. die Bearbeiterin hat sich aber wohl Notizen in ihrem Computer gemacht.

Dann hat die SB der Botschaft ihn gefragt, warum er noch nie in Deutschland war: Grund noch nicht befreit von der Armee.. dieses ist nun der Fall seit 02.08

Warum keine Einladung von MEINER Familie: habe keinen Kontakt zu meiner Familie!!

Wie oft ich nach Deutschland fliege: 1 mal im Jahr! das hat er der Botschaft auch gesagt.

Sie haben eine Kopie der ägyptischen Heiratsurkunde gemacht

Mein Mann hat der Botschaft auch gesagt, dass wir dann gemeinsam fliegen werden. Es nur Urlaub ist.

Der Konsul in Ägypten hat einmal zu mir gesagt, es dürfte kein Problem mit dem Visum geben, da ich in Ägypten lebe, wir ein Geschäft dort haben, wir auch schon lange genug ( 3 jahre) verheiratet sind.

am 22.10.08 kommt sein Pass zurück nach Hurghada mit TNT.

Kommt dann der grosse Überraschungseffekt??? Visum im Pass oder nicht??

Ich halt das nicht aus.. ist ja schlimm dieses Verfahren.

Welche Meinung oder Erfahrungen habt ihr? Bekommt mein Mann wohl sein Visum?

Die Rückkehrbereitschaft ist doch wohl ersichtlich, da wir das Geschäft haben und auch Beide  in Ägypten leben.

Bitte um Antworten... diese Warterei macht mich grad mal WAHNSINNIG  Augenrollen

LG
Bonny


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Antwort #1 - 14.10.2008 um 15:34:53
 
Bonny schrieb am 14.10.2008 um 13:56:09:
Hallo Ihr Lieben


Hallo Du Liebe  Zwinkernd,

nein, unmittelbare Erfahrungen, die ich Dir beisteuern könnte, habe ich nicht, aber die würden Dir auch nichts nutzen.

Und es könnten und können Dir auch viele Ihre Meinung schicken, Bonny, eigentlich ist das nahezu bedeutungslos, weil Euer "Fall" ein sehr spezifischer Einzelfall ist. Wer soll, wer will das von hier aus wirklich beurteilen können, wer sollte für so ein Urteil die Hand ins Feuer legen können?

Nicht bedeutungslos hingegen finde ich Dir/Euch die Daumen zu drücken, Dich/Euch zu ermutigen, was ich hiermit gern und aufrichtig tun möchte. So wie Du es schreibst gibt es viele Indizien für eine hinreichende Rückkehrbereitschaft, in dieser Richtung werte ich auch die Aussage des Konsuls. Immerhin.

Also bitte nicht Bonny schrieb am 14.10.2008 um 13:56:09:
WAHNSINNIG
werden  Zwinkernd

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Bonny
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Antwort #2 - 14.10.2008 um 17:38:08
 
Hallo Schweitzer,

vielen Dank für deine tröstenden Worte.

ich hoffe die gute Frau auf der Botschaft hat auch alles richtig notiert.

Wieso wollen die denn kein Flugticket sehen und warum hat sie sich nicht die Bankauszüge von Deutschland kopiert???

Mein Mann hatte sogar sämtliche Buchungen und Rechnungen mit zur Botschaft genommen und auch das Buchungen für 2009 schon vorliegen.

Jetzt könnten die doch einfach sagen: abgelehnt weil kein Bargeld auf dem ägyptischen Konto.

Oder ist das nicht zwingend erforderlich??????

Die Flugtickets sind für den 15.11. bis 08.12. also auch nicht unnormal lange und so weiter...

ich werde trotzdem wahnsinnig hier...  Zwinkernd
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Bonny
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Antwort #3 - 22.10.2008 um 18:35:44
 
Hallo zusammen,

tja schade eigentlich!!!

Mein Mann hat KEIN VISUM bekommen.

Abgelehnt laut:
Eine Ablehnung erfolgt in der Regel ohne Begründung, da die Versagung eines Visums nach § 77 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz und aufgrund internationaler Übung weder einer Begründung noch einer Rechtsbehelfsbelehrung bedarf. Die ablehnende Entscheidung zu einem Antrag auf Erteilung eines Visums zu touristischen Zwecken ist gemäß § 83 Aufenthaltsgesetz unanfechtbar.

Und nun??? Habe einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der den Botschafter, den Generalkonsul und das auswärtige Amt anschreibt.
Er wird nochmals alle Papiere meines Mannes einreichen und eine erneute Prüfung verlangen.

Ich hoffe das bringt was.. kann doch wohl nicht wahr sein. Darf mein Mann denn NIEMALS Deutschland sehen bzw. wo ich herkomme???

Habt Ihr Erfahrungen mit Remonstrationsverfahren? Der Anwalt möchte diese Sache auch auf eilig machen, da das Flugticket für den 15.11.08 gebucht ist.

Hoffe auf positive Antworten von euch

eure zur Zeit traurige  weinend

Bonny
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maki
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Antwort #4 - 23.10.2008 um 12:30:36
 
Man kann es nur vermuten, aber vielleicht lag es an der nicht belegten Rückkehrbereitschaft deines Mannes, dass man ihm kein Besuchervisum ausgestellt hat.

Was habt ihr denn vor?

Wenn eine FZF euer Ziel ist, so wie hier und hier angedeutet, dann wäre nur ein FZF Visum das richtige.

Warum ihr für ein Besuchervisum Geld für einen Anwalt rausschmeisst ist mir ansonsten überhaupt nicht klar...

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Bonny
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Antwort #5 - 23.10.2008 um 12:45:00
 
hallo maki,

wir haben gar nichts vor.
Wie ich vorher schon geschrieben habe, sollte es nur Urlaub werden in Verbinung der event. Fortbildung.

Sollte das mit der Fortbildung nicht klappen, weil kein Platz oder mein Mann möchte dann doch nicht, besteht doch gar kein Grund für uns, ein Visum auf FZF zu stellen. Da haben wir dann kein Interesse dran, da wir dann weiterin zusammen in Ägypten leben werden.

Es kann doch nicht sein, dass man gleich solche grossen Schritte wie FZF gehen muss, nur um das mein Mann mal mit mir 3 Wochen in Deutschland sein kann.

Wir haben ein Geschäft in Ägypten und das soll auch fortgeführt werden. Auch wenn mein Mann diese Fortbildung machen sollte...

Er wollte doch einfach mal nur Deutschland sehen!!!! Mit mir als seine Frau!!

bin ein wenig verzweifelt und auch wütend.

Der Anwalt will nun die Rückkehrbereitschaft mehr untermauern. Wir haben alles aber auch wirklich Alles vorgelegt...

LG
die traurige und wütende
Bonny
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maki
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Antwort #6 - 23.10.2008 um 12:54:26
 
Bonny schrieb am 23.10.2008 um 12:45:00:
wir haben gar nichts vor.  

Was ich meinte war Besuch vs. FZF.

Wenn ihr euch für einen Besuch entschieden habt, ist natürlich ein Besuchsvisum das richtige.
Allerdings git es auf so ein Visum keinen Anspruch, es wird erteilt oder eben auch nicht, Klagen ist ziemlich zwecklos.

Bonny schrieb am 23.10.2008 um 12:45:00:
Der Anwalt will nun die Rückkehrbereitschaft mehr untermauern. Wir haben alles aber auch wirklich Alles vorgelegt...  

Dann denke ich mal dass der Anwalt sein Geld kassiert, egal wie es ausgeht.

Tut mir leid das ich keine besseren Nachrichten habe, aber vielleicht klappt es ja mit der Remo.

Nachtrag:
Bonny schrieb am 23.10.2008 um 12:45:00:
Es kann doch nicht sein, dass man gleich solche grossen Schritte wie FZF gehen muss, nur um das mein Mann mal mit mir 3 Wochen in Deutschland sein kann.

FZF ist kein großer Schritt, Sprachkenntnisse bräuchte er nicht, einzig die Frage des LU könnte aufkommen wegen einer Regelausnahme, aber da kann ein Anwalt etwas machen.
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Mikael321
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Antwort #7 - 23.10.2008 um 13:05:58
 
maki schrieb am 23.10.2008 um 12:30:36:
Man kann es nur vermuten, aber vielleicht lag es an der nicht belegten Rückkehrbereitschaft deines Mannes, dass man ihm kein Besuchervisum ausgestellt hat.
Das allgemeine Lage bei der Botschaft in Kairo, hat sich in den letzten Jahren , bezüglich Besuch und FZV, deutlich verschlechtert. ( Habe ja selber ein paar Jährchen in Egypt zugebracht, und traue mir ein Urteil zu, weil ich immer noch genügend Bekannte vor Ort habe )

Einige meiner Bekannten, machen inzwischen einen großen Bogen um die Deutsche Vertretung.

Ein guter Bekannter von mir, betreibt seit mehreren Jahren Tauchschulen und Safariboote in Egypt. Er lebt schon seit gut 18 Jahren dort, und ist seit ca. 4 Jahren, mit einer Ägyptischen Frau verheiratet.

Auch seiner Frau, wurden bereits 2 mal ein Besuchsvisum abgelehnt.
Inzwischen stört ihn das nicht mehr. Da er noch ein Haus , in der nähe von Salzburg besitzt ( Aber noch auf Deutscher Seite ) Marschiert er einfach den Ösi, und holt sich dort ein Schengen Visum.

Begründung : Urlaub in Österreich. Da seine Frau ja Freizügig ist, wenn der Ehemann mitreist ( Fliegen zusammen nach München), wird das Visum auch schnell und kostenlos erteilt. In den letzten 2 Jahren, 4 mal.

In diesem Jahr hat er es mal wieder bei der Deutschen Botschaft versucht, weil ja bereits 4 mal in Schengen eingereist, und wieder ausgereist wurde.

Argument Rückkehrwilligkeit ist ja ausgeschaltet, hat er sich so gedacht . Visum, ist aber wieder abgelehnt worden. Remonstration läuft gerade. Klappt es nicht, marschiert er wieder zu den Ösis .


Am Geld kann es auch nicht liegen . Das ist genügend vorhanden.


Michael


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Antwort #8 - 23.10.2008 um 13:14:24
 
maki schrieb am 23.10.2008 um 12:54:26:
FZF ist kein großer Schritt


Das ist sicher relativ, aber im Falle von Bonny wirklich keine Alternative.

Wenn beide Partner (vorerst) planen, den Lebensmittelpunkt im Ausland beizubehalten (z.B. auch wegen des gut laufenden Geschäfts, das betrieben wird), macht eine FZF wirklich keinen Sinn, denn, wie Du weißt, würde im Zweifel die AE des Mannes, die dieser infolge der FZF erhalten würde, wieder erlöschen, wenn er sich danach mehr als 6 Monate bzw. nicht nur vorübergehend im Ausland aufhielte.

Wenn man dann später doch noch vorhätte, den Lebensmittelpunkt nach Deutschland zu verlegen, bräuchte man erneut ein FZF-Visum. Ich wage mal die Prognose, dass das dann nicht gerade einfacher würde ...

@ Bonny -

Für Dich/Euch tut es mir ganz aufrichtig leid, aber es bleibt nur die Remonstration und dabei nochmals alles genau darzutun - hoffentlich ist der Anwalt tough!!!  - Hoffentlich hilft es ein bisschen, wenn ich Euch alle meine Daumen drücke ...

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Antwort #9 - 02.11.2008 um 22:14:29
 
Hatte vor kurzem in meiner Bekanntschaft auch so einen Fall, in dem jemand kein Besuchervisum bekam, obwohl alles (ich kenn mich ein klein bisschen aus) da war... und auch aus der Antwort der Deutschen Botschaft Bangkok ging es nicht klar hervor. Derjenige (Thailänder) hat danach 3 Wochen USA-Urlaub gemacht... da gab es das Visum problemlos. Fazit: Deutsche Botschaften und ihre Entscheidungen sind unlogisch ... alles GUTE... habe mich auch schon oft aufgeregt... und geärgert über die Machtlosigkeit - vor allem, wenn man weiß, dass der besuch 100 % wieder zurück geht... Griesgrämig
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Antwort #10 - 03.11.2008 um 11:05:23
 
Hallo zusammen,

ich halt das hier alles nicht mehr aus.

Den Anwalt bin ich wieder los. Da hattet ihr Recht. Er wollte mal eben für 2 Emails schreiben 350.- Euro von mir kassieren.

Habe nun letzte Woche Kontakt zum auswärtigem Amt aufgenommen und den Herrschaften dort alle Unterlagen geschickt.

Ebenso habe ich per Fax und mit Vollmacht meines Mannes das Remonstrationsschreiben zur deutschen Botschaft in Kairo geschickt.

Ich selber bin am Donnerstag nach Ägypten geflogen und war gestern bei der Botschaft... tja kommt wohl nicht jeder da rein.. ich durfte auf jeden Fall mit niemanden sprechen und bekam nur vor der Türe die Auskunft: der Leiter der Visastelle führt keine persönlichen Gespräche. bitte alles per Fax und so weiter und so weiter.. gut das mir in Ägypten noch NIE etwas passiert ist... auf die Botschaft kann man ja wohl nicht hoffen.

So Ihr Lieben... Jetzt brauche ich eure RATSCHLÄGE!!! SCHNELL!!!

Das Flugticket für meinen Mann ist für den 15.11. gebucht!!!!

Bitte bitte... was können wir denn noch machen... Verdammt nochmal... es ist doch nur Urlaub...

Sollten wir allerdings dieses verflixte Besuchervisum nicht erhalten, wie lange müssen wir warten bis wir das FZF Visa stellen können?? Wenn es keinen anderen Weg gibt, müssen wir dieses ja wohl machne um das mein Mann einmal Deutschland sieht.. und zur Not müssen wir dann halt 6 Monate in Deutschland bleiben und die anderen 6 Moante in Egypt....

Ich weiss nicht mehr weiter!!!

eure traurige, entäuschte, wütende

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Antwort #11 - 03.11.2008 um 11:23:41
 
Bonny schrieb am 03.11.2008 um 11:05:23:
Das Flugticket für meinen Mann ist für den 15.11. gebucht!!!! 


Mit der derzeitigen Situation würde ich als erstes mal das Ticket stornieren, damit Du das Geld dafür wieder für die nächste Buchung verwenden kannst. Gegen ein Schengenvisum zu remonstrieren ist ganz ganz schwierig und schlecht. Ich würde ein FZF empfehlen.

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Antwort #12 - 03.11.2008 um 11:34:43
 
Mich würde in dem Zusammenhang mal interessieren, ob es von den Behörden als genauso schlimm angesehen wird, wenn man ein FZF-Visum für einen Besuch verwendet, wie wenn man ein Besuchsvisum für FZF (was wohl viel öfter vorkommt) verwendet. Beziehungsweise hätte das Konsequenzen, wenn man später wirklich mal FZF machen will?
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Antwort #13 - 03.11.2008 um 12:53:51
 
Ihr Lieben,

sollte es nun nicht mit dem Schengenvisum klappen, was brauchen wir für Papiere zur FZF???

Braucht mein Mann eine Deutschzertifikat? Ich lebe ja nun schon 4 Jahre mit ihm zusammen und wir sind über 3 Jahre verheiratet.

Mein Mann hat auch schon 3 Deutschkurse an einer Sprachenschule hier in Hurghada gemacht.

Muss ich auch zur Ausländerbehörde??? Was muss ich da machen???

So viele Fragen, ich weiss.

Kann uns jemand eine Anleitung zum FZF geben...Bitte

LG
Bonny
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Antwort #14 - 03.11.2008 um 13:12:14
 
Bonny schrieb am 03.11.2008 um 12:53:51:
Muss ich auch zur Ausländerbehörde??? Was muss ich da machen???  


1. Die Deutsche Botschaft fragen, welche landestypischen Papiere für eine FZF benötigt werden
2. Die Ausländerbehörde fragen, welche Unterlagen Du für eine FZF benötigst
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