Hallo zusammen,
ich weiss, es ist ein laaaaaaager Betreff aber der Sachverhalt ist auch ziemlich wirr!!!
Eine Bekannte von mir, im Besitz einer Duldung, hat ein Kind bekommen.
Eine Vaterschaftsanerkennung liegt vor.Der Vater ist auch Ausländer und im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und war zum Zeitpunkt der Geburt auch bereits 8 Jahre rechtmäßig (keine Duldung innerhalb der letzten 8 Jahre) und gewöhnlich im Bundesgebiet.
Irrtümlicherweise nahmen wir sn, das Kind würde somit die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten aber FALSCH gedacht.
Der Vater wurde aufgrund der Duldung nicht mal in die Geburtsurkunde eingetragen, da die Mutter nur im Besitz der Duldung ist und somit Ihre Identität nur auf deren Angaben beruht.
Aber es wird noch interessanter!!! Für das Jugendamt ist der Vater der Vater, man belangt ihn wegen der Zahlung der Alimente etc.
Für das Standesamt ist es irrelevant und für die
ABH ist das Kind ein regelrechtes Neutrum.
Auch wenn wir nachweisen konnten, dass der Vater die erforderlichen Zeiten hat beruft sich die
ABH auf die Geburtsurkunde, die keinen Vater ausweist.
Das Kind ist somit nicht deutsch und die Mutter des eigentlich "deutschen" Kindes erhält keinen Aufenthaltstitel.
Ist das denn rechtens??? Kann das wirklich sein???
Wie können innerhalb einer Verwaltung, verschiedene Beteiligte den Sachverhalt sooo unterschiedlich sehen???Was ist denn da mit "Einheit der Verwaltung"?????
Hoffe auf einen Tipp, was wir jetzt machen können bzw. eine aussage ob das alles so rechtens ist!!!!
Vielen lieben Dank