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Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch? (Gelesen: 12.161 mal)
Ralf
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Antwort #15 - 14.10.2008 um 15:28:46
 
Mikael321 schrieb am 14.10.2008 um 14:57:04:
Vater steht fest. ( Nach korrekter Erklärung )


Richtig, Mikael321, nach korrekter Erklärung. Damit
diese nach deutschem Recht wirksam werden kann, muss
aber auch die Mutter einige Bedingungen erfüllen: Sie muss
einmal nachweislich unverheiratet sein, und sie muss
zweitens der Erklärung schriftlich zustimmen, wozu m.E.
der Nachweis der Identität unerlässlich ist. An beiden Dingen
hapert es ja hier offensichtlich, so dass eben bisher keine
wirksame Vaterschaftsanerkennung erfolgte. Es liegt also
an der Mutter, jetzt erst einmal ihre Papiere in Ordnung
zu bringen.
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Antwort #16 - 14.10.2008 um 15:29:49
 
der Vater hat i.ü. erst nachdem meine Bekannte klagen wollte, um die Vaterschaft feststellen zu lassen, die Vaterschaft anerkannt!!! Ich sag ja, ziemlich wirrer Sachverhalt!!!

Er wollte eigentlich nichts mit der Dame und ihrem Kind zu tun haben, da er mit einer Deutschen zusammenlebt und die davon nicht nicht sonderlich begeistert war aber aufgrund der anstehenden Klage stimmte er der Vaterschaftsanerkennung zu.

Ob er sich aber nunmehr auf einen Vaterschaftstest einlassen würde, den er wohl finaziell tragen müßte, bezweifle ich!!!
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Antwort #17 - 14.10.2008 um 15:32:48
 
cinderella70 schrieb am 14.10.2008 um 15:29:49:
Ob er sich aber nunmehr auf einen Vaterschaftstest einlassen würde, den er wohl finaziell tragen müßte, bezweifle ich!!!

Eines nach dem anderen.

Wenn die Mutter ihre Identität und auch ihren ledigen Familienstand nachweisen kann, gibt es immer noch genug Möglichkeiten den bio. Vater zu einem Test zu zwingen, wenn es sein muss durch ein Gerichtsurteil.
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cinderella70
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Antwort #18 - 14.10.2008 um 20:50:34
 
aber sie kann ja eben NICHT ihre Identität belegen!!! (muss gestehen- sagt SIE- wissen tue ich es nicht) und ohne ihre Identitätsfeststellung haben wir eben dann noch immer das gleiche Problem wie anfänglich beschrieben!!!!
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Ralf
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Antwort #19 - 15.10.2008 um 10:47:15
 
cinderella70 schrieb am 14.10.2008 um 20:50:34:
aber sie kann ja eben NICHT ihre Identität belegen!!! 

Wer oder was hindert sie denn daran, und wo kommt
sie denn eigentlich her?

Habe das ansonsten mal zum Personenstandsrecht
geschoben, denn das eigentliche Problem ist ja die
Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung.
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Antwort #20 - 15.10.2008 um 12:18:25
 
niemand hindert sie aber allein die geburtsurkunde reicht nicht und die botschaft stellt keinen pass aus!!!

die dame kommt aus ghana!

und ich dachte es geht um mehr als nur die vaterschaftsanerkennung, nämlich die einrgung auf der geburtsurkunde!!! enn das standesamt weigert sich ja den vater einzutragen!!!

ich gebe zu, ich hab von dem thema wirklich nicht viel ahnung _(eher keine) aber wenn es nur um die gültigkeit geht, kann denn dann das jugendamt den vermeintlichen vater überhapt heranziehen???

das ist für mich sehr verwirrend!!! und wenn die vaterschaftsanerkennung gültig wäre, müsste dann das standesamt den vater mit eintragen oder die abh der mutter nen titel geben???

wie gesagt- bin verwirrt!!!!
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Antwort #21 - 15.10.2008 um 12:25:06
 
cinderella70 schrieb am 15.10.2008 um 12:18:25:
und ich dachte es geht um mehr als nur die vaterschaftsanerkennung, nämlich die einrgung auf der geburtsurkunde!!! enn das standesamt weigert sich ja den vater einzutragen!!!

Das Standesamt hat ja Recht.

Die Dame kann nicht nachweisen wer sie ist, daher auch nicht das sie ledig ist (Vorraussetzung für die Vaterschaftserklärung) noch dass sie mit der Vaterschaftserklärung einverstanden ist.

Das eigentliche Problem ist eben die Identität und der damit unmögliche Nachweis der Ledigkeit.
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Antwort #22 - 15.10.2008 um 12:59:47
 
Gerade gefunden :

LG Berlin 84 T 609/04, B.v.10.02.05, StAZ 2005, 143

Steht die Identität der Mutter eines in Deutschland geborenen Kindes, die sich lediglich durch einen Ausweisersatz der Ausländerbehörde ausgewiesen hat, nicht fest, weil sie in absehbarer Zeit nicht durch eine Personenstandsurkunde oder andere öffentliche Urkunde nachgewiesen werden kann, so genügt es für die Übername des
Namens der Mutter und des Kindes aus der Geburtenanzeige ohne klarstellenden Zusatz des Inhalts, dass die Vor- und Familiennamen der Mutter und des Kindes ebenso wie ihre ausländische Staatsangehörigkeit und ihr Personenstand nicht festgestellt werden können, wenn die Eltern der Kindesmutter in Deutschland eine
eidesstattliche Versicherung über deren Identität abgegeben haben. In einem solchen Fall kann auch die Vaterschaftsanerkennung beigeschrieben werden, wenn sich der anerkennende mit einem im Zeitpunkt der Anerkennung gültigen türkischen Reisepass ausgewiesen hat.

Michael
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Antwort #23 - 15.10.2008 um 13:04:27
 
Mikael321 schrieb am 15.10.2008 um 12:59:47:
wenn die Eltern der Kindesmutter in Deutschland eine
eidesstattliche Versicherung über deren Identität abgegeben haben

Sind denn die Eltern der Kindesmutter in D?
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Antwort #24 - 15.10.2008 um 13:07:58
 
neee, schön wäre es!!! ich denke, dann wäre die ganze Identitätsfeststellung ggf auch einfacher!!!!

Die Dame ist allein hier!!!!

Danke aber i.ü. für die Mühen!!!!
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Antwort #25 - 15.10.2008 um 13:20:33
 
cinderella70 schrieb am 15.10.2008 um 13:07:58:
Die Dame ist allein hier!!!!


So ganz ohne Papiere wird sie aber ja auch nicht
hergekommen sein, oder? Irgendwo müssen die
doch geblieben sein.
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Antwort #26 - 15.10.2008 um 13:39:48
 
also diese problematik dürfte nicht neu sein- schlepper- falscher pass- keine originaldokumente!!!!

seien wir mal ehrlich, ich kenn das ja aus meinem umfeld- normalerwiese würden "solche" menschen doch spätestens JETZT, wenn sie die option auf eine AE haben, den pass oder sonstiges rausrücken aber sie hat nichts!!!!

und selbst wenn, sie behauptet auch vor uns freunden und bekannten felsenfest keine identitätsdokumente zu haben!!! ich glaube ihr das offen gestanden auch- ich mag gutgläubig sein aber wenn sie trotz der erklärungen, was wäre wenn (sie einen pass hätte) doch keinen vorweisen kann, glaub ich ihr keinen zu haben!!!
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Antwort #27 - 15.10.2008 um 13:46:25
 
Das sie jetzt (noch) keinen Pass hat glaub ich ihr ja auch, aber irgendie muss sie an einen kommen, ist ja kein Dauerzustand.
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Antwort #28 - 15.10.2008 um 13:53:04
 
maki schrieb am 14.10.2008 um 14:59:46:
Du hast übersehen, das nicht klar ist ob die Mutter nicht bereits verheiratet ist, denn wenn es so ist, ist die Vaterschaftserklärung nutzlos und der Vater wäre ein anderer...


Wenn die Mutter wirklich bereits verheiratet ist (nur mal angenommen), dann ist der biologische Vater aber auch nicht unterhaltsverpflichtet.

D.h. zur Zeit (bis diese Frage geklärt ist) gibt es keine Rechtsgrundlage für das Jugendamt, den biologischen Vater wegen Unterhalts anzugehen.

Und bei diesem Sachverhalt:
Zitat:
Ich muss i.ü. gestehen, das Argument hinsichtlich einer noch bestehenden ehe ist leider sehr nachvollziehbar. zumal die Dame wirklich verheiratet war! Natürlich nicht vorlegen und beweisen kann, dass sie sich hat in Ghana scheiden lassen.

... müßte das Jugendamt wohl erst mal beweisen, dass die Scheidung wirklich stattgefunden hat (wobei ich mich erinnere, dass ausländische Ehescheidungen hier erst anerkannt werden müssen, bevor sie rechtlich in D wirksam werden - wie wirkt sich das hier aus?).

Eduard
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« Zuletzt geändert: 15.10.2008 um 14:06:41 von Eduard »  
 
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Antwort #29 - 15.10.2008 um 14:20:20
 
kann mir irgendwer belgen woher das rechtlich rührt, womit begründet???!!!

mir fehlt das rechtsverständnis, solang ich keine §§ kenne

nur mit der mitwirkungspflicht wird sich das nicht belegen lassen, oder??
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