maki schrieb am 14.10.2008 um 14:59:46:Du hast übersehen, das nicht klar ist ob die Mutter nicht bereits verheiratet ist, denn wenn es so ist, ist die Vaterschaftserklärung nutzlos und der Vater wäre ein anderer...
Wenn die Mutter wirklich bereits verheiratet ist (nur mal angenommen), dann ist der biologische Vater aber auch nicht unterhaltsverpflichtet.
D.h. zur Zeit (bis diese Frage geklärt ist) gibt es keine Rechtsgrundlage für das Jugendamt, den biologischen Vater wegen Unterhalts anzugehen.
Und bei diesem Sachverhalt:
Zitat:Ich muss i.ü. gestehen, das Argument hinsichtlich einer noch bestehenden ehe ist leider sehr nachvollziehbar. zumal die Dame wirklich verheiratet war! Natürlich nicht vorlegen und beweisen kann, dass sie sich hat in Ghana scheiden lassen.
... müßte das Jugendamt wohl erst mal beweisen, dass die Scheidung wirklich stattgefunden hat (wobei ich mich erinnere, dass ausländische Ehescheidungen hier erst anerkannt werden müssen, bevor sie rechtlich in D wirksam werden - wie wirkt sich das hier aus?).
Eduard