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FZF (Gelesen: 2.615 mal)
elektra
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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12.10.2008 um 18:01:18
 
die Deutsche GK. verlangt für FZf visa von meinem Mann und mir einen Ein und Ausreise Nachweis ab 2000 in das land. (von der Flughafen Grenzpolizei).
(Ich habe mein Mann 2006 kennengelernt)

Ansonsten schreiben sie, werden der Zuständigen Ausländerbehörde eine Mitteilung machen und den Visumantrag ablehnen nach Aufenthaltsgesetz §82 abseits 1.

Das geht mir aber zu weit. Verstoßt das nicht gegen das Datenschutzgesetz? Sie haben auch nicht geschrieben wozu sie dieses von mir verlangen.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 12.10.2008 um 18:24:42
 
Vielleicht solltest Du erst mal in ein paar Sätzen sagen, worum es überhaupt geht. Was "zu weit" geht, ist sonst schwer zu beurteilen.

Es gibt den Datenschutz, es gibt aber auch die Mitwirkungspflicht. Wenn jemand etwas von einer Behörde will, zum Beispiel ein Visum, ist er oder sie auch zur Vorlage bestimmter Unterlagen (nicht aller) verpflichtet.

Schreib doch erst mal, wer Ihr seid, um welches Land und welchen Antrag es geht und was bisher geschah.
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elektra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 12.10.2008 um 19:43:27
 
ich bin deutsche Staatsangehörige und lebe in Deutschland. Möchte meinen Mann rüberholen. Habe mein Mann während meines Urlaubs (in meiner Herkunftsland)kennengelernt. Wir sprechen die gleiche Sprache und meine Herkunft ist auch dieselbe.
Es wurde uns zuerst Scheinehe vorgeworfen und die haben wir durch eine zeitgleiche befragung ausgeräumt.(so hoffe ich) Das problem war dass ich mehrere Ehen(kulturell bedingt, ohne Ehe ist zusammenleben nicht angesehen) hinter mir hatte und das Altersunterschied und dass mein mann aus Deutschland kurz vor unsere Eheschließung abgeschoben wurde. Wir haben auch eine befristung der einreisesperre erwirkt.
Und jetzt hat er das zweitemal FZF visa beantragt. Die Gk wollte alle Scheidungsurteile von mir und hat sie bekommen. Dann ist denen was neues eingefallen und wollen jetzt unsere Ein und ausreise nachweise unsderes Herkunftslandes. Was ich eine Zumutung empfinde. Und das seit 2000. Da kannten wir uns gar nicht.
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reinhard
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Antwort #3 - 12.10.2008 um 19:49:59
 
Dann könnte es auch eine taktische Frage sein, wie Du darauf reagierst. Eine Scheinehebefragung bedeutet ja, dass ein Verdacht besteht. Unterlagen zu verweigern könnte weiteren Verdacht hervorrufen.

Allerdings weiß ich nicht, was Negatives ans Licht kommen könnte, wenn Du Ein- und Ausreisen belegst, deshalb musst Du das selbst entscheiden oder uns mehr Informationen dazu geben.

Wenn Ihr wollt, dass Generalkonsulat und Ausländerbehörde dem Visum zustimmen, kann es manchmal taktisch klug sein, ein bisschen mehr zu geben als gesetzlich streng vorgeschrieben, um zu zeigen, dass man nichts zu verbergen hat.

Hast Du denn eine Ahnung, warum die Ausländerbehörde die Daten sehen will? Würde Dein Mann nach der Einreise Hartz-IV-Empfänger? Wollen sie wissen, ob Du eine besondere Bindung an Dein Herkunftsland hast?
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elektra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 12.10.2008 um 19:57:15
 
wir haben nichts zu verbergen aber das problem bei mir ist dass ich während meiner Arbeitslosigkeit ohne mich beim Arbeitsamt abzumelden in urlaub gefahren bin und das das rauskommt. ich dann geld zurückzahlen muss.

Tippi   Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.


...
Wollen sie wissen, ob Du eine besondere Bindung an Dein Herkunftsland hast?
warum sollen sie das wissen wollen?
Ich hab keine Ahnung warum sie auch meine Ein/ausreise nachweise haben wollen.
Mein Mann wird sofort arbeiten bei den verwandten. Ich bin vor kurzem frühberentet worden wegen Krankheit.
danke für deine Antworten

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« Zuletzt geändert: 12.10.2008 um 23:28:58 von Tippi »  
 
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reinhard
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Antwort #5 - 12.10.2008 um 20:11:12
 
Dann benutz doch mal die Suchfunktion und guck Dir die "Regelausnahme" an.

Was würde bei Vorlage der Ein- und Ausreisedaten denn herauskommen? Warst Du in den letzten acht Jahren mehr in Deutschland oder mehr in Deinem Herkunftsland? In welchem Verhältnis?

Der Hintergrund: Wenn der Lebensunterhalt für Euch beide nach der Einreise nicht gesichert ist, kann die Ausländerbehörde bei eingebürgerten Deutschen die Möglichkeit prüfen, ob auch ein Zusammenleben als Ehepaar im Herkunftsland, d.h. ohne soziale Leistungen aus Deutschland, zumutbar wäre. Da gucken sie:
- kommst Du aus dem Land?
- hast Du die letzten Jahren dort gelebt?
und so weiter.

Möglicherweise hilft es auch, wenn Du im Laufe der Woche eine Beratungsstelle aufsuchst, wenn es bei Dir in der Stadt eine gibt. Es ist auf jeden Fall hilfreich, hier im Forum auch bei anderen Fragestellerinnen ein wenig zu lesen.
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Antwort #6 - 12.10.2008 um 23:27:42
 
Eventuell hat die Nachfrage nach den Ein- und Ausreisedaten auch etwas damit zu tun, dass dein Mann ja vermutlich illegal im Schengenraum war (vielleicht seit 2000?) und sich daraus noch Fragen ergeben, die geprüft werden müssen.
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elektra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 13.10.2008 um 13:40:36
 
Mein Mann wird seine Ein und Ausreise belegen und da wird nichts darauf stehen.
ein Asylsuchende wird ja in der Regel illegal ein bzw. aus reisen.  aber wieso denn noch von mir?
Dieses Schreiben ist ein vorgefertigtes vom GK wodrauf anzukreuzt ist welche fehlende Unterlagen noch zu erbringen ist. Dh. Viele bekommen soetwas.

Meine Frage ist wie weit darf die Behörde gehen?
Man darf doch nicht total durchleuchtet werden?
Es gibt doch Datenschutz und Privatsphäre?
mfg
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Antwort #8 - 13.10.2008 um 14:09:46
 
elektra schrieb am 13.10.2008 um 13:40:36:
aber wieso denn noch von mir?  


Einiges hat Dir reinhard dazu schon geschrieben. -

Für die Zeit nach der Heirat könnten sich daraus belegbare Indizien ergeben, dass Du bemüht warst, Eure Ehe nicht nur als Fernbeziehung zu leben, sondern , wann immer Dir das möglich war, versucht hast, bei Deinem Mann zu sein. - Das wäre also im Zweifel ein Argument FÜR Euch.

elektra schrieb am 12.10.2008 um 19:57:15:
das problem bei mir ist dass ich während meiner Arbeitslosigkeit ohne mich beim Arbeitsamt abzumelden in urlaub gefahren bin und das das rauskommt. ich dann geld zurückzahlen muss.


Hmm - dafür kann aber, außer Dir, niemand ...

elektra schrieb am 13.10.2008 um 13:40:36:
ein Asylsuchende wird ja in der Regel illegal ein bzw. aus reisen


Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt

Dazu sage ich jetzt lieber nichts  Lippen versiegelt  - Nur Folgendes: Jemand, der eine Einreisesperre hat, weil er nach einem früheren erfolglosen Asylverfahren abgeschoben worden ist, ist nunmehr KEIN Asylsuchender mehr ...

elektra schrieb am 13.10.2008 um 13:40:36:
Man darf doch nicht total durchleuchtet werden?  


Das sicher nicht. Die Frage, was im Rahmen der Mitwirkung erforderlich ist kann aber bezogen auf den Einzelfall schon unterschiedlich sein. Aus der Ferne lässt sich das nicht hinreichend einschätzen oder gar bewerten. Fakt ist, dass einzelfallspezifisch mehr als allgemein üblich verlangt werden kann, um zu gewährleisten, dass das Visum dann tatsächlich berechtigt erteilt wird.

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elektra
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Antwort #9 - 13.10.2008 um 14:54:07
 
Aber wieso verlangt die GK Ein und ausreise Nachweise ab 2000? obwohl ich meinen Mann erst 2006 kennengelernt habe?
vielen, vielen dank für die Anworten.
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Antwort #10 - 13.10.2008 um 15:17:13
 
Eine mögliche Begründung hat doch reinhard bereits geliefert. Und die ist unabhängig davon, wann du deinen Mann kennengelernt hast.

reinhard schrieb am 12.10.2008 um 20:11:12:
Der Hintergrund: Wenn der Lebensunterhalt für Euch beide nach der Einreise nicht gesichert ist, kann die Ausländerbehörde bei eingebürgerten Deutschen die Möglichkeit prüfen, ob auch ein Zusammenleben als Ehepaar im Herkunftsland, d.h. ohne soziale Leistungen aus Deutschland, zumutbar wäre. Da gucken sie:
- kommst Du aus dem Land?
- hast Du die letzten Jahren dort gelebt?
und so weiter.

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