elektra schrieb am 13.10.2008 um 13:40:36:aber wieso denn noch von mir?
Einiges hat Dir reinhard dazu schon geschrieben. -
Für die Zeit nach der Heirat könnten sich daraus belegbare Indizien ergeben, dass Du bemüht warst, Eure Ehe nicht nur als Fernbeziehung zu leben, sondern , wann immer Dir das möglich war, versucht hast, bei Deinem Mann zu sein. - Das wäre also im Zweifel ein Argument
FÜR Euch.
elektra schrieb am 12.10.2008 um 19:57:15:das problem bei mir ist dass ich während meiner Arbeitslosigkeit ohne mich beim Arbeitsamt abzumelden in urlaub gefahren bin und das das rauskommt. ich dann geld zurückzahlen muss.
Hmm - dafür kann aber, außer Dir, niemand ...
elektra schrieb am 13.10.2008 um 13:40:36:ein Asylsuchende wird ja in der Regel illegal ein bzw. aus reisen
Dazu sage ich jetzt lieber nichts
- Nur Folgendes: Jemand, der eine
Einreisesperre hat, weil er nach einem früheren erfolglosen Asylverfahren abgeschoben worden ist, ist nunmehr
KEIN Asylsuchender mehr ...
elektra schrieb am 13.10.2008 um 13:40:36:Man darf doch nicht total durchleuchtet werden?
Das sicher nicht. Die Frage, was im Rahmen der Mitwirkung erforderlich ist kann aber bezogen auf den Einzelfall schon unterschiedlich sein. Aus der Ferne lässt sich das nicht hinreichend einschätzen oder gar bewerten. Fakt ist, dass einzelfallspezifisch mehr als allgemein üblich verlangt werden kann, um zu gewährleisten, dass das Visum dann tatsächlich berechtigt erteilt wird.
=schweitzer=