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Visium (Gelesen: 2.720 mal)
birol
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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12.10.2008 um 12:32:01
 
Hallo zusammen ich habe eine frage ich bin 1998 abgeschoben aus D und binn seit 4 mon. verlobt mit Hollenderin und sie lebt auch in türkei sie will mich nach holland einladen und wollen ihren eltern besuchen .
Gibts schwierigkeiten in hollendischen konsulat weil ich aus D abgeschoben worden bin oder kriege ich visum.?
Wenn paar freunde hier im forum vieleicht beantworten können were sehr nett.

Danke !!!
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.10.2008 um 16:15:23
 
birol schrieb am 12.10.2008 um 12:32:01:
1998 abgeschoben aus D und binn seit 4 mon. verlobt mit Hollenderin und sie lebt auch in türkei sie will mich nach holland einladen und wollen ihren eltern besuchen .
Gibts schwierigkeiten in hollendischen konsulat weil ich aus D abgeschoben worden bin oder kriege ich visum.?


Ja, es gibt voraussichtlich Schwierigkeiten. Du könntest es mit einem Befristungsantrag bei der ABH versuchen, die Deine Abschiebung veranlaßt hat.

Gruß, ULF
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 12.10.2008 um 18:29:40
 
Es hängt von den Einzelheiten und Umständen ab. Du kannst durch eine Selbstauskunft beim AZR feststellen, ob Du eine "Sperre" hast und ob die nur für Deutschland oder für alle Staaten des Schengener Abkommens gilt. Normalerweise gilt eine Sperre für Deutschland so lange, bis Du Dich um eine Befristung kümmerst. Eine Sperre für alle Schengen-Staaten gilt zunächst für drei Jahre und wird nur verlängert, wenn das begründet wird.

Andererseits: Die Abschiebung ist 10 Jahre her, vielleicht ist das für Holland auch schon unwichtig. Das AZR weiß mehr.
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birol
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #3 - 13.10.2008 um 10:11:42
 
reinhard schrieb am 12.10.2008 um 18:29:40:
Es hängt von den Einzelheiten und Umständen ab. Du kannst durch eine Selbstauskunft beim AZR feststellen, ob Du eine "Sperre" hast und ob die nur für Deutschland oder für alle Staaten des Schengener Abkommens gilt. Normalerweise gilt eine Sperre für Deutschland so lange, bis Du Dich um eine Befristung kümmerst. Eine Sperre für alle Schengen-Staaten gilt zunächst für drei Jahre und wird nur verlängert, wenn das begründet wird.

Andererseits: Die Abschiebung ist 10 Jahre her, vielleicht ist das für Holland auch schon unwichtig. Das AZR weiß mehr.

Muss ich das per fax machen oder wie?

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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #4 - 13.10.2008 um 12:13:45
 
Nein, per Fax wird das nicht gehen. Lies zum Procedere bitte mal
hier
nach - Du findest dort auch gleich das entsprechende Formular zum Runterladen.

Auch Seiten von Botschaften enthalten mitunter wertvolle Informationen zur Thematik, zum Beispiel
diese
.

(Ggf. hilft, was das Verfahren betrifft, also auch eine konkrete Nachfrage in der Deutschen Botschaft Deines Heimatlandes.)

Im Übrigen ist zwischen einer Einreisesperre für Deutschland und für den Schengenraum zu unterscheiden. Es gibt da rechtlich eigentlich keinen Automatismus, in der Art, dass eine unbefristete Sperre für Deutschland auch eine solche für den Schengenraum nach sich zieht. Lies dazu mal
diesen thread
, der in diesem Sinne recht aufschlussreich ist. - Danach ist es also durchaus möglich, dass für Deutschland nach wie vor eine Einreisesperre besteht, für die Niederlande aber schon (seit längerem) nicht mehr.

Im Zweifel hilft da, wie schon gesagt, aber nur anzufragen.

=schweitzer=


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birol
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #5 - 14.10.2008 um 12:34:39
 
Ich bedanke mich bei dir schweitzer  sensationell
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birol
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #6 - 15.10.2008 um 19:07:30
 
OK ich habe diesen antrag bei der AZR gestellt und wie ich aber in anderen fellen lese ich muss das abschiebe kosten bezahlen.Wie hoch wird die abschiebe kosten sein?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #7 - 15.10.2008 um 19:15:06
 
Wenn Du bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragst, eine Frist für die Sperre festzulegen (also festzulegen: Die Sperre gilt bis...), dann bekommst Du auch eine Aufstellung der Kosten. Wie hoch die sind, hängt davon ab, welche Kosten damals entstanden sind.

Hattest Du Papiere oder hat die Ausländerbehörde die besorgen müssen? Kann ein paar hundert Euro sein.

Wurdest Du gesucht? Hat die Polizei versucht, Dich hier oder da zu finden? Jeder Versuch kann 100 bis 300 Euro kosten.

Wurdest Du ins Abschiebegefängnis gefahren? Kann auch ein paar Hundert Euro kosten.

Warst Du im Abschiebegefängnis? 100 Euro pro Tag.

Bist Du mit Linienflug abgeschoben worden? Je nach Entfernung 1000 bis 10.000 Euro (Türkei eher billiger).

Sind Polizisten mit geflogen, um auf Dich aufzupassen? Kann ein paar Hundert bis ein paar Tausend Euro kosten.

Also: Du musst auf die Rechnung warten, denn es wird mindestens 500 Euro, kann aber auch 15.000 Euro kosten.
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birol
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 15.10.2008 um 19:22:30
 
Noch was,was were wenn ich einfach aufglück visum antragstelle bei der konsulat ?

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.


...

reinhard schrieb am 15.10.2008 um 19:15:06:
Wenn Du bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragst, eine Frist für die Sperre festzulegen (also festzulegen: Die Sperre gilt bis...), dann bekommst Du auch eine Aufstellung der Kosten. Wie hoch die sind, hängt davon ab, welche Kosten damals entstanden sind.

Hattest Du Papiere oder hat die Ausländerbehörde die besorgen müssen? Kann ein paar hundert Euro sein.

Wurdest Du gesucht? Hat die Polizei versucht, Dich hier oder da zu finden? Jeder Versuch kann 100 bis 300 Euro kosten.

Wurdest Du ins Abschiebegefängnis gefahren? Kann auch ein paar Hundert Euro kosten.

Warst Du im Abschiebegefängnis? 100 Euro pro Tag.

Bist Du mit Linienflug abgeschoben worden? Je nach Entfernung 1000 bis 10.000 Euro (Türkei eher billiger).

Sind Polizisten mit geflogen, um auf Dich aufzupassen? Kann ein paar Hundert bis ein paar Tausend Euro kosten.

Also: Du musst auf die Rechnung warten, denn es wird mindestens 500 Euro, kann aber auch 15.000 Euro kosten.

DANKE FÜR ANTWORT .
Aber ich will nicht nach BRD ich will nach holland .3 jahre sperre wird die automatisch abgehoben oder muss ich da antrag erstellen.

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« Zuletzt geändert: 15.10.2008 um 20:08:52 von Tippi »  
 
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reinhard
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Antwort #9 - 15.10.2008 um 19:48:21
 
birol schrieb am 15.10.2008 um 19:22:30:
Noch was,was were wenn ich einfach aufglück visum antragstelle bei der konsulat ?


Dann bezahlst Du die Visumgebühr. Wenn der Antrag genehmigt wird, weißt Du, dass Du keine Sperre für Holland hast. Wird der Antrag abgelehnt, musst Du dann die Selbstauskunft einholen, damit Du möglichst genau weißt, was los ist und was Du unternehmen musst.

Klar, du kannst Dir auch überlegen, die Sperre für DE (wenn Du eine hast) unbefristet so zu lassen und die Abschiebekosten nicht zu bezahlen. Aber wichtig ist doch erst mal, die Information zu haben. Dann kannst Du viel besser entscheiden, was Du willst.
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