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Daueraufenthaltsbescheinigung-EU (Gelesen: 12.471 mal)
Ganio_Balkanski
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #15 - 13.10.2008 um 19:09:39
 
lifeart schrieb am 13.10.2008 um 17:52:02:
Wie kann es sein, dass Behörden, die dem nationalen und europäischen Recht ohne wenn-und-aber verpflichtet sind, dieses unterschiedlich anwenden können/dürfen/sollen?

Als davon Betroffener kann ich dir versichern, dass es so ist. Die oben genannten Behörden sind der Meinung, dass ihre Interpretation des Gesetzes die Richtige ist und alle anderen den Gesetz falsch interpretieren. Auch die von tapir erwähnten Gerichtsurteile sind nicht im stande sie umzustimmen.
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 13.10.2008 um 22:00:23
 
lifeart schrieb am 13.10.2008 um 17:52:02:
Wie kann es sein, dass Behörden, die dem nationalen und europäischen Recht ohne wenn-und-aber verpflichtet sind, dieses unterschiedlich anwenden können/dürfen/sollen?

Art. 83 GG. Die einheitliche Auslegung ist lediglich durch Gerichte des Bundes und der Europäischen Union gewährleistet, solange keine verbindlichen Verwaltungsvorschriften des Bundes bestehen.

lifeart schrieb am 13.10.2008 um 17:52:02:
Das hiesse ja soviel, dass die Antragsteller z.T. ganz unterschiedlich behandelt würden. 

Ja, das heißt es. In den deutschen Landen gilt immer noch der Ausspruch Voltaires: "Vous changez de jurisprudence en changeant de chevaux" (sehr, sehr frei übersetzt: "Mit jedem Pferdewechsel wechselt man zugleich in eine neue Rechtswelt". [ot] Für elegantere Übersetzungen bin ich dankbar [/ot]).

C_Devil schrieb am 13.10.2008 um 18:43:59:
Ist so nicht richtig, die Bundesagentur hat nicht nur das Vorliegen des Daueraufenthaltsrechtes nicht zu prüfen,
sie kann es auch gar nicht eigenständig prüfen.

Die Weisung ist mal wieder etwas unglücklich formuliert. Die Daueraufenthaltsbescheinigung ist nur ein feststellender VA. Ein Feststellungsmonopol bei der ABH ist nicht ersichtlich. Von daher sollte auch die Agentur für Arbeit die Feststellung inzident treffen können und im Fall des Falles muss sie das auch. Für den Fall, dass die Agentur für Arbeit hier allerdings bockig ist, während die ABH mit der Bescheinigung winkt, muss man sich natürlich nicht auch noch insoweit auf einen neuen Streit einlassen.

Ganio_Balkanski schrieb am 13.10.2008 um 19:09:39:
Auch die von tapir erwähnten Gerichtsurteile sind nicht im stande sie umzustimmen.

Mal wieder der Hinweis: Hier kommen auch Amtshaftungsansprüche in Betracht - die setzen aber voraus, dass der Rechtsweg beschritten wird.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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contrabass
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #17 - 14.10.2008 um 00:22:20
 
Ich kann Ganio_Balkanski nur zustimmen, dass jede Behörde ihr eigenes Süppchen kocht, in diesem Zusammenhang verweise ich auf meine eigene Erfahrung, beschrieben unter dem Thema "Schikane? 1. Passvorlage nach 10 Jahren zw. Freizügigkeitsprüfung!"

Ich möchte allen von Problemen Betroffenen Mut zusprechen, Einspruch einzulegen, wenn sie der Meinung sind, eindeutig falsch behandelt zu werden, und auch gegen den Widerstand der betreffenden Sachbearbeiter auf ihr Recht zu bestehen, vorzugsweise in schriftlicher Form. Bei mir hat es recht schnell zum Erfolg geführt, auch ohne einen Rechtsanwalt oder Richter.

Alles Gute.
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Mick
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Antwort #18 - 14.10.2008 um 07:21:01
 
Hoi,

fachlich scheint ja alles gesagt...

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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