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Auskunft bei FZ Visa (Gelesen: 6.702 mal)
Selima1409
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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10.10.2008 um 22:21:45
 
Welche Bestimmungen gelten eigentlich.
hat man bei dem Familienzusammenführungsvisum eigentlich ein Recht auf  Auskunft von der Ausländerbehörde,  welche Stellungnahme denn an die Botschaft gegangen ist ja oder nein. ...wenn man bei der Botschaft nachfragt.. kann die die Auskunft verweigern ?
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arfe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 10.10.2008 um 22:57:14
 
Ja, die Botschaft und die ABH kann die Auskunft verweigern.
Du kannst Dir aber von Deinem Mann (vom Antragsteller) eine formlose Vollmacht unterschreiben lassen. Diese Vollmacht muß Du der Botschaft z.B. per Fax schicken. Allerdings würde ich erstmal versuchen ohne Vollmacht eine Auskunft zu bekommen.
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Selima1409
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 10.10.2008 um 23:38:26
 
das heißt also- meinem Mann müssen sie Auskunft über den Stand der Dinge geben ?
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arfe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 10.10.2008 um 23:44:45
 
Ähm. Ich dachte eigentlich, daß Du eine Auskunft über den Stand des FZF-Visums für Deinen haben möchtest. Dein Mann kann natürlich nachfragen, aber ob die etwas über den Stand mitteilen können, ist manchmal fraglich, wenn das Verfahren gerade läuft.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 11.10.2008 um 12:33:51
 
Selima,
dein Mann beantragt ja ein Visum. Du wirst "nur" von der beteiligten Ausländerbehörde um zusätzliche Unterlagen gebeten. Du bist aber weder Antragstellerin noch sonst Beteiligte, hast also auch kein Recht auf Auskunft. Es gibt aber durchaus Ausländerbehörde, die zumindest kurz sagen, wie sie denken.

Eine Auskunft erzwingen kannst Du nur mit Vollmacht und mit Anwalt, der in einem streitigen Verfahren Akteneinsicht verlangt und bekommt. Die meisten Visum-Verfahren werden aber friedlich und problemlos abgewickelt, so dass Du darüber erst nachdenken musst, wenn sich tatsächlich Probleme ergeben.

Deine verständliche Ungeduld zählt verwaltungsrechtlich nicht zu den Problemen, die zu einem Recht auf Akteneinsicht führen. Meistens reicht aber das freundliche Gespräch mit Deiner Sachbearbeiterin.
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Selima1409
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 11.10.2008 um 21:19:57
 
hallo reinhard
hm das wäre zu schön, wenn es denn so wäre " das freundliche Gespräch mit der Sachbearbeiterin "- leider muss ich dir sagen, das dies nicht so ist.
und ich weis nicht,  ob man nach über einem Jahr geduldigem Warten sagen kann- wir sind ungeduldig  Griesgrämig
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wolferhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 11.10.2008 um 23:02:13
 
Frage beim BVA an ob die Papiere vorliegen oder bereits weiter geleitet wurden            .http://www.bundesverwaltungsamt.de/
von der Botschaft gehen die Papiere auch zum BVA. Die sind sehr freundlich und geben Auskunft. Du brauchst die Visumantragsnummer.
Email ist zu empfehlen.

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Selima1409
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 11.10.2008 um 23:32:55
 
Danke Wolferhard
ich mache das
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togolina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 12.10.2008 um 10:15:30
 
Hallo Selima!!!! Eine genaue Auskunft würst du von der Botschaft sowie von der Abh nicht bekommen,das bezweifle ich, denn ich habe auch schlechte erfahrung gemacht. Nach dem Sie, meinem Mann die Visum abgelehnt haben, wollten Sie mit mir hier und auch mit meinem Mann bei der Deutsche Botschaft vor Ort nicht sprechen. Die SB bei der Botschaft hat sich nur die Mühe gegeben meinem Mann zu sagen, das er soll sich ein Rechtsanwalt nehmen und nur durch ihm werden Sie Auskunft geben. Ich wünche Dir noch viel Geduld und Kraft!!!!! Kuss
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Selima1409
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 12.10.2008 um 15:54:42
 
oh das befürchte ich auch.. das wir einen Anwalt brauchen
nur wo findet man einen der auch wirklich was tut und nicht Unmengen kostet?   Griesgrämig
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togolina
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i4a rocks!


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Antwort #10 - 12.10.2008 um 20:27:01
 
@Selima, fallst du doch einen Anwald brauchen würst, dann könntest du dich bei der Migrationstelle wie (Caritas) versuchen, die werden dir bestemmt dort helfen können und paar Tips sowie Adressen für einen Anwald für Ausländerrecht geben können. Die haben mir auch geholfen. Viel Glück wünche ich dir!!! Zwinkernd
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Selima1409
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Antwort #11 - 12.10.2008 um 20:29:23
 
vielen Dank togolina für den guten Rat und die lieben Wünsche

das werden wir brauchen-

dir und deinem Mann auch viel Glück - umarm-
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petit_canard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #12 - 12.10.2008 um 22:11:21
 
"Rechtlich" sieht es so aus:

Nur der Antragsteller oder eine vom ihm bevollmächtigte Person hat ein Recht auf Auskunft, allen anderen müssen Informationen zum Einzelfall aus Datenschutzgründen verweigert werden. Die bevollmächtigte Person muss kein Rechtsanwalt sein - es genügt, wenn die Ehefrau eine Vollmacht hat, dann kann auch ihr Auskunft erteilt werden.

Wer gibt die Auskunft? "Entscheidende" Behörde ist im Visumverfahren die Auslandsvertretung (AV). Die Ausländerbehörde (ALA) wird nur "beteiligt", das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist nur "Poststelle" zwischen AV und ALA. Dem BVA ist zwar bekannt, ob der Antrag bereits nach Deutschland gesandt wurde und ob die Antwort von der ALA schon zurückkam - mehr aber nicht. Das BVA kennt keine Einzelheiten, beschäftigt sich inhaltlich auch nicht mit dem Einzelfall, kann daher also nicht besonders detaillierte Informationen, woran es "hakt", liefern.

Die ALA gibt zwar ihre Stellungnahme im Visumverfahren ab, entscheidet aber nicht. Aus diesem Grunde wollen viele ALAs nach Abgabe ihrer Stellungnahme keine Auskunft geben, bevor nicht die AV entschieden hat. Wenn feststeht, dass die ALA schon die Stellungnahme abgegeben hat, "hängt" es nur noch bei der AV - also wäre sinnvollerweise auch dort nachzufragen.

Solange die ALA ihre Stellungnahme noch nicht abgegeben hat, kann die AV nicht entscheiden - bis dahin fragt man sinnvollerweise also bei der ALA nach.

Gerichtliche Schritte verzögern die Bearbeitung eines Antrags eher, als dass sie beschleunigen. Daher ist zunächst eine Mail- oder Fax-Anfrage sinnvoller. Am Telefon geben manche Behörden sehr ungern Auskunft, da die Identität des Anrufers nicht klar ist.

Ein Jahr Wartezeit im Visumverfahren ist unüblich lange - daher "gehört es sich", dass die AV sich zumindest kurz zum Sachstand äußert. Nur in sehr wenigen Fällen darf die AV überhaupt keine Infos geben - wenn beteiligte Behörden das ausdrücklich wünschen oder die Prüfung des Antrags oder ein anderes Ermittlungsverfahren dadurch gefährdet würde.

alles Gute
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Selima1409
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 13.10.2008 um 01:08:01
 
Vielen Dank petit_canard
das ist sehr schön und verständlich erklärt.
Vielen Dank noch mal.
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ManuN80
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Augen zu und durch!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 14.10.2008 um 01:28:53
 
Hallo Selima!

Meinst Du wirklich, ihr braucht jetzt schon einen Anwalt? Versuch das mal mit der Vollmacht oder lass Deinen Mann bei der Botschaft anrufen. Redet mit den Leuten ganz normal. Sind ja auch nur Menschen. Ich war in der gleichen Situation wie Du, hab mir Tag ein Tag aus den Kopf zerbrochen, weil wir wissen wollten, was nun Sache ist. Hatte auch schon die Befürchtung, dass wir nicht drum rum kommen, einen Anwalt zu nehmen. Letztendlich hats auch ohne geklappt. Versuch das doch erst mal  Zwinkernd

Und zur Not gibts ja immer noch Kai Pflaume  Laut lachend

Drück Dir die Daumen!!

Alles Gute und viele Grüße,
Manu.
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Die klimatischen Bedingungen in der Hölle sind sicher unerfreulich, aber die Gesellschaft dort wäre von Interesse!
 
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