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Auskunft bei FZ Visa (Gelesen: 6.707 mal)
Selima1409
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i4a rocks!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 14.10.2008 um 20:36:00
 
Versuchen ist gut.. haben wir schon..
also bleibt nur warten bis schriftlich was kommt und dann sehen, was wir dann machen.
Ich dachte auch man kann das in Ruhe klären hm
ist halt schlimm, wenn die Botschaftsmitarbeiter so viel zu tun haben und überlastet sind- man aber doch verständlicher Weise auf eine Antwort wartet. Was geht da noch ?
Kai Pflaume.. naja daran glaube ich auch nicht, das der was machen kann
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Selima1409
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i4a rocks!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 23.10.2008 um 20:03:12
 
ich bitte alle , welche remonstrieren müssen sich bei mir zu melden
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arfe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 23.10.2008 um 20:16:06
 
Selima, bei allem Verständnis für Eure Situation, aber hab doch erstmal Geduld. Es gab doch noch keine Ablehnung für ein Visum. Es macht außerdem nur Sinn, wenn ihr eine Ablehnung habt zu remonstrieren,
um dann die Gründe einer Ablehnung zu kennen und ggf. dann zu remonstrieren oder direkt vor dem VG zu klagen.

Außerdem wurde Dir schon mehrmals geschrieben, daß Du Dir eine formlose Vollmacht von Deinem Ehemann unterschreiben lassen sollst, um diese dann der Botschaft per Fax zu schicken, um Auskünfte in diesem Verfahren zu bekommen.
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Selima1409
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i4a rocks!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #18 - 23.10.2008 um 21:35:18
 
entschuldige Arfe- aber ich sage grundsätzlich nichts ohne Grund
die Ablehnung haben wir heute erhalten - und Auskunft gibt keiner weder meinem Mann noch mir- es wird einfach aufgelegt

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.


...

und Geduld nach über einem Jahr warten- denke haben wir -
und meiner Auffassung nach hat jeder Mensch das Recht auf eine Antwort solange er höflich fragt
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« Zuletzt geändert: 23.10.2008 um 22:00:13 von Tippi »  
 
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petit_canard
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i4a macht süchtig.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #19 - 23.10.2008 um 22:27:56
 
Tut mir leid zu hören, dass abgelehnt wurde. Sicherlich habt ihr ja schon remonstriert, letzten Endes wird also entweder nach Neuprüfung entweder das Visum doch noch erteilt oder ihr erfahrt die Gründe im schriftlichen Remonstrationsbescheid. Dass am Telefon keine Auskunft über die Ablehnungsgründe gegeben wird, ist nicht überraschend. Mit einer "flotten" Entscheidung ist im Remo-Verfahren aus meiner Erfahrung nicht zu rechnen. Mit Sicherheit werden mindestens 4 bis 6 Wochen ins Land gehen (oft länger), bis eine abschließende Entscheidung getroffen werden kann. Einen ersten Anhaltspunkt sollte euch aber der Ablehnungsbescheid bereits geben - wenigstens in einem Satz sollte der "Hauptablehnungsgrund" genannt werden.
Gruß
petit_canard
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