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Ausländerbehörde verlangt Einkommensnachweis (Gelesen: 7.561 mal)
hlimam
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10.10.2008 um 09:36:05
 
Hallo,

brauche mal einen dringenden Rat.
Es geht um meine Schwägerin ,
sie ist algerische Staatsbürgerin und mit einem belgischen Geschäftsvisum eingereist das am 16.10 jetzt abläuft.
Sie möchte jetzt am 14.10 heiraten mit einem Algerier der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Ihr Mann arbeitet auf 500 Euro Basis und bekommt zusätzlich Harzt4. Er ist Wohnhaft in Ludwigshafen.Ich habe dort nun angerufen und wollte wissen welche Unterlagen benötigt werden. Es wird die Heiratsurkunde und Gehaltsnachweise verlangt und ferner wird geprüft ob sie ausreisen muss. Das hat mich nun verwirrt da
doch bei deutschen kein Gehalt vorgewiesen werden muss.
Bin ich nun falsch informiert?
Mein Mann hatte die selbe Konstellation gehabt mit mir und
ich musste keine Gehaltsnachweise erbringen allerdings war das in Frankfurt am Main.
Macht es nun Sinn das ich die beiden eventuell hier in Frankfurt anmelde und in Frankfurt beantrage?
Und was passiert aber mit seinem Hartz4 ? kann er einen Nebenwohnsitz in Ludwigshafen beibehalten und zahlt dann das Amt weiter oder gibt es Probleme?
Um eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
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Leuchte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 10.10.2008 um 10:12:52
 
zunächst einmal:
warum Einreise mit belgischem Geschäfts (Schengen-)visum, wenn eine Eheschließung in Dutschland beabsichtigt ist??
Da wäre ein (nationales) Visum zur Eheschließung der richtige Weg gewesen!!
(deswegen möglicherweise die Ausreise)

Abgesehen davon: wenn er deutscher Staatsangehöriger ist, kommt es für die Erteilung einer AE NACH(!) der Eheschließung nicht auf die Einkommensverhältnisse an.
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Antwort #2 - 10.10.2008 um 10:16:32
 
Also sie ist öfter geschäftlich unterwegs in Belgien und besucht uns dann immer in Brd , eine Heirat war nicht geplant sondern hat sich ergeben. Sozusagen Liebe auf den ersten Blick.

War ja bei mir und meinem Mann auch so gewesen , er war geschäftlich unterwegs und wir lernten uns kennen und lieben entschieden uns dann kurzfristig zu heiraten.

Die Ehe wird in Dänemark geschlossen
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Antwort #3 - 10.10.2008 um 10:36:05
 
Leuchte schrieb am 10.10.2008 um 10:12:52:
belgischem Geschäfts (Schengen-)visum, wenn eine Eheschließung in Dutschland beabsichtigt ist??
Da wäre ein (nationales) Visum zur Eheschließung der richtige Weg gewesen!!
Zur Eheschließung, braucht man keine Eheschließungsvisum, Das geht auch mit Schengen ganz gut. Dem Deutschen Standesamt ist es nämlich egal, welches Visum im Pass klebt, dem Dänischen auch.

Leuchte schrieb am 10.10.2008 um 10:12:52:
wenn er deutscher Staatsangehöriger ist, kommt es für die Erteilung einer AE NACH(!) der Eheschließung nicht auf die Einkommensverhältnisse an.
Fast richtig. Aber es gibt die Regelausnahme. Und die könnte hier greifen.

Die besagt , wenn Sozialleistungen bezogen werden, und dem Deutsche Part wäre es möglich, in der Heimat der Frau zu leben, weil er zb. Doppelstaatler ist, ( beide gleicher Bürgerschaft ), oder aus diesem Land kommt, oder lange dort gelebt hat, wie hier zb., ist dem Deutschen zuzumuten, im Ausland seine Ehe zu leben, wenn er nicht genügend Einkommen hat.

Siehe auch zb. hier : http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1220455657/0

Michael
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Antwort #4 - 10.10.2008 um 11:02:07
 
Ja soviel zum Thema Einbürgerung.
Warum soll man sich Einbürgern lassen wenn man  trotzdem Ausländer bleibt.

Ich denke das kann eventuell nicht in Erwägung gezogen werden weil er Asylant war in Deutschland
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Antwort #5 - 10.10.2008 um 11:04:51
 
hlimam schrieb am 10.10.2008 um 11:02:07:
Warum soll man sich Einbürgern lassen wenn mantrotzdem Ausländer bleibt.

Das betrifft nicht nur eingebürgerte, sondern auch gebürtige Deutsche denen es zugemutet werden kann im Heimatland des Ehegatten zu leben, wenn der LU in D nicht sichergestellt ist.
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hlimam
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Antwort #6 - 10.10.2008 um 11:11:15
 
Ja dann ist die Frage was heisst zugemutet?
Ist die Entscheidung der Zumutbarkeit bei beiden wirklich gleich?

Und ich Frag mich auch warum wird in Frankfurt kein Nachweis verlangt und in Ludwigshafen aber doch

Aber nun gut  weinend

kann vielleicht jemand noch meine anderen Fragen beantworten die ich gestellt habe?
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Antwort #7 - 10.10.2008 um 11:25:21
 
hlimam schrieb am 10.10.2008 um 11:02:07:
Ja soviel zum Thema Einbürgerung.
Warum soll man sich Einbürgern lassen wenn man  trotzdem Ausländer bleibt.
Ist ja eine Haarige Sache, mit dem Gesetz. Am Anfang hatten wir mal recht viele Diskussionen zum Thema , und die meisten denken das es gegen das GG verstößt. Leider hat bisher noch keiner den Klageweg beschritten. Es ist aber so, das die ABH das nicht nach Schema F abhandeln kann ( was einige aber trotzdem machen), sondern eigentlich müsste von der ABH genau geprüft werden, ob ein Leben in der alten Heimat nicht nur Theoretisch möglich wäre, sondern auch Praktisch !

hlimam schrieb am 10.10.2008 um 11:02:07:
Ich denke das kann eventuell nicht in Erwägung gezogen werden weil er Asylant war in Deutschland

Anerkannten Asylanten ist sicher nicht zuzumuten, in ihrer ehemaligen Heimat zu leben. ABER wenn der ehemalige Asylant inzwischen wieder in seine alte Heimat reist, könnte ich mir vorstellen, das einige ABH das doch verlangen. Da müsste man dann halt klagen.


Michael
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Antwort #8 - 10.10.2008 um 11:33:29
 
Mikael321 schrieb am 10.10.2008 um 11:25:21:
Ist ja eine Haarige Sache, mit dem Gesetz. Am Anfang hatten wir mal recht viele Diskussionen zum Thema , und die meisten denken das es gegen das GG verstößt. Leider hat bisher noch keiner den Klageweg beschritten. Es ist aber so, das die ABH das nicht nach Schema F abhandeln kann ( was einige aber trotzdem machen), sondern eigentlich müsste von der ABH genau geprüft werden, ob ein Leben in der alten Heimat nicht nur Theoretisch möglich wäre, sondern auch Praktisch !


Das ist wohl richtig und dieser Meinung bin ich auch.
Und FZF aus Algerien beantragen ist ja auch nicht ohne.
Wieder das ungleiche Gesetz des A1 was auch nicht wieder von allen Ländern verlangt wird ,sondern auch wieder wirkürlich. Auch hier denke ich soll jedes Land A1 machen oder keines. Zumal ja sowieso hier noch der Integrationskurs gemacht werden muss. Algerier müssen A1 vorweisen Amerikaner nicht auch hier wieder warum wohl????? Ärgerlich
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Antwort #9 - 10.10.2008 um 11:35:14
 
hlimam schrieb am 10.10.2008 um 11:33:29:
Algerier müssen A1 vorweisen Amerikaner nicht auch hier wieder warum wohl????

Weil es zwischenstaatliche Abkommen gibt und die AufenthV das so regelt.
Ansonsten beschränken wir uns hier darauf, das Gesetz zu erklären, jammern hilft nicht und ist nicht erwünscht.
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Antwort #10 - 10.10.2008 um 11:41:24
 
maki schrieb am 10.10.2008 um 11:35:14:
Weil es zwischenstaatliche Abkommen gibt und die AufenthV das so regelt.
Ansonsten beschränken wir uns hier darauf, das Gesetz zu erklären, jammern hilft nicht und ist nicht erwünscht.


Was heisst hier Jammern ist hier nicht erwünscht ???
Ich Frage warum das so ist , somit bin ich mit Sicherheit nicht offtopic wo liegt das Problem?
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Antwort #11 - 10.10.2008 um 11:42:18
 
hlimam schrieb am 10.10.2008 um 11:41:24:
Was heisst hier Jammern ist hier nicht erwünscht ???
Ich Frage warum das so ist , somit bin ich mit Sicherheit nicht offtopic wo liegt das Problem? 

Siehe dazu die NUB.

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Antwort #12 - 10.10.2008 um 11:45:39
 
NUB . Das hat mir jetzt nicht weitergeholfen.
Aber egal ich brauche jedenfalls antworten zu meinem Thema und hoffe da kommt noch was, was mir weiterhilft.
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Eduard
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Antwort #13 - 10.10.2008 um 13:14:55
 
Zu dem Thema Gehaltsnachweise kann ich vielleicht meine Erfahrungen beitragen, bei uns wurde auch nach dem Gehalt gefragt, obwohl ich weder eingebürgert bin noch jemals im Ausland gelebt habe und das Ganze noch vor der Gesetzesänderung stattgefunden hat (d.h. es wäre sowieso egal gewesen!). Daraus ziehe ich den Schluss, es gibt einige ABHs (oder zumindest einige Mitarbeiter in einigen ABHs), die routinemäßig nach dem Gehalt fragen, auch dann, wenn es letzten Endes nicht relevant ist. Also erstmal keine Panik deswegen.

Gruß

Eduard
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Antwort #14 - 10.10.2008 um 15:46:07
 
Eduard schrieb am 10.10.2008 um 13:14:55:
auch dann, wenn es letzten Endes nicht relevant ist. Also erstmal keine Panik deswegen.
Aber hier, in diesem Fall, wird es relevant sein.

Denn Ehemann ist Doppelstaatler  ( D+ Algerisch) und Ehefrau auch Algerierin . Damit erfüllt der Fall, auf dem Papier erstmal die Regelausnahme.

Also muss das Einkommen geprüft werden. Ist das Einkommen ok. , gibt es eine AE .

Ist es nicht ok. sollte dann eine genaues Gutachten von der ABH / Botschaft erstellt werden, ob ein gemeinsames Leben in Algerien zugemutet werden kann. ( Unter Einbeziehung der Stellungnahme der Eheleute)

Kommt man zu der Meinung, JA es kann zugemutet werden, gibt es keine AE, und es darf geklagt werden.

Kommt man zur der Meinung, das leben in Algerien NICHT zugemutet werden kann, gibt es wiederum eine AE .


Michael   
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