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Einbürgerung in D (Bosnier) (Gelesen: 1.247 mal)
Donnie1987
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bosnisch
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06.10.2008 um 15:39:09
 
Hallo Leute,

ich bin 20 (Fast 21) Jahre alt und besitze momentan den bosnischen Pass. Ich möchte mich allerdings einbürgern lassen.

Dazu habe ich einige Fragen:

1. Bin ich anspruchsberechtigt?

-> Bin Azubi und habe eine eigene Wohnung
-> Lebe im Großen und Ganzen von meinem eigenen Einkommen, bekomme aber noch 150 € Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) vom Arbeitsamt (Das allerdings auch nur noch bis März)
-> Lebe seit 16,5 Jahren in Deutschland, davon 8 Jahre Duldung und fast 8 Jahre Befugnis und Niederlassungserlaubnis
-> Habe momentan die Niederlassungserlaubnis. Habe seit Februar 2001 die Aufenthaltsbefugnis. -> Also sinds in ein paar Monaten volle 8 Jahre.

Wo muss ich genau hin? Wohne in Ludwigshafen am Rhein. (RLP)
Kann ich den Antrag jetzt schon stellen, auch wenn ich erst im Februar volle 8 Jahre mit mind. Befugnis in Deutschland lebe?

Wenn ich eingebürgert werde, muss ich dann noch Wehr- oder Zivildienst leisten?

Noch eine Frage zur Ausbürgerung in Bosnien. Meine "Licna karta" (Perso) ist ausgelaufen und ich habe sie nicht verlängert. Spielt das für die Ausbürgerung eine Rolle?

Danke!
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Ralf
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Moin Moin ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 06.10.2008 um 23:49:13
 
Donnie1987 schrieb am 06.10.2008 um 15:39:09:
8 Jahre Duldung und fast 8 Jahre Befugnis und Niederlassungserlaubnis

In dieser Reihenfolge? Dann könnte es klappen.

Donnie1987 schrieb am 06.10.2008 um 15:39:09:
Wo muss ich genau hin? Wohne in Ludwigshafen am Rhein. (RLP)

Da Ludwigshafen eine kreisfreie Stadt ist, kommt hier
nur die Stadtverwaltung in Frage. Die Zimmernummer
kann ich dir allerdings nicht sagen. Zwinkernd

Donnie1987 schrieb am 06.10.2008 um 15:39:09:
Wenn ich eingebürgert werde, muss ich dann noch Wehr- oder Zivildienst leisten? 

Kann sein. Kommt drauf an wie lange das Einbürgerungs-
verfahren letztlich dauert. Mit 23 wird man dann üblicherweise
aber nicht mehr einberufen.

Donnie1987 schrieb am 06.10.2008 um 15:39:09:
Noch eine Frage zur Ausbürgerung in Bosnien. Meine "Licna karta" (Perso) ist ausgelaufen und ich habe sie nicht verlängert. Spielt das für die Ausbürgerung eine Rolle? 

Weiß nicht, aber das wird sicher das Konsulat beantworten
können.
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Donnie1987
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bosnisch
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Antwort #2 - 07.10.2008 um 01:40:10
 
Ralf schrieb am 06.10.2008 um 23:49:13:
In dieser Reihenfolge? Dann könnte es klappen.


Ja in dieser Reihenfolge. Kannst du mir bitte noch sagen, ob ich den Antrag jetzt schon stellen kann (soll), auch wenn ich erst im Februar die 8 Jahre voll habe?
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #3 - 07.10.2008 um 10:08:37
 
Donnie1987 schrieb am 07.10.2008 um 01:40:10:
Ja in dieser Reihenfolge. Kannst du mir bitte noch sagen, ob ich den Antrag jetzt schon stellen kann (soll), auch wenn ich erst im Februar die 8 Jahre voll habe?


Im Prinzip ja, wichtig ist, dass die 8 Jahre im Zeitpunkt der Entscheidung voll sind. Manche EBH sind da aber etwas pingelig, und nehmen den Antrag erst nach 8 Jahren an. Am besten fragst Du das bei Deiner EBH.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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