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scheidung nach einbürgerung (Gelesen: 1.444 mal)
matrix1979
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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06.10.2008 um 11:07:53
 
Hallo zusammen,
ich habe ein klein Problem, ich ich bin seit 8 Monaten eingbürget worden. Zwei Monate nach der Einbürgerung haben wir uns  trennen lassen, und  so hat mein EX den Antrag auf scheidung gemacht. Damit der Scheidung schnell klappt hat sie  gesagt , dass wir schon seit 1 Jahr getrennt sind. Jetzt ist sie nicht mehr in Deutschland, und sie ist  in 3 Monat von ihrem neunen Freund schwanger . Sie ist Italienerin, und sie wohnt jetzt in Italien.
die scheidung ist schon da, und drauf steht schon ,dass wir schon seit 1 jahr und 6 Monate getrennt wahren . eigentlich ist das nur 6 Monte. konnte diese falsche angaben meine einbürgerung gefährden?
Danke im vorraus
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maki
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laie!


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Antwort #1 - 06.10.2008 um 11:18:41
 
Hast dich wohl nach §10 (Anspruchseinbürgerung) einbürgern lassen?

Wie lange du mit deiner italienischen Frau verheiratet warst bzw. die Dauer ehel. LG ist doch für deine Einbürgerung uninteressant, anders wäre es bei einer Regeleinbürgerung nach §9 (Einbürgerung für Ehegatten deutscher)
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matrix1979
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.10.2008 um 13:07:01
 
ich war student, und war 4 Jahren verheiratet.  Ich habe eine integration gemacht und habe ich den Antrag nach § 10 gemacht.
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maki
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Antwort #3 - 06.10.2008 um 13:10:37
 
Dann ist doch alles in Ordnung mit deiner deutschen Staatsbürgerschaft Smiley
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