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Hilfe! (Gelesen: 5.607 mal)
Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #15 - 07.10.2008 um 19:42:53
 
Muki schrieb am 07.10.2008 um 19:33:17:
und wollte dir auch hier nicht zu nahe treten

Hi Muleta,

das habe ich auch nicht so empfunden.

Hier sieht es nach der noch aktuellen Rechtslage so aus,
dass die Erteilung einer NE mangels Aufenthaltes des Ehemannes
im Bundesgebiet offensichtlich nicht in Betracht kommt.
Im Moment ist nur die erteilte AE nach § 31 die einzig richtige
Lösung, so lange sich der Ehemann in England aufhält
tiansuan schrieb am 06.10.2008 um 22:30:29:
Ich möchte auch nach dem Studium zu meiner Man zurück

Dann wird man weiter sehen, soll das in Deutschland passieren oder
in England.

ende



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tiansuan
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Antwort #16 - 08.10.2008 um 18:13:50
 
dank!!

Das heißt,wenn mein man in England ist,kann ich nur 31 bekommen.
obwohl ich § 9 alles erfüllt habe.oder?

Ich will nächst Monant schon beklagen.wie viel Prozent habe ich ,dass ich Gewinn Kann?

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reinhard
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Antwort #17 - 08.10.2008 um 18:49:38
 
Du kannst einen Aufenthalt nach § 31 bekommen, damit darfst Du hier alleine leben oder auch, wenn es sich ergibt, mit Deinem Ehemann zusammen.

Eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 kannst Du nur bekommen, wenn Du jetzt mit deinem Ehemann zusammen hier lebst. Klagen hat keinen Sinn, weil er eben nicht hier ist.
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Antwort #18 - 09.10.2008 um 22:06:47
 
wenn ich verloren wird,muss ich nach China zurück?

wenn ich das Studium verlassen,habe ich dann keine Problem mehr ?

aber wenn ich nach England zu meiner Man fahre,kann ich auch visum bekommen?

dank!!!!!!!
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tiansuan
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Antwort #19 - 09.10.2008 um 22:19:03
 
jetzt kann ich nur mein Man und Studium  eins auswahlen.

Am best ist,dass  ich nach dem Studium zu meiner Man fahre.

ich will auch mal arbeiten und immer etwas lernen ,damit ich mein Glück finden kann.

frau soll nicht nur zuhause bleiben!!

bitte !

was kann ich noch für mich  machen?
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tiansuan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #20 - 09.10.2008 um 22:19:17
 
jetzt kann ich nur mein Man und Studium  eins auswahlen.

Am best ist,dass  ich nach dem Studium zu meiner Man fahre.

ich will auch mal arbeiten und immer etwas lernen ,damit ich mein Glück finden kann.

frau soll nicht nur zuhause bleiben!!

bitte !

was kann ich noch für mich  machen?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #21 - 09.10.2008 um 22:24:37
 
Du hast doch überhaupt kein Problem. Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 31, die die Ausländerbehörde geben will und geben muss, kannst Du problemlos hier leben & studieren & arbeiten und was Du willst.

Und eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 bekommst Du dann auch, nur ein bisschen später. Und den deutschen Pass kannst Du auch bekommen, den vielleicht schon etwas früher.

Nimm erst mal § 31, beim normalen Leben bedeutet das keinen Unterschied zu § 9.
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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 10.10.2008 um 01:12:04
 
Muleta schrieb am 06.10.2008 um 18:42:14:
Oder wie willst Du sonst die Deiner Ansicht nach unterschiedlichen Definitionen des Getrenntlebens im Familienrecht, Steuerrecht und Aufenthaltsrecht begründen?
Das hatten wir hier schon mal vor längerer Zeit im Forum. ( ging auch um eine NE, die nicht genehmigt wurde, der Ehepartner aber weiter in D. gemeldet war )

Da war die ABH der Meinung, das der Deutsche Ehepartner keinen Aufenhalt in Deutschland mehr hat, das Finanzamt aber war der Meinung, der Wohnsitz ( Steuerpflicht !) wäre Deutschland .

Die Argumente beider Behörden hatten was, fand ich.

Die ABH argumentierte mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen Ehepartners, der nicht mehr Deutschland sei.

Das Finanzamt argumentierte mit der gemeldeten Adresse. Und damit ist man Steuerpflichtig, auch wenn man länger als die 183 Tage im Jahr im Ausland ist.

Rechtlich schienen beide  ( ABH / Finanzamt ) recht zu haben.

Ich habe den alten Fred schon gesucht, aber leider nicht gefunden.


Michael
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #23 - 13.10.2008 um 08:44:16
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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tiansuan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #24 - 13.10.2008 um 19:17:10
 
Ich habe gepland,dass ich nach andere Stadt noch mal versuche.
wo nicht so weit von meinm Man weg ist.dann sehen wir dann.

ich wird auch immer geschrieben ,was dann passiert?

dank!!!
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