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uneheliches Kind eines Deutschen mit Auslaenderin (Gelesen: 4.494 mal)
bika
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Carpe Diem


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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05.10.2008 um 17:34:02
 
Hallo Ihr Lieben,
ich versuche auf diesem Weg eine Loesung fuer mein riesen Problem zu finden. Genau genommen habe ich 2 Probleme und bitte Euch instaendig um Rat:
Zum Hintergrund: Ich arbeite nun seit einem guten Jahr in Marocco und kehre zum 01.11.08 zurueck nach Deutschland. Dasselbe gilt fuer meinen Arbeitskollegen, auf den sich das zweite Problem bezieht. Wir beide sind gebuertige Deutsche Staatsbuerger.

1.)Mein Problem:

Auch wenn es fuer ein islamisches Land doch sehr ungewoehnlich ist, so habe ich hier seit 10 Monaten eine feste Freundin, die nun im 5.Monat schwanger von mir ist. Ich moechte aber NICHT heiraten.

Meine Frage nun ist, gibt es eine Moeglichkeit, dass mein Kind in Deutschland zur Welt kommt und wenn dies nicht funktioniert, kann meine Freundin mit meinem Kind NACH der Geburt bei mir leben um das gemeinsamme Sorgerecht auszuueben, da mein Kind doch automatisch Deutsche(r) Staatsbuerger(in) wird? Ein weiteres Problem ist noch der A1 Test, den wird sie nicht schaffen. Wir unterhalten uns auf Franzoesisch und Arabisch. Die deutsche Sprache kommt von selbst(hoffentlich)

2.) Das Problem meines Arbeitskollegen:

Mein Arbeitskollege ist seit ueber 3 Jahren mit einer Marrokanerin verheiratet. Sie haben in Deutschland geheiratet und bereits 2 Jahre gemeinsam in Deutschland gelebt, bevor wir hier den einjaehrigen Job angenommen haben. Seine Ehefrau hat einen Aufenthaltstitel bis Ende 2010, da sie nach der Hochzeit zunaechst 18Monate und anschliessend 3 Jahre erhalten hat. Nun die Frage:

Die beiden haben eine riesen Angst, dass seine Ehefrau Schwierigkeiten bei der Rueckkehr nach Deutschland erhaelt, da sie dann fast 14 Monate nicht in Deutschland war. Sie ist auch schwanger. Aber erst im 3.Monat. Wir haben uns vor der Abreise nicht informiert und nun hat uns ein Marrokanner erzaehlt, dass sie nicht mehr einreisen darf. Stimmt das????

Ich bin Euch fuer jeden Tipp und/oder Ratschlag sehr ddankbar.

Sonnige Gruesse aus Marokko sendet Euch
bika


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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 05.10.2008 um 17:55:30
 
bika schrieb am 05.10.2008 um 17:34:02:
gibt es eine Moeglichkeit, dass mein Kind in Deutschland zur Welt kommt  

Im Prinzip ja. Z.B. wenn die Mutter ein Besuchs- oder Touristenvisum bekommt.

bika schrieb am 05.10.2008 um 17:34:02:
kann meine Freundin mit meinem Kind NACH der Geburt bei mir leben um das gemeinsamme Sorgerecht auszuueben, da mein Kind doch automatisch Deutsche(r) Staatsbuerger(in) wird?  

Ja.

bika schrieb am 05.10.2008 um 17:34:02:
Ein weiteres Problem ist noch der A1 Test, den wird sie nicht schaffen.  

Das macht nichts. Sprachkenntnisse sind nur bei Familienzusammenführung zum Ehegatten erforderlich. Bei Familienzusammenführung zum deutschen Kind sind Sprachkenntnisse nicht erforderlich.

bika schrieb am 05.10.2008 um 17:34:02:
und nun hat uns ein Marrokanner erzaehlt, dass sie nicht mehr einreisen darf.

Wahrscheinlich hat er recht. Die beiden sollten sich bei der deutschen Auslandsvertretung melden. Sie haben ja nichts "Verbotenes" gemacht. Die früher erteilte Aufenthaltserlaubnis ist bloß erloschen, § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG. Ein neuer Aufenthaltstitel kann aber erteilt werden und wird erteilt werden. Die Botschaft dürfte aber im Falle eines beabsichtigten Aufenthalts von über 3 Monaten den Nachweis von Sprachkenntnissen verlangen (solange das Kind noch nicht da ist).
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 05.10.2008 um 20:21:54
 
bika schrieb am 05.10.2008 um 17:34:02:
Meine Frage nun ist, gibt es eine Moeglichkeit, dass mein Kind in Deutschland zur Welt kommt

Allerdings wirst Du die Geburt privat bezahlen müssen, den die Reiseversicherung welche Deine Freundin für eine Besuch in Deutschland abschließen muß, wird diese Geburtskosten sicher nicht übernehmen und Familenversicherung geht nicht, denn Ihr seid ja (noch) keine Famile.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 05.10.2008 um 20:27:30
 
tapir schrieb am 05.10.2008 um 17:55:30:
Die Botschaft dürfte aber im Falle eines beabsichtigten Aufenthalts von über 3 Monaten den Nachweis von Sprachkenntnissen verlangen  

Veto, wenn sie gemeinsam ihren Lebensmittelpunkt
nach D verlegen, sind keine Sprachkenntnisse erfor-
derlich.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 05.10.2008 um 20:38:31
 
fons schrieb am 05.10.2008 um 20:27:30:
Veto, wenn sie gemeinsam ihren Lebensmittelpunkt
nach D verlegen, sind keine Sprachkenntnisse erfor-
derlich. 

Aber doch wohl erst wenn das Kind auf der Welt ist ?
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Ralf
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Antwort #5 - 05.10.2008 um 23:09:38
 
bika schrieb am 05.10.2008 um 17:34:02:
da mein Kind doch automatisch Deutsche(r) Staatsbuerger(in) wird?


So ganz automatisch nun doch wieder nicht, dazu bedarf
es dann noch einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen
Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft.
Vgl. § 4 Abs. 1 Satz 2 StAG.
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ryka
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Antwort #6 - 05.10.2008 um 23:28:51
 
Saxonicus schrieb am 05.10.2008 um 20:38:31:
Aber doch wohl erst wenn das Kind auf der Welt ist ?


Die Ehefrau benötigt keine A1-Kenntnisse, weil bereits im Ausland eine gelebte Ehe bestand.

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 07.10.2008 um 11:13:06
 
tapir schrieb am 05.10.2008 um 17:55:30:
Wahrscheinlich hat er recht. Die beiden sollten sich bei der deutschen Auslandsvertretung melden. Sie haben ja nichts "Verbotenes" gemacht. Die früher erteilte Aufenthaltserlaubnis ist bloß erloschen, § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG.


Dafür müßte man wissen, wie lange sie zum heutigen Datum bereits außer Landes ist. Wenn es noch keine 183 Tage sind, beantrage man eilends die Fernbleibegenehmigung bei der ABH.

Gruß, ULF
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Tippi
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Antwort #8 - 07.10.2008 um 14:40:04
 

ulf schrieb am 07.10.2008 um 11:13:06:
wie lange sie zum heutigen Datum bereits außer Landes ist


bika schrieb am 05.10.2008 um 17:34:02:
da sie dann fast 14 Monate nicht in Deutschland war. 


alles klar Ulf?

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 08.10.2008 um 19:05:57
 
Tippi schrieb am 07.10.2008 um 14:40:04:
alles klar Ulf?

bika schrieb am 05.10.2008 um 17:34:02:
Seine Ehefrau hat einen Aufenthaltstitel bis Ende 2010, da sie nach der Hochzeit zunaechst 18Monate und anschliessend 3 Jahre erhalten hat. Nun die Frage:

Die beiden haben eine riesen Angst, dass seine Ehefrau Schwierigkeiten bei der Rueckkehr nach Deutschland erhaelt, da sie dann fast 14 Monate nicht in Deutschland war.



Ist es nicht Tippi. Oder hast Du mehr Informationen?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 08.10.2008 um 19:54:48
 
Der TS sollte das Ausreisedatum ergänzen. Er schreibt
wohl das mit den 14 Monaten für die Zukunft (nach
Ende des Jobs).

Nach den Schilderungen müsste es aber bereits ca. 1
Jahr sein. Und somit zu lange, damit die AE nicht erlo-
schen wäre.

@ bika: bitte konkretisieren.
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bika
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Carpe Diem


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Antwort #11 - 08.10.2008 um 20:23:00
 
@Alle

zunaechst einmal vielen Dank fuer Eure Antworten.

Also ie beiden haben das Land im August 2007 verlassen und wollen spaetestens zum 15.11.2008 nach Deutschland zurueckkehren.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 10.10.2008 um 19:05:03
 
bika schrieb am 08.10.2008 um 20:23:00:
Also ie beiden haben das Land im August 2007 verlassen und wollen spaetestens zum 15.11.2008 nach Deutschland zurueckkehren.


Also hatte fons mit seiner Ahnung recht. Die Frau des Arbeitskollegen braucht ein Visum, da ihre AE abweichend vom aufgedruckten Gültigkeitszeitraum bereits erloschen ist.
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