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Namensgebung (Gelesen: 1.693 mal)
joschzilla
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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05.10.2008 um 14:12:50
 
Ich und meine Frau haben Ihre Namen behalten.

Ich habe jetzt die Frage wie ein kommendes Kind dann benannt wird? Ist es möglich dem Kind einen Doppelnamen (Familiennamen) zu geben oder müssen sich die Eltern für den Familiennamen der Mutter oder des Vaters entscheiden?

Bei uns ist es kommendes Jahr nämlich soweit. Augenrollen

Gruß

joschzilla
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Enda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.10.2008 um 14:45:20
 
Doppelname geht, wenn das Namensrecht vom Land des ausländischen Ehepartners dies zulässt und auch ausdrücklich gewählt wird.
Zitat:
Die / Der Sorgeberechtigte(n) können / kann für die Familiennamensführung des Kindes eine Rechtswahl zugunsten eines der Heimatrechte der Kindeseltern (Staatsangehörigkeiten) treffen (Artikel 10 Absatz 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) und einen Familiennamen bestimmen, den das gewählte Recht ermöglicht.

http://www.berlin.de/standesamt1/kind/familienname.html
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joschzilla
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 05.10.2008 um 14:48:03
 
Hallo,

Danke für die ANtwort. Ich bin etwas unsicher denn so gut kenne ich das japanische Namensrecht nicht Griesgrämig

Wo finde ich eine weiterführende Information zu Namensrecht und Japan?
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joschzilla
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 05.10.2008 um 15:47:46
 
Die Sorgeberechtigten können den bei Geburt Ihres Kindes geführten Namen der Mutter oder des Vaters zum Geburtsnamen des Kindes bestimmen.

Mein Familienname ist Meyer, der meiner Frau ist Takahashi, wir würden Gerne beide Namen in den Familiennamen des Kindes aufnehmen wegen der Herkunft.

Also Meyer-Takahashi

Wenn ich den O.g. Absatz richtig deute, ist das aber nicht zulässig. des Vaters "oder" der Mutter...

Sehe ich das insofdern richtig?
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Enda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 05.10.2008 um 16:05:04
 
Jo, nicht zulässig, würde ich auch so sehen.

Aber im Zweifel am besten einfach deine Frau fragen.  Zwinkernd
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joschzilla
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 05.10.2008 um 16:07:03
 
Mhhh Okay ich werd mich einfach damit abfinden. Meine Frau meinte sie möchte den Deutschen Familiennamen für ihr Kind. Obwohl ich Takahashi besser finde...
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Buscher
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #6 - 07.10.2008 um 15:31:29
 
Ich habe im japanischen Namensrecht nachgesehen. Danach erhält das Kind den Ehenamen der Eltern zum Geburtsnamen. Wenn die Eltern keinen gemeinsamen Namen führen, kann dem Kind einer der zur Verfügung stehenden Namen erteilt werden. Einen Doppelnamen kennt auch das japanische Recht nicht.

Das deutsche und das japanische Recht sind demnach quasi deckungsgleich.

Ihr müsst euch somit einigen, welcher Name erteilt werden soll.
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