laogong schrieb am 04.10.2008 um 06:47:35:Mit einem Schengen-Visum ist ja allerspaetestens nach 6 Monaten Schluss, richtig?
Nein. Max. ist 5 Jahre möglich. Mit je 90 Tagen Aufenhalt in 180 Tagen. Ich würde mal zur Botschaft fahren, und das Thema besprechen. In der Regel, stellen die Botschaften in solchen Fällen erst mal unechte 1 Jahres Visa aus. ( Unecht, weil ja nicht die ganze Zeit in Deutschland geblieben werden kann) . Im Jahr darauf wird meist nochmal ein Jahresvisum ausgestellt, und in Jahr 3, wird auch meist länger als 1 Jahr ausgestellt . Reichen die 90 Tage, im halben Jahr mal nicht aus, kann sie dann auch jederzeit bei der
ABH einen Antrag auf eine
AE stellen. NRW und
A1, da sehe ich keine großen Probleme, bei der Erteilung.
Andererseits kann sie auch ein FZV beantragen, dann in Deutschland die
AE bekommen, und wenn du ( Ihr) wieder beruflich ins Ausland müsst, kann sie bei der
ABH einen Antrag stellen, das die
AE auch weiterhin gültig ist. ( Die würde sonst nach 6 Monaten außerhalb Deutschlands automatisch erlöschen, auch wenn sie auf dem Papier länger gültig ist)
Ich würde mein Vorgehen daran orientieren, wie es in Zukunft weitergehen sollte. Ist später mal Deutschland / EU geplant, würde ich vielleicht Möglichkeit zwei ( FZV ) wählen. Das ist zwar erstmal umfangreicher ( von den Papieren her ), aber die Zeiten, die sie sich in Deutschland aufhält, sind Anrechenbar auf eine Aufenthaltsverfestigung. ( zb.
NE ) Die würde im Ausland, nicht mehr erlöschen, wenn die Ehe weiterhin besteht. Ist nur hin und wieder ein Trip nach Deutschland geplant, würde ich Möglichkeit eins nehmen. ( Langfristiges Schengen Visum, auch Bona fide Visum genannt )
http://www.familienvisum.de/Dokumente/REbonafide.htm Michael