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Einbürgerung bei Ausländern unter 18 Jahren (Gelesen: 1.482 mal)
Edi91
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kosovare
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung bei Ausländern unter 18 Jahren
03.10.2008 um 19:41:06
 
Hallo zusammen ,


also ich bin momentan 17 Jahre alt bin 91 geboren und werde erst nächstes Jahr 18. Ich besitze eine unbefristete aufenthalsterlaubnis (§ 26 Abs. 4 S. 4 i.V.m. $ 35 Abs. 1 S. 1 AufenthG) gehe auf ein Gymnasium und mein Vater arbeitet. Jetz zur meiner Frage kann ich mich jetzt endlich Einbürgern?

Würde mich über eure Hilfe sehr freuen ,danke !

Mit freundlichen Grüßen Edi  Smiley
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Ralf
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Antwort #1 - 03.10.2008 um 23:43:52
 
Sicherlich geht das, das Gesetz kennt hier kein Mindest-
Alter.
Probleme entstehen allerdings dort, wo Personen unter 18
(bzw. der Volljährigkeitsgrenze des Heimatlandes) die
notwendige Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit
(noch) nicht beantragen können. Dann wäre noch etwas
Warten angesagt.

Kosovarische Staatsangehörige dürften übrigens in der
Regel zusätzlich auch noch die serbische Staatsangehörig-
keit besitzen, weil diese durch den Erwerb bzw. die Neu-
schaffung der kosovarischen StA nicht erloschen ist.
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Edi91
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kosovare
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Antwort #2 - 04.10.2008 um 14:37:55
 
Sie sind sich da ganz sicher?

Ich komme aus dem Kreis Ludwigshafen und mir hat ein Bekannter gesagt ich müsste warten bis ich 18 sei damit ich ihn erst dann beantragen kann. Ich muss es genau wissen damit ich dem Bekannten das sagen kann und dan beantrage ich eine Einbürgerung
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Ralf
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Antwort #3 - 04.10.2008 um 16:05:42
 
Edi91 schrieb am 04.10.2008 um 14:37:55:
Sie sind sich da ganz sicher?

Natürlich. Hier gehts zum Gesetzestext.
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