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Entscheidung Staatsangehörigkeit (Gelesen: 3.354 mal)
arjen44
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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01.10.2008 um 16:09:44
 
ich bin im Jahr 1989 in Deutschland geboren. Meine Eltern haben danach im Jahr 2000 die Staatsbürgerschaft Deutsch bekommen (ich auch).  Jetzt bin ich 18 und habe einen Brief vom Landratsamt bekommen, dass ich eine Entscheidung treffen muss. Ich habe irgendwo gehört, dass das nur diejenigen betrifft, die nach 1990 geboren sind. Gibt es so was?

DAnke im Voraus

arjy
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Ralf
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Antwort #1 - 01.10.2008 um 16:47:46
 
arjen44 schrieb am 01.10.2008 um 16:09:44:
Jetzt bin ich 18 und habe einen Brief vom Landratsamt bekommen, dass ich eine Entscheidung treffen muss.

Was genau steht denn da drin?

arjen44 schrieb am 01.10.2008 um 16:09:44:
Ich habe irgendwo gehört, dass das nur diejenigen betrifft, die nach 1990 geboren sind. Gibt es so was?  

Das gibts, nämlich die Optionsregelung. Die betrifft alle, die
die deutsche StA nach § 4 (3) oder durch Einbürgerung
nach § 40 b StAG erworben haben. Da du Jahrgang 1989
bist, kann beides nicht auf dich zutreffen. Siehe hier:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1197932336

Ich nehme eher an, dass du im Jahr 2000 zusammen
mit den Eltern eingebürgert worden bist und die Einbürgerung
mit einer Auflage versehen war, nach der mit Erreichen
der Volljährigkeit die Entlassung aus der alten StA herbei
zu führen ist, vermutlich weil dies zum Zeitpunkt der
Einbürgerung nicht möglich war. Das hat aber nichts mit
der genannten Optionsregelung nach § 29 StAg zu tun.
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arjen44
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.10.2008 um 20:07:04
 
Was genau steht denn da drin?

......

fons: Änderung:
Folgepost eingefügt


also muss ich mich entscheiden oder darf ich 2 Pässe haben?

Änderung:
Tipp + Bitte: nutzt doch bitte die Änderungsfunktion. Danke
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 01.10.2008 um 20:13:02
 
Tipp: du kannst das Bild hier direkt anhängen (bis
500 kB). Das ist a) sicherer (die Imagehoster sind
nicht so sehr zuverlässing) und b) schneller.
Nur bitte nicht breiter als ca. 800 Pixel.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 01.10.2008 um 20:39:48
 
arjen44 schrieb am 01.10.2008 um 20:07:04:
also muss ich mich entscheiden oder darf ich 2 Pässe haben?


Entscheiden ist angesagt.

Gruß, ULF
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Ralf
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Antwort #5 - 01.10.2008 um 22:33:13
 
arjen44 schrieb am 01.10.2008 um 20:07:04:
also muss ich mich entscheiden oder darf ich 2 Pässe haben? 

Ich gehe mal davon aus, dass du das Schreiben auch
gelesen hast: Es ist jetzt der Entlassungsantrag beim
türkischen Konsulat zu stellen und dies der Behörde
nachzuweisen.

ulf schrieb am 01.10.2008 um 20:39:48:
Entscheiden ist angesagt.

So nicht ganz richtig. Zwinkernd
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arjen44
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 02.10.2008 um 16:21:04
 
ok dann mach ich das ich bin sowieso keine türkin deswegen brauche ich auch keine türkische pass
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Antwort #7 - 03.10.2008 um 11:02:23
 
arjen44 schrieb am 02.10.2008 um 16:21:04:
ok dann mach ich das ich bin sowieso keine türkin deswegen brauche ich auch keine türkische pass  

Anscheinend bist Du eine Türkin.. wenn die deutschen Behörden von Dir eine Entlassung von der türkischen Staatsangehörigkeit verlangen.. und wenn Du sagst, ja ich mache das, ich bin aber keine Türkin... dann ist das ein Widerspruch in sich..

Grüße,

Lacrima
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Wer nicht liebt Wein, Weib und Gesang bleibt ein Narr sein leben lang. (Martin Luther)
 
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Antwort #8 - 03.10.2008 um 11:45:14
 
ich denke mal, die meint, dass sie sich nicht wie eine Türkin fühlt, sondern eher wie eine Deutsche.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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arjen44
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 03.10.2008 um 13:56:23
 
Odysseus schrieb am 03.10.2008 um 11:45:14:
ich denke mal, die meint, dass sie sich nicht wie eine Türkin fühlt, sondern eher wie eine Deutsche.

 
ich bin keine Türkin sondern kurdin. deswegen lieber deutsche pass anstatt türkische
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Ralf
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Antwort #10 - 03.10.2008 um 15:12:04
 
arjen44 schrieb am 03.10.2008 um 13:56:23:
ich bin keine Türkin sondern kurdin. 

Das ist in etwa so, als wenn man sagt: "Ich bin Friese
(oder Bayer), aber kein Deutscher." Das passt allenfalls,
wenn man die Volkszugehörigkeit meint. Hier geht es
aber um Staatsangehörigkeiten.

So, genug OT.

Es ist also die Entlassung aus der türkischen Staatsange-
hörigkeit zu beantragen. Sofern du ordnungsgemäß
in die türkischen Register eingetragen ist und türkische
Papiere besitzt, sollte es dabei auch keine Probleme geben.

Bei der Antragstellung muss man außerdem belegen, dass
man die deutsche Staatsangehörigkeit bereits besitzt, der
Personalausweis oder Reisepass sollte dafür ausreichen.
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arjen44
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 05.10.2008 um 18:05:59
 

Das ist in etwa so, als wenn man sagt: "Ich bin Friese
(oder Bayer), aber kein Deutscher." - ---- Bitte mehr Kenntnisse über Türken und Kurden sammeln( da dass zu euer Beruf gehört!)

Diese vergleich klingt sowie "Deutschen sind eigentlich Araber ". Sie kann man ja auch nicht als Volkszusammengehörigkeit  bezeichnen oder?

Also bitte so ist es nicht. Kurden sind nicht vergleichbar mit bayerner und deutschen. Kurdisch ist bereits eine annerkannte Staatsangehörigkeit und Sprache Zb. in Nord IRak. Wir sehen vielleicht wie die Türken oder Italiener aus aber sind keine. Die Franzosen sehen auch wie die Deutschen aus aber das heißt nicht alle Franzosen sind letztendlich Deutsch. 
Kurdisch ist eine ganz andere Kultur und Sprache, ich selber kann überhaupt kein türkisch und war noch nie in der West Türkei. Aber das sind ja die Türken, die wollten ja sogar die Österreicher türkisch machen - vielleicht ihr Hobby;D
na ja egal. Ich mache hier ein Schluss

wir danken aber für euer Kommentare und Mithilfe.
Viele Grüße

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Antwort #12 - 05.10.2008 um 19:16:46
 
Ralf schrieb am 03.10.2008 um 15:12:04:
Das ist in etwa so, als wenn man sagt: "Ich bin Friese
(oder Bayer), aber kein Deutscher." 

Arrgh. Dass der Vergleich hinkt, sieht ja wohl ein Blinder mit Krückstock. Kurden sprechen eine mit dem Türkischen nicht verwandte Sprache, wurden in der Türkei jahrzehntelang brutal unterdrückt und viele von ihnen fordern seit Jahrzehnten - einige gewaltsam - einen eigenen Staat. Von daher ist das ungefähr eher so, wie wenn ein holländisch sprechender Bürger von Amsterdam oder Utrecht im 16. Jahrhundert gesagt hat: "Ich bin Niederländer, aber kein Spanier". Oder, um in der Gegenwart zu bleiben, wie wenn in 1998 ein Einwohner von Pristina sagte: "Ich bin Kosovare, aber kein Serbe". Mehr Infos über Kurdistan gibt's bei der Gesellschaft für bedrohte Völker oder beim BAMF.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Antwort #13 - 05.10.2008 um 20:51:28
 
arjen44 schrieb am 05.10.2008 um 18:05:59:
Kurdisch ist bereits eine annerkannte Staatsangehörigkeit und Sprache Zb.

Eine Staasangehörigkeit ohne Staat gibt es nicht und zumindest bislang gibt es noch keinen kurdischen Staat. .
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Antwort #14 - 05.10.2008 um 20:54:51
 
arjen44 schrieb am 05.10.2008 um 18:05:59:
Ich mache hier ein Schluss

Is glaub ich an der Zeit zu closen, da das nun an
der eigentlichen Rechtsfrage vorbeidriftet.

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