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Nach 3 Jahen bestehender Ehe wieder nur befristet? (Gelesen: 1.308 mal)
mama2007
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Nach 3 Jahen bestehender Ehe wieder nur befristet?
30.09.2008 um 23:12:39
 
Schönen guten Abend zusammen,

ich habe da mal eine Frage, denn ich war heute auf dem Amt und bin aus allen Wolken gefallen. Mein Ehemann kam im Jahr 2005 auf Grund von Familienzusammenführung nach Deutschland. Ich hatte damals eine Niederlassungserlaubnis. Erst wurde sein Aufenthalt auf 1 Jahr, dann auf 2 Jahre verlängert. Er hat den Integrationskurs absolviert, allerdings noch keine Prüfung aber das kann er ja nachmachen. Nun bin ich seid diesem Jahr eingebürgert und dachte nun dass er aufgrund von seinem 3-jährigen Aufenthalt und Ehe mit einer (nun) Deutschen, Fortbestand der Ehe, sicherem Job, wohnung endlich die Niederlassungserlaubnis bekommt. Pustekuchen. Wieder nur auf 2 Jahre.....hab ich die Gesetzestexte falsch verstanden? Heißt es da nicht nach 3 Jahren oder hätte ich schon früher Deutsche werden sollen???

Fragen über Fragen, uns liegt das am Herzen weil wir gern eine Wohnung kaufen würden nicht sofort aber in der nächsten Zeit, mein Mann hat einen guten Job und verdient allein, da ich im Erziehungsurlaub für unser Kind bin. Aber bei einer befristet Aufenthaltserlaubnis kriegen wir ja nie einen Kredit, wir haben schon beim Küchenkauf unser Sparbuch geplündert weil wir keine Finanzierung gekriegt haben (Aufenthalt befristet bis 4 Monate nach Küchenkauf)...

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Lieben Gruß aus m Schwabenländle

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Mikael321
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Antwort #1 - 30.09.2008 um 23:26:51
 
mama2007 schrieb am 30.09.2008 um 23:12:39:
Heißt es da nicht nach 3 Jahren oder hätte ich schon früher Deutsche werden sollen???
Ja !

Einbürgerung, ist nach 3 Jahre legalen Aufenthalt ! UND ! 2 Jahre mit einem Deutschen verheiratet, möglich. ( Oder NE )

Da du aber erst seit ein paar Monaten Deutsche bist, können die 2 Jahre ja noch nicht um sein. Er ist ja erst seit ein paar Monaten mit einer Deutschen verheiratet, da du vorher eine andere Nationalität hattest.

So habe ich es zumindest letztens hier gelesen.

Michael
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mama2007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 30.09.2008 um 23:32:22
 
Na, der Aufenthalt is ja legal. Klar.

Ach ja, gut also die Info hat mir gefehlt dass ich 2 Jahre schon deutsch sein muß. Deshalb wars mir nicht so klar.

Muß er die Prüfung vom Integrationskurs für die NE noch ablegen?

Hm, das ist echt schade, dann müssen wir halt so lange noch in Miete wohnen. Ärgerlich, wenn man das Eigenkapital schon hat nur am Pass liegts. Aber gut so is es halt. Warten is angesagt.

Ich danke Dir für Deine schnelle Antwort
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Mikael321
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Antwort #3 - 30.09.2008 um 23:49:17
 
mama2007 schrieb am 30.09.2008 um 23:32:22:
Muß er die Prüfung vom Integrationskurs für die NE noch ablegen?
NE, ist nicht so meine Baustelle. Aber die Voraussetzungen zur Einbürgerung und NE, sind fast gleich. Außer das bei der NE, nur einfache Deutschkentnisse verlangt werden, ( Bei Deutscher Ehe) und der Test wegfällt.


Zitat:
Hm, das ist echt schade, dann müssen wir halt so lange noch in Miete wohnen. Ärgerlich, wenn man das Eigenkapital schon hat nur am Pass liegts.
Was hat den das, mit einer Staatsbürgerschaft zu tun ? Grundstücke , Häuser , Firmen ... kann jeder Bürger dieser Welt in Deutschland erwerben. ( Vielleicht nicht gerade OSAMA) Ausschlaggebend ist nur das nötige Kapital.

Es kann aber manchmal Schwierigkeiten mit den Banken geben, wegen des Kredits und einer zu kurzen AE . Bei Häuser ist da aber mit wenig Schwierigkeiten zu rechen, weil er das Haus ja nicht mitnehmen kann, wenn er ausreisen sollte / müsste.

Michael  
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