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Wie beweisen, dass Ehe nicht nur für Nachzug geschlossen wurde (Gelesen: 1.387 mal)
bolko
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie beweisen, dass Ehe nicht nur für Nachzug geschlossen wurde
30.09.2008 um 12:48:51
 
Hallo,

wie kann man gegebenenfalls beweisen, dass ein Iraker eine Deutsche ( seit 1,5 Jahre zusammen) nicht nur zum Zwecke des Nachzugs geheiratet hat.
Er hatte seit Jahren die Abschiebung, muss jetzt aus persönl. Gründen zurück.

Danke
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Mecklenburg-Vorpommern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie beweisen, dass Ehe nicht nur für Nachzug geschlossen wurde
Antwort #1 - 30.09.2008 um 14:09:49
 
Hallo bolko,

ein paar mehr Informationen wären schon wichtig:

Welchen Aufenthaltsstatus hatte und hat der Iraker?

Wann wurde wo geheiratet? (ich gehe davon aus, dass der Iraker einen gültigen Pass besitzt.)

Wie lange leben die beiden zusammen, existiert eine gemeinsame Wohnung?

Für wie lange will der Iraker zurück in sein Land?

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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bolko
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 30.09.2008 um 18:59:01
 
Danke, also:

Aussetzung der Abschiebung (Duldung)hatte er ( 4 Jahre), da seine Mutter im Sterben liegt -nur noch sehr kurz zu leben hat,wollte er zurück, hat Aus- Einreise beantragt nicht bekommen, deshalb  jetzt einen Passersatz gültig nur für Ausreise aus Deutschland bekommen. Jetzt bemühen sich die beiden um eine Aufenthaltsgenehmigung für 2 Wochen , um heiraten zu können- in Dänemark.

Sie leben seit über einem Jahr zusammen. Bei der Wohnungsgesellschaft wurde ein Vermerk gemacht, dass sie sich dauerhaft in der Wohnung aufhalten darf. Ummeldung erfolgte nicht, weil die Eltern zunächst Bedenken hatten, danach war der Studienort von ihr unklar.

Er möchte nur seine Mutter noch einmal sehen.

Ich finde es unmenschlich, dass er sich zwischen seiner Mutter und seiner Liebe entscheiden soll.

Wir wären für einen praktikablen Vorschlag sehr dankbar.
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 30.09.2008 um 21:13:59
 


Hallo

bolko schrieb am 30.09.2008 um 18:59:01:
Wir wären für einen praktikablen Vorschlag sehr dankbar. 


gerne, gibt sogar deren zwei:

1. Stammtischgelaber einstellen, das hier ist einfach nur dumm Tüch:

Zitat:
Ich finde es unmenschlich, dass er sich zwischen seiner Mutter und seiner Liebe entscheiden soll.


2. die angedachte freiwillige Ausrese vollziehen und danach

a. mit ordnungsgemäßen Papieren ein Visum zur Eheschließung beantragen,
oder
b. im Irak heiraten und die FZF beantragen.

-----

Mit einer einfachen Duldung wird es nichts mit einer Eheschließung in Deutschland, eine AE für eine beabsichtigte Eheschließung in Dänemark wird es nicht geben.

-----

Bei 2a oder 2 b sollte die Wartezeit im Irak zur Verbesserung der Deutschkenntnisse genutzt werden.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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