bambukkkkk schrieb am 07.10.2008 um 20:30:08:Also, eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeit kann nach diesen 3 Jahren auch ohne Prüfung der Arbeitsagentur erteilt werden. Soweit ich das richtig verstehe, es wird da vor allem geprüft, ob der Arbeitsplatz dem Studienabschluss entspricht und die Bezahlung entsprechend ist.
Das sehe ich auch so - Um in den § 18
AufenthG zu kommen, musst Du zunächst eine Arbeit finden, die Deiner im Studium erworbenen Qualifikation entspricht. Dafür hast Du ein Jahr Zeit - zwischenzeitlich (während Du den § 16 (4) hast, kannst Du aber durchaus (übergangsweise) auch andere Beschäftigungen aufnehmen (ergibt sich aus § 27 Nr. 3
BeschV ) - Wenn Du den § 18 dann mindestens ein Jahr hattest, ist die Möglichkeit der Beschäftigungserlaubnis ohne Zustimmung der Arbeitsverwaltung im Wege des § 9
BeschVerfV eröffnet. - Dies wiederum kann die Grundlage darstellen, die Streichung eventuell noch vorhandener Auflagen (z.B. Erlaubnis zur Beschäftigung nur bei einem bestimmten Arbeitgeber und/oder für einen bestimmten Zeitraum) zur
AE nach § 18
AufenthG zu beantragen. - Erfolgt die Streichung und ist die
AE dann lediglich noch mit der Auflage vesehen: "Beschäftigung erlaubt" ist es
IMHO in der Folge nicht mehr von Belang, ob Du entsprechend Deiner Qualifikation arbeitest oder nicht.
Eine etwas ähnliche Konstellation hatte ich schon einmal
in diesem thread
erläutert. - Darufhin hatte es von keinem Experten Widerspruch gegeben ...
Trotzdem wäre es mir lieber, wenn meine Aussagen hier noch mal von Expertenseite bestätigt würden - dennn der Teil des Ausländerrechts, auf dem ich mich hier tummele ist nicht gerade mein Spezialgebiet. Zudem ist es schwer sich zu orientieren, da es weder Anwendungshinweise zu § 9 BeschVerV noch aktualisiert zu § 18
AufenthG (die die Neuregelungen der BeschVerV berücksichtigen) gibt.
Zu berücksichtigen ist auf jeden Fall, dass es sich bei allen von mir zitierten Vorschriften um ERMESSENSvorschriften handelt, also kein ANSPRUCH besteht, dass so verfahren wird. Vor Grundsatz her haben die Behörden immer die Arbeitsmarktsituation zu reflektieren.
Mehr kann ICH Dir momentan und an dieser Stelle leider nicht sagen und weiterhelfen, Tatjana - mal sehen, ob sich noch jemand findet, der hier ein abschließendes, fachlich ganz sicheres Statement abgibt.
=schweitzer=