bezahler schrieb am 03.10.2008 um 09:06:26:Also meint ihr ich muss auf dem Standesamt auf jeden Fall angeben, dass ich jetzt katholisch bin?
Das Standesamt interessiert dies eher weniger, dafür
aber das Einwohnermeldeamt.
bezahler schrieb am 03.10.2008 um 09:06:26:Bekomme ich dann Post von der Kirche
Vielleicht ein nettes Begrüßungsschreiben von der örtlichen
Kirchengemeinde. Wer weiß das schon, das macht wohl
jede Gemeinde anders.
bezahler schrieb am 03.10.2008 um 09:06:26:und werde zu Kirchensteuer gezwungen?
Was heißt hier gezwungen? Wer Mitglied in der Kirche ist
und Einkommen hat, zahlt auch Kirchensteuer. Das Ein-
wohnermeldeamt (siehe oben) vermerkt die Zugehörigkeit
zur Kirche auf der Lohnsteuerkarte und der Arbeitgeber
führt die fällige Steuer dann ordnungsgemäß an das
Finanzamt ab.