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Taufe im Ausland für Eheschließung - Registrierung in D? (Gelesen: 3.601 mal)
bezahler
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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29.09.2008 um 09:54:59
 
Hallo,

Ich habe mich im Ausland für eine kirchliche Eheschließung katholisch taufen lassen. (zuvor evangelisch)

In der Heiratsurkunde, die natürlich im Heimatland meines Partners ausgestellt wurde, stehe ich schon als "katholisch".

Muss ich jetzt hier in Deutschland die katholische Taufe registrieren lassen und mich als Katholik "ummelden" oder ist sowas unnötig?

Ich muss die Ehe ja auch in Deutschland beim registrieren

VIELEN DANK !
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.09.2008 um 12:45:01
 
bezahler schrieb am 29.09.2008 um 09:54:59:
Ich habe mich im Ausland für eine kirchliche Eheschließung katholisch taufen lassen. (zuvor evangelisch)

In der Heiratsurkunde, die natürlich im Heimatland meines Partners ausgestellt wurde, stehe ich schon als "katholisch".

Muss ich jetzt hier in Deutschland die katholische Taufe registrieren lassen und mich als Katholik "ummelden" oder ist sowas unnötig?


Wo wird denn ein zweites Mal getauft? Das widerspricht den mir bekannten Grundsätzen, aber sei's drum.

Wenn Du Deinen Konfessionswechsel hier nicht anmeldest, zahlst Du weiterhin für Deine ehemalige Kirche Kirchensteuer...

Gruß, ULF
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.09.2008 um 19:00:52
 
ulf schrieb am 29.09.2008 um 12:45:01:
Wo wird denn ein zweites Mal getauft?

Kein zweites Mal, aber "Erneuerung des Taufgelübdes" und ähnliches gibt es schon...

Sofern ein Kirchenaustritt beabsichtigt ist, ist er in Deutschland bei der dafür zuständigen Stelle (Standesamt oder Amtsgericht, ist nach Bundesland verschieden) zu erklären.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 01.10.2008 um 11:54:57
 
tapir schrieb am 30.09.2008 um 19:00:52:
Kein zweites Mal, aber "Erneuerung des Taufgelübdes" und ähnliches gibt es schon...

Sofern ein Kirchenaustritt beabsichtigt ist, ist er in Deutschland bei der dafür zuständigen Stelle (Standesamt oder Amtsgericht, ist nach Bundesland verschieden) zu erklären.


Von Austritt war hier nicht die Rede, daher dachte ich an etwas wie http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/961415-128,1,0.html

Die Verwaltung möchte ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass bei Familienstandsänderungen - etwa bei Heirat, Geburt, Ehescheidung oder Konfessionswechsel - eine entsprechende Mitteilung über die eingetretene Änderung dem Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft [...]

Gruß, ULF
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tapir
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Antwort #4 - 01.10.2008 um 22:08:12
 
ulf schrieb am 01.10.2008 um 11:54:57:
Austritt 

Die "Konfession", von der da die Rede ist, ist die Mitgliedschaft in einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft. Etwas anderes hat das Standesamt nicht zu interessieren. Da man nur in einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft zur Zeit Mitglied sein kann, muss man erst aus der einen austreten, um Mitglied der anderen zu werden (es sei denn, man wird von Seiten der Religionsgesellschaft "exkommuniziert").
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Antwort #5 - 03.10.2008 um 09:06:26
 
Hallo,

doch es wurde tatsächlich ein zweites mal getauft.

Aber darum geht es ja nicht. Fakt ist, dass sich meine Religionszugehörigkeit geändert hat und es liegt auch eine Taufurkunde aus dem Ausland vor.

Also meint ihr ich muss auf dem Standesamt auf jeden Fall angeben, dass ich jetzt katholisch bin?

Bekomme ich dann Post von der Kirche und werde zu Kirchensteuer gezwungen?
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Antwort #6 - 03.10.2008 um 12:39:26
 
bezahler schrieb am 03.10.2008 um 09:06:26:
Also meint ihr ich muss auf dem Standesamt auf jeden Fall angeben, dass ich jetzt katholisch bin?

Das Standesamt interessiert dies eher weniger, dafür
aber das Einwohnermeldeamt.

bezahler schrieb am 03.10.2008 um 09:06:26:
Bekomme ich dann Post von der Kirche

Vielleicht ein nettes Begrüßungsschreiben von der örtlichen
Kirchengemeinde. Wer weiß das schon, das macht wohl
jede Gemeinde anders.

bezahler schrieb am 03.10.2008 um 09:06:26:
und werde zu Kirchensteuer gezwungen? 


Was heißt hier gezwungen? Wer Mitglied in der Kirche ist
und Einkommen hat, zahlt auch Kirchensteuer. Das Ein-
wohnermeldeamt (siehe oben) vermerkt die Zugehörigkeit
zur Kirche auf der Lohnsteuerkarte und der Arbeitgeber
führt die fällige Steuer dann ordnungsgemäß an das
Finanzamt ab.
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Antwort #7 - 03.10.2008 um 12:48:05
 
bezahler,

musstest du dich katholisch taufen lassen weil sonst die Heirat rechtlich nicht möglich gewesen wäre?
Das Standesamt könnte sich dafür interessieren ob die Ortsform eingehalten wurde.
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Ulf
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Antwort #8 - 04.10.2008 um 11:28:30
 
bezahler schrieb am 03.10.2008 um 09:06:26:
Bekomme ich dann Post von der Kirche und werde zu Kirchensteuer gezwungen?


Das wurdest Du vorher nicht? Bist Du nach Deiner evangelischen Taufe bereits aus der evangelischen Kirche ausgetreten?

Gruß, ULF
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