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FZF möglich ??? (Gelesen: 4.858 mal)
Pupps
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF möglich ???
29.09.2008 um 02:44:35
 
Also:

Gehalt: ca. 1800 Euro Netto (1-te Lohnsteuerklasse)
Miete: 400 Euro
Unterhaltszahlung: 400 Euro
Kredit: 200 Euro

1800 - 400 - 400 - 200 = 800 Euro


Ist bei der Summe FZF möglich ??
Was konnte noch dazu kommen ?? Fahrkarten ? Irgendwelche Versicherungen (ewtl KFZ oder Hausrat) ??


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SigSag
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF möglich ???
Antwort #1 - 29.09.2008 um 11:07:07
 
Hi,

im Grunde muss genug da sein für die Miete, einer KV, 345 Euro für den Haushalssvorstand und ca. 315  für den Ehepartner. KFZ und Hausrat werden nicht herangezogen.
So wie es aussieht, reicht es bei dir.

SigSag
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Cengi68
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.10.2008 um 01:43:58
 
Hallo
SIGSAG wo arbeitest du wenn ich mal fragen darf bei mir in der stadt im bergischen in NRW reicht es auf jedenfall nicht. Da hat ein Kumpel von mir eine Absage gekriegt. Wir haben ihm geraten zum vorgesetzten zu gehen.
Er hat 1900 netto 1te lohnsteuerklasse
400 alimente 400 warmmiete blieiben 1100,00 =Ablehnung
mfg
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Muki
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Antwort #3 - 01.10.2008 um 14:46:57
 
Cengi68 schrieb am 01.10.2008 um 01:43:58:
400 alimente 400 warmmiete blieiben 1100,00 =Ablehnung

Gegen eine Absage kann man ja was tun.
Ob die gleichen Gegebenheiten vorhanden waren, ist ja auch nicht ersichtlich.

Zum Kindesunterhalt möchte ich jedoch noch etwas hinzufügen.
Da 400 Euro kein Betrag aus der Düsseldorfer Tabelle ist, richtet sich dieser nach dem Einkommen und der familiären Situation.
Dieser Betrag kann sich ändern, wenn ein neues Familienmitglied hinzu kommt und ist dann dementsprechend zu berücksichtigen.

Denkbar wäre hier, dass sich der Kindesunterhalt um ca. 100 Euro reduzieren könnte. Das jedoch ist nur Spekulation, da es auf die tatsächliche Gegebenheit ankommt. Jedoch sollte diese Veränderung berücksichtigt werden.

Muki
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ChicaLoca
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Antwort #4 - 01.10.2008 um 14:52:05
 
Muki schrieb am 01.10.2008 um 14:46:57:
Da 400 Euro kein Betrag aus der Düsseldorfer Tabelle ist, richtet sich dieser nach dem Einkommen und der familiären Situation.
Dieser Betrag kann sich ändern, wenn ein neues Familienmitglied hinzu kommt und ist dann dementsprechend zu berücksichtigen.

Denkbar wäre hier, dass sich der Kindesunterhalt um ca. 100 Euro reduzieren könnte.

aber nur evtl.
vielleicht wurde auch schon berücksichtigt, dass sich die Steuerklasse ändert, wenn der Ehepartner dann hier ist
Steuerklasse 3 = weniger Steuern = höheres Nettoeinkommen = evtl. höherer Kindesunterhalt
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Muki
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Antwort #5 - 01.10.2008 um 15:16:58
 
ChicaLoca schrieb am 01.10.2008 um 14:52:05:
vielleicht wurde auch schon berücksichtigt, dass sich die Steuerklasse ändert, wenn der Ehepartner dann hier ist
Steuerklasse 3 = weniger Steuern = höheres Nettoeinkommen = evtl. höherer Kindesunterhalt  

Auf die Steuerklasse kommt es absolut nicht an, denn dieses ist nur eine fiktive Zuordnung der zu erwartenden Steuern für den Lohnsteuervorabzug durch den Arbeitgeber.

Bindend ist hier nur der Einkommensteuerbescheid, auch wenn dieses manchmal anders gesehen wird am ABH. Es kommt auf tatsächlichen vorhanden Verhältnisse an und nicht auf fiktive.

Jedoch insoweit gebe ich dir recht, dass sich der anrechenbare Nettoverdienst verändert. Jedoch nach Steuertabelle, soweit der Lebenspartner nicht auch Arbeitet, dass sich hier der Kindesunterhalt verringern würde.

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Pupps
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Antwort #6 - 01.10.2008 um 15:53:23
 
Zitat:
400 Euro kein Betrag aus der Düsseldorfer Tabelle ist, richtet sich dieser nach dem Einkommen und der familiären Situation


Der Unterhalt 400 Euro ist in einer Scheidungsfolgevereibarung festgelegt.


Zitat:
Er hat 1900 netto 1te lohnsteuerklasse
400 alimente 400 warmmiete blieiben 1100,00 =Ablehnung


Also, diese Berechnung kommt mir etwas merkwurdig vor. 1100 / 2 = 550 Euro  . Und das soll für die deutsche Behörden nicht genug sein ???? lol....  Für mich heisst es, daß jemand der unter 1500 Euro Netto (was auch ca. einem deutschen Durchschnittsgehalt entspricht)  vedient, gar keine FZF durchführen kann.


Nehmen wir an:  falls es 800 Euro sind und eine Absage kommt - was tun ??



p.S. Ich habe noch nicht geheiratet, aber es ist in Planung. Deswegen die Fragen.
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« Zuletzt geändert: 01.10.2008 um 16:06:11 von Pupps »  
 
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Muki
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Antwort #7 - 01.10.2008 um 16:28:50
 
Pupps schrieb am 01.10.2008 um 15:53:23:
Nehmen wir an:falls es 800 Euro sind und eine Absage kommt - was tun ?? 

Der einfachste weg ist der, einfach mal bei deiner ABH nachfragen.
Die Frage sollte aber so gestaltet sein, dass sie dir die Mindestbeträge nennen, nicht dass Du fragst ob dein Gehalt von soundsoviel langt.

Muki
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Pupps
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Antwort #8 - 01.10.2008 um 16:35:31
 
Muki schrieb am 01.10.2008 um 16:28:50:
Der einfachste weg ist der, einfach mal bei deiner ABH nachfragen.
Die Frage sollte aber so gestaltet sein, dass sie dir die Mindestbeträge nennen, nicht dass Du fragst ob dein Gehalt von soundsoviel langt.

Muki



Danke.   Smiley

Heute ist es schon geschlossen. Ich frage morgen und falls die was sagen - dann poste hier.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 01.10.2008 um 20:26:01
 
Pupps schrieb am 29.09.2008 um 02:44:35:
Also:

Gehalt: ca. 1800 Euro Netto (1-te Lohnsteuerklasse)
Miete: 400 Euro
Unterhaltszahlung: 400 Euro
Kredit: 200 Euro

1800 - 400 - 400 - 200 = 800 Euro


Ist bei der Summe FZF möglich ??
Was konnte noch dazu kommen ?? Fahrkarten ? Irgendwelche Versicherungen (ewtl KFZ oder Hausrat) ??


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Wiesi fragst du ob FZF möglich ist? Die wird bei Deutschen in der Regel nämlich ohne Sicherung des Lebensunterhaltes erteilt !!!!!
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nixwissen
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Antwort #10 - 01.10.2008 um 20:34:11
 
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Antwort #11 - 02.10.2008 um 11:09:04
 
Pupps schrieb am 29.09.2008 um 02:44:35:
1800 - 400 - 400 - 200 = 800 Euro


Was ist denn mit den Freibeträgen? Werden die nicht mit auch einbezogen?


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Muleta
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Antwort #12 - 02.10.2008 um 11:36:28
 
login schrieb am 02.10.2008 um 11:09:04:
Was ist denn mit den Freibeträgen? Werden die nicht mit auch einbezogen?


eben. 1.800 netto bei 400 Wohnkosten und 400 Unterhaltspflichten reichen für 2 Erwachsene (ganz knapp) nicht, wobei der Kredit m.E. keine Rolle spielt.

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Muki
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Antwort #13 - 02.10.2008 um 13:30:31
 
Muleta schrieb am 02.10.2008 um 11:36:28:
eben. 1.800 netto bei 400 Wohnkosten und 400 Unterhaltspflichten reichen für 2 Erwachsene (ganz knapp) nicht, wobei der Kredit m.E. keine Rolle spielt.  

Nach den momentanen Gegebenheiten stimmt das, NUR wenn sein Frau hier wohnt, nicht arbeitet, fallen 2 Steuerfreibeträge an, somit erhöht sich das Nettoeinkommen und der TS dürfte dann knapp über den geforderten Mindestbetrag kommen.

Ein netter Finanzbeamter kann sowas auch hochrechnen und darüber eine vorläufige Einschätzung geben, das hat dann, nach meinem wissen, eine ABH zu akzeptieren.

Im übrigem würde der TS dann sowieso vom Finanzamt in St.Kl. 3 eingestuft, wenn seine Frau hier wohnt.

Muki
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Antwort #14 - 02.10.2008 um 15:18:33
 
Muki schrieb am 02.10.2008 um 13:30:31:
NUR wenn sein Frau hier wohnt, nicht arbeitet, fallen 2 Steuerfreibeträge an


Eine kurze Frage nur für mein Verständnis. Warum fallen 2 Freibeträge an?

Die ganzen ALG II Rechner spucken einen Freibetrag von 310,00 EUR aus. Heißt das, das es jetzt 620,00 wären?

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