Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
einbürgerung (Gelesen: 6.020 mal)
anouar53119
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 34

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag einbürgerung
26.09.2008 um 15:05:21
 
Hallo an alle in diesem Forum,
ich möchte gerne wissen ob ich mit meine voraussetzungen eine möglichkeit um die einbürgerung zu beantrage,
Voraussetzungen:
- einreise nach deutschland okt 1999 zweck Studium
- geheiratet mit deutscher frau 03.2005
- getrenntlebend von 05.2007 bis scheidung
- geschieden seit 05.2008
- habe mit erfolg an einem intergationskurs teilgenommen
momentan habe ich eine AE befristet bis 03.2009, habe eine feste arbeisplatz, habe nie socialhilfe oder ähnliches bekommen, bin nie bestraft worden.
würde sehr dankbar wenn mir jemand antwortet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.046

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einbürgerung
Antwort #1 - 26.09.2008 um 15:14:20
 
anouar53119 schrieb am 26.09.2008 um 15:05:21:
momentan habe ich eine AE befristet bis 03.2009

Nach welchem §?

Und in welchem Bundesland spielt die Geschichte?
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Aletheia
Junior Top-Member
**
Offline


hoch lebe i4a!


Beiträge: 252
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einbürgerung
Antwort #2 - 26.09.2008 um 15:22:42
 
Hallo, anouar53119.

Wenn Du nicht eine Aufenthaltserlaubnis
nach den §§  16, 17, 20, 22, 23 Abs. 1, §§ 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5  des AufenthG besitzst,
dann könnten die Voraussetzungen
für die Anspruchseinbürgerung nach §10 erfüllt sein.

Allerdings musst Du in einem Bundesland wohnhaft sein,
das Studienzeiten als Aufenthaltszeiten gelten lässt.

Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind,
kannst Du selbst unter dem Knöpflen oben ...
(ganz unten "zum Staatsangehörigkeitsgesetz") nachlesen.

Viel Erfolg!
Zum Seitenanfang
  

Ubi pater sum, ibi patria.&&...
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.046

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einbürgerung
Antwort #3 - 26.09.2008 um 16:05:32
 
Aletheia schrieb am 26.09.2008 um 15:22:42:
kannst Du selbst unter dem Knöpflen oben ...
(ganz unten "zum Staatsangehörigkeitsgesetz") nachlesen.


Na, das ist aber ein Umweg. Mit ... kommt man
direkt ans Ziel. Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
anouar53119
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 34

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einbürgerung
Antwort #4 - 26.09.2008 um 18:57:13
 
hallo
das weiss ich nicht? als ich geheirartet habe habe ich eine AE die
3-jahre gültig war aber vor der scheidung, wo ich getrennt lebend angemeldet war habe ich meine jetzige AE allerdings gültig für ein Jahr
ich bin in schwaben land BaWü.
danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.046

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einbürgerung
Antwort #5 - 26.09.2008 um 20:08:39
 
anouar53119 schrieb am 26.09.2008 um 18:57:13:
das weiss ich nicht

Dann schau mal in deinem Pass nach. Der § steht auf
der AE nämlich drauf.  Zwinkernd

anouar53119 schrieb am 26.09.2008 um 18:57:13:
ich bin in schwaben land BaWü.

Das ist schlecht, zumindest für die Einbürgerung. Die
Zeit als Student (AE nach § 16 AufenthG) wird dort
nämlich bei der Anspruchseinbürgerung nicht mit ange-
rechnet. Somit müsten die strengeren Voraussetzungen
für die Ermessenseinbürgerung erfüllt werden, u.a.
eine Altersvorsorge.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
anouar53119
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 34

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einbürgerung
Antwort #6 - 27.09.2008 um 02:41:55
 
§ 31 ABS. 1,2,4 AufenthG
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
anouar53119
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 34

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einbürgerung
Antwort #7 - 29.09.2008 um 01:57:21
 
heisst das, das ich jetzt kein chance habe für die einbürgerung? gilt das in ganz bawü? kann ich z.b. in rheinland pfalz mich einbürgeren lassen?
danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.248

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einbürgerung
Antwort #8 - 29.09.2008 um 11:10:47
 
anouar53119 schrieb am 29.09.2008 um 01:57:21:
kann ich z.b. in rheinland pfalz mich einbürgeren lassen?


Zuständig für die Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrages ist die Einbürgerungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren dauernden Aufenthalt haben (§ 17 StAngRegG i.V.m. § 27 StAngRegG).

Der Begriff des dauernden Aufenthaltes entspricht dem"gewöhnlichen Aufenthaltes" des § 30 Abs. 3 Satz 2 des Sozialgesetzbuches Band I (SGB I) (BVerwG vom 25.11.2004, Az. 1 B 24/04). Danach hat den gewöhnlichen Aufenthalt jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.

Sich in einem anderen Bundesland eine "Zweitwohnung" anmieten und dann anmelden reicht nicht aus, um eine örtliche Zuständigkeit zu ändern.

Solange Sie also keinen "dauernden Aufenthalt" in Rheinland-Pfalz haben, wird auch keine Einbürgerungsbehörde dort für Sie zuständig sein.

Blaise

Blaise
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einbürgerung
Antwort #9 - 29.09.2008 um 11:21:45
 
anouar53119 schrieb am 29.09.2008 um 01:57:21:
z.b. in rheinland pfalz mich einbürgeren lassen?
danke

Wie Blaise schon schrieb :

Zuständig für die Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrages ist die Einbürgerungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren dauernden Aufenthalt haben (§ 17 StAngRegG i.V.m. § 27 StAngRegG).

Damit gelten dann immer die Spielregeln des jeweiligen Bundeslandes, wo sich der Wohnsitz befindet. Ob in Rheinland Pfalz die Studienzeiten anrechenbar sind, weiß ich leider nicht. In NRW zb. sind sie anrechenbar. Wenn du also zb. deine Wohnsitz nach NRW verlegen würdest, könntest du dich einbürgern lassen. In Bayer und in Sachsen zb. nicht, weil diese Länder damit argumentieren, das ein Studienaufenhalt , ein NICHT auf Dauer angelegter Aufenhalt ist.

NRW zb. argumentiert, das jeder Legale Aufenthalt anrechenbar ist. Und damit auch AE zum Studium / Sprachkurse / Ausbildung u.s.w

Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.248

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einbürgerung
Antwort #10 - 29.09.2008 um 11:29:05
 
Mikael321 schrieb am 29.09.2008 um 11:21:45:
Ob in Rheinland Pfalz die Studienzeiten anrechenbar sind, weiß ich leider nicht. 


Zum ... ähh ... 23. Mal: Ja, in Rheinland-Pfalz gelten Studienzeiten als rechtmäßiger Aufenthalt i.S.d. § 10 StAG.

Blaise
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
anouar53119
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 34

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einbürgerung
Antwort #11 - 29.09.2008 um 14:30:16
 
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrages ist die Einbürgerungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren dauernden Aufenthalt haben (§ 17 StAngRegG i.V.m. § 27 StAngRegG).

in rheinland pfalz meine ich nicht eine 2. wohnsitz, sondern hauptwohnsitz, wird das gehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.248

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einbürgerung
Antwort #12 - 29.09.2008 um 23:45:01
 
Zitat:
sondern hauptwohnsitz, wird das gehen.


Es wird gehen, wenn Sie Ihren dauernden Aufenthalt in Rheinland-Pfalz begründen!

Blaise
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
anouar53119
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 34

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einbürgerung
Antwort #13 - 02.10.2008 um 15:11:21
 
Es wird gehen, wenn Sie Ihren dauernden Aufenthalt in Rheinland-Pfalz begründen!


wenn man ergendwo wohnt muss man das begründen, ich wohen z.b. in bawü und arbeite in Bayern seit 3 jahren, da hat mir niemand was gesagt so von wegen ich muss mein dauernd aufenthalt begründen. habe ich ab sofort die Voraussetzungen in Rheinland pfalz, oder brauche ich die 60 monate sozialbeiträge.
danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.360

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einbürgerung
Antwort #14 - 02.10.2008 um 16:41:41
 
Das ist ein Missverständnis: "seinen Wohnsitz begründen" sagen Behörden, wir sagen "umziehen".

Es geht einfach darum: Du musst fest nach Rheinland-Pfalz umziehen, also nicht nur für ein paar Tage bei einem Freund auf dem Sofa schlafen.

Du "gründest" eine neue Wohnung, daher der Ausdruck.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema