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A1- Prüfung bestanden / Dolmetscher bei Standesamt nötig ? (Gelesen: 8.770 mal)
shibumi
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26.09.2008 um 13:07:47
 
Hallo Fachleute,
meine ghanaische Verlobte hat letztendlich die Sprachprüfung A1 erfolgreich abgelegt.  Smiley    Falls sie ihr Visum zur Eheschließung erhält, wollen wir hier in Deutschland standesamtlich heiraten. Ist hierzu die Anwesenheit eines Dolmetschers zwingend erforderlich/ vorgeschrieben oder liegt es im Ermessen des Standesbeamten, welcher die Trauung durchführt ?
Gruß, shibumi
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reinhard
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Antwort #1 - 26.09.2008 um 14:11:01
 
Vielleicht antwortet ja noch jemand vom Standesamt hier, aber nach meiner Erfahrung:

Der Standesbeamte (Standesbeamtin) muss hinterher unterschreiben, unter anderes, dass die Frau verstanden hat, dass sie jetzt verheiratet wurde. D.h. Ihr geht beide hin, um den Termin festzulegen, und bei der Gelegenheit wird das Standesamt sagen, ob es auf einer Dolmetscherin / Dolmetscher besteht. Nach meinen Erfahrungen geht das nicht ausschließlich nach Zertifikat, sondern nach dem persönlichen Eindruck, ob sie alles versteht.

Wenn ja, muss es eine allgemein vereidigte sein, die aus der Liste vom Landgericht rausgesucht werden kann. Dabei muss es nicht die Liste des örtlich zuständigen Landgerichts sein, denn vereidigt ist vereidigt – bei einer Dolmetscherin von weiter weg wird es nur ein bisschen teurer. Wenn Englisch reicht, ist es einfach - bei Ga, Twi oder so muss man vielleicht ein bisschen suchen.
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arfe
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Antwort #2 - 26.09.2008 um 21:44:23
 
Für NRW gibt es für die OLGs diese Liste bzw Datenbank:

http://www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de/
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hge2001
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Antwort #3 - 27.09.2008 um 02:52:42
 
Zitat:
Für NRW gibt es für die OLGs diese Liste bzw Datenbank:

http://www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de/


Das muss m.e. nicht ein vereidigter Übersetzer sein.
Bei uns hat dies ein Bekannter mit guten Englisch-kenntnissen gemacht. Er muss nur eine Erklärung unterschreiben, dass er nach bestem wissen übersetzt.

Mit A1 wird man wohl kaum in der Lage sein, die Gedichtchen der Standesbeamten zu verstehen (nicht abwertend gemeint) . Aber generell sollte doch jedem bei der Hochzeit klar sein, worum es geht. Daher ist ein professioneller Übersetzer nicht nötig.

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Pfirsichring
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Antwort #4 - 27.09.2008 um 08:43:30
 
Zitat:
Das muss m.e. nicht ein vereidigter Übersetzer sein.

Bei einigen Standesämtern in Berlin ist es ein Muss.

Zitat:
Mit A1 wird man wohl kaum in der Lage sein, die Gedichtchen der Standesbeamten zu verstehen (nicht abwertend gemeint) . Aber generell sollte doch jedem bei der Hochzeit klar sein, worum es geht. Daher ist ein professioneller Übersetzer nicht nötig.

Es geht wahrscheinlich auch nicht unbedingt um das Verstehen der Gedichtchen des Standesbeamten, sondern um das Dolmetschen der verschiedenen Formulare, die der ausländische Partner unterschreiben muss  Zwinkernd
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Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
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hge2001
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Antwort #5 - 27.09.2008 um 08:47:06
 
Pfirsichring schrieb am 27.09.2008 um 08:43:30:
Bei einigen Standesämtern in Berlin ist es ein Muss.


Dann scheint es also vom jeweiligen Standesamt abzuhängen.
Hier in Köln ist es kein Muss.

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janetm
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Antwort #6 - 27.09.2008 um 11:10:39
 
hge2001 schrieb am 27.09.2008 um 08:47:06:
Dann scheint es also vom jeweiligen Standesamt abzuhängen.
Hier in Köln ist es kein Muss.


Hier im Norden ist es wieder ein Muss und zwar nicht nur bei der Eheschliesung, sondern auch schon bei der Anmeldung ebendieser musste ein vereidigter Dometscher dabei sein.

Und ins Englische wollte die Standesbeamte auch nicht so Recht, es sollte in die Muttersprache gehen.

Aloha
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arfe
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Antwort #7 - 27.09.2008 um 15:05:50
 
hge2001 schrieb am 27.09.2008 um 02:52:42:
Das muss m.e. nicht ein vereidigter Übersetzer sein.
Bei uns hat dies ein Bekannter mit guten Englisch-kenntnissen gemacht. Er muss nur eine Erklärung unterschreiben, dass er nach bestem wissen übersetzt.


Das stimmt leider so nicht. Diese Ausnahme greift nur, wenn es für diese Sprache keinen vereidigten Übersetzer gibt. Und da kenne ich einige Sprachen.
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hge2001
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Antwort #8 - 27.09.2008 um 15:38:35
 
Zitat:
Das stimmt leider so nicht. Diese Ausnahme greift nur, wenn es für diese Sprache keinen vereidigten Übersetzer gibt. Und da kenne ich einige Sprachen.


Also ich habe hier im Standesamt Köln mehrere deutsch-philippinsche Hochzeiten miterlebt. Immer wurde dabei von einem Bekannten oder Kollegen gedolmetscht. Und zwar ins Englische. Da gäbe es sicherlich genügend vereidigte Übsersetzer.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das StA Köln permanent gegen Regeln verstösst.

Gruss

hge
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Antwort #9 - 27.09.2008 um 16:54:00
 
hge2001 schrieb am 27.09.2008 um 15:38:35:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das StA Köln permanent gegen Regeln verstösst.


Es gibt die Vorschriften bei Standesämtern. Wie der einzelne Standesbeamte damit umgeht, ist seine Sache.

Übrigens ist StA eine Staatsanwaltschaft und nicht das Standesamt.
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hge2001
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Antwort #10 - 28.09.2008 um 13:15:17
 
Zitat:
Übrigens ist StA eine Staatsanwaltschaft und nicht das Standesamt.


Bitte um Entschuldigung. Wie ist denn die offizielle Abkürzung für Standesamt?

hge
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reinhard
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Antwort #11 - 28.09.2008 um 13:22:26
 
In diesem Forum ist "StA" eine Abkürzung für Staatsangehörigkeit. Es kann aber auch Staatsanwaltschaft, Standesamt oder Staatsanleihe gemeint sein. Wenn es missverständlich ist, einfach keine Abkürzung benutzen.
http://abkuerzungen.woxikon.de/abkuerzung/sta.php
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Antwort #12 - 28.09.2008 um 20:16:30
 
janetm schrieb am 27.09.2008 um 11:10:39:
Hier im Norden ist es wieder ein Muss und zwar nicht nur bei der Eheschliesung, sondern auch schon bei der Anmeldung ebendieser musste ein vereidigter Dometscher dabei sein.



Nur noch zur Vollständigkeit:

Das hätte bei uns garnicht funktioniert. Zur Anmeldung war meine Frau noch garnicht in Deutschland. Bei Problemländern gibt es erst das Visum, wenn quasi der Termin für die Hochzeit schon feststeht.

Meine Frau hat das Standesamt erst am Tag der Trauung zum erstenmal betreten.

Gruss

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AndyP
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Antwort #13 - 30.09.2008 um 08:30:12
 
Hallo,
hier meine Erfahrung aus Frankfurt am Main zum Dolmetschen:
Bei dem Vorgespräch, bei dem auf einem Formular mitgeteilt wird, was zur Anmeldung benötigt wird, wurde ich gefragt, ob meine Verlobte, Danka, eine Serbin, deutsch könne. Ich meinte, es reiche zwar für unsere übliche Verständigung, aber ich zweifle, ob das für die juristischen Feinheiten eines Antrags und einer Eheschliesung ausreichen. Daraufhin wurde auf dem Formular angekreuzt, eine Person, die sehr gut deutsch könne und weder mit mir noch mit Danka verwand sei dürfe, sei zum Dolmetschen erforderlich. Daneben war noch ein Text ankreuzbar, der (laut meinem Gedächtnis) einen bei einem Gericht vereidigten Berufsdolmetscher als nötig bezeichnet.
Wir sind danach mit den nötigen Unterlagen und einer Freundin Dankas zur Anmeldung. Dort haben wir mit der Beamtin vereinbart, erstmal so ohne Dolmetschung zu beginnen und zu sehen ob eine offizielle Dolmetschung erforderlich sei. Als Danka, bei einigen Themen nicht mehr folgen konnte, wurde die Freundin für diese Anmeldung und für die Eheschließung (jeweils gebürenpflichtig) vereidigt.
Also war bei uns bei beiden eine vereidigte Person als Dolmetscherin anwesend.
Gruß Andreas
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Antwort #14 - 30.09.2008 um 09:52:41
 
AndyP schrieb am 30.09.2008 um 08:30:12:
und einer Freundin Dankas zur Anmeldung......Also war bei uns bei beiden eine vereidigte Person als Dolmetscherin anwesend.
Gruß Andreas


Ich nehme aber nicht an, dass die Freundin nicht eine vom OLG amtliche zugelassene und vereidigte Dolmetscherin war.

Es wurde ledigliglich dieser gebührenpflichtige Wisch unetrschrieben. So läuft dies hier auch.



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