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A1- Prüfung bestanden / Dolmetscher bei Standesamt nötig ? (Gelesen: 8.773 mal)
AndyP
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 30.09.2008 um 20:47:23
 
Hallo,
hge2001 schrieb am 30.09.2008 um 09:52:41:
Ich nehme aber nicht an, dass die Freundin nicht eine vom OLG amtliche zugelassene und vereidigte Dolmetscherin war.

hättest Du es angenommen, wäre es richtig gewesen: Die Vereidigung war von der Standesbeamtin für die beiden Termine einzeln vorgenommen worden ohne das OLG zuzuziehen. Die Freundin ist keine irgendwo registrierte Dolmetscherin und auch nicht als Dolmetscherin ausgebildet. Sie wurde vom Standesamt (also amtlich) als Dolmetscherin jeweils zur Antragstellung und zur Eheschließung vereidigt und zugelassen... Zwinkernd
Zitat:
Es wurde ledigliglich dieser gebührenpflichtige Wisch unetrschrieben. So läuft dies hier auch.

Der Wisch war, soweit ich das in Erinerung habe, die schriftliche Leistung des Eides.

Gruß Andreas
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 01.10.2008 um 17:26:03
 
Das ist eine ganz normale Vereidigung, die Freundin war damit eine "vereidigte Dolmetscherin" für die Verhandlung.

Eine "allgemeine Vereidigung" durch OLG oder LG ist lediglich eine Arbeitsvereinfachung, die DolmetscherInnen sind dadurch nicht besser oder schlechter als andere, sondern nur "für immer" (oder mind. 5 Jahre) vereidigt.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #17 - 01.10.2008 um 19:40:13
 
Wieso sollte denn überhaupt ein Dolmetscher erforderlich sein ?

Wenn sie ein wenig Deutsch kann (Sprachtest A1 ist vorhanden), dann weiß sie doch worum es geht, die Frage ob sie die Ehe eingehen will und welchen Namen sie nach der Heirat tragen will wird sie doch auch verstehen und auf Deutsch beantworten können.
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arfe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 01.10.2008 um 19:53:16
 
Saxonicus schrieb am 01.10.2008 um 19:40:13:
Wenn sie ein wenig Deutsch kann (Sprachtest A1 ist vorhanden), dann weiß sie doch worum es geht, die Frage ob sie die Ehe eingehen will und welchen Namen sie nach der Heirat tragen will wird sie doch auch verstehen und auf Deutsch beantworten können. 


Grundsätzlich stimmt das, aber leider legen die Standesbeamten einen hohen Wert auf ihren einstündigen Monolog über den Bund der Ehe. Und das will aus Sicht des Standesbeamten alles verstanden werden.

Zynischweise sollte man dann noch mit der zukünftigen Ehefrau einen Jurakurs in Familienrecht machen. Auch in ihrer Landessprache.   Durchgedreht
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Pfirsichring
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Antwort #19 - 01.10.2008 um 20:22:04
 
Zitat:
Eine "allgemeine Vereidigung" durch OLG oder LG ist lediglich eine Arbeitsvereinfachung, die DolmetscherInnen sind dadurch nicht besser oder schlechter als andere, sondern nur "für immer" (oder mind. 5 Jahre) vereidigt.

Zumindest muss der Dolmetscher gewisse Anforderungen erfüllen, um allgemein beeidigt zu werden, bei mir war es z.B. ein Dolmetschstudium, von daher denke ich, dass man schon sagen kann, dass allgemein beeidigte Dolmetscher normalerweise doch besser sind. So viel dazu Zwinkernd
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Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
Pfirsichring  
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