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Fristverlängerung bei Auslandsaufenthalt (Gelesen: 1.051 mal)
willix
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Beiträge: 79

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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24.09.2008 um 20:43:51
 
Hallo!
Heute habe ich eine Frage zur AE meiner Frau. Sie ist erstmalig für drei Jahre ausgestellt und läuft im Mai 2009 aus. Wir werden aber befristet auf 12 Monate ab Dezember 2008 ins Ausland gehen. Ist es nun möglich schon jetzt eine Verlängerung der AE zu beantragen und die Verlängerung der Frist für den Auslanfsaufenthalt von 6 auf 12 Monate bei der ABH zu erbitten? Es ist auf jeden Fall klar, dass wir nach dieser Zeit wieder zurückkommen. Ist das beschriebene Vorgehen möglich?

Gruß
willix
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schweitzer
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Beiträge: 9.269

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 25.09.2008 um 10:44:07
 
Hallo willix,

es geht nur im Wege des Antrags auf Fristverlängerung für den Auslandaufenthalt bei der ABH! -

Die Gültigkeit der AE verlängern zu lassen (sollte aber in Eurem Falle dennoch bei der ABH versucht werden), reicht allein nicht aus, weil diese bei Auslandsaufenthalt von mehr als 6 Monaten ohne vorherige Genehmigung der Fristverlängerung durch die ABH dennoch einfach erlöschen würde.

(siehe dazu auch § 51 AufenthG )

=schweitzer=
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willix
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Beiträge: 79

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.09.2008 um 11:07:16
 
Danke für die Antwort!
Wir haben bereits einen Termin!

Gruß
willix
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