Ivonne1 schriebHeute um 17:03:55
Zitat:also meines Wissens nach reicht es aus, wenn man bei der Frage nach dem Lebensunterhalt schreibt: Einkommen der Eheleute. Einkommen heisst ja nicht ausschliesslich Gehalt oder Lohn, sondern auch Sozialleistungen z. B.
Na, denkst Du nicht, dass man nachfragen wird, wenn nur angegeben ist „Einkommen der Eheleute“ (Zeitfaktor)
Wie
TS schreibt, ist doch auch gefragt "aus
welchen Mitteln wird der Lebensunterhallt bestritten?"
Ob ALG II „Einkommen“ im Sinne der Frage ist, wage ich auch zu bezweifeln, denn gem. § 11 SGB (zu berücksichtigendes Einkommen):
Zitat:(1) 1Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, ………
"Leistungen nach diesem Buch" ist ALG II.
Ehegattennachzug zu in Deutschland lebenden Deutschen setzt in der Regel sowieso keine Sicherung des
LU voraus.
Ausnahmen:
Bei Vorliegen besonderer Umstände kommt es auf die Sicherung des
LU an.
Nach der Gesetzesbegründung liegen besondere Umstände bei Personen vor, denen die Begründung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist.
Zumutbar ist dies insbesondere bei Doppelstaatlern in Bezug auf das Land dessen Staatsangehörigkeit sie neben der deutschen besitzen, oder bei Deutschen, die geraume Zeit im Herkunftsland des Ehegatten gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates sprechen.
Ausnahme trifft nicht zu?, also siehe oben =Schweitzer=
Liebe Grüße, B.