hi,
die Frage stelle ich für eine langjährige und gute Freundin.
Sie selbst ist serbische Staatsangehörige, seit 16 Jahren in D lebend, mit
NE.
1 Kind, 12 Jahre, serbische Staatsangehörigkeit. 1 Kind, 7 Monate, deutsch.
Ehemann ( serbische StA, Kindsvater 2. Kind ) ist seit 02.09.08 im Rahmen der
FZF in Deutschland, hat ein Visum für - jetzt - 1 Jahr, mit Arbeitserlaubnis.
Die Frage ist: Sie bezieht, weil sie das kleine Kind betreut, ergänzend zum Elterngeld ALG II. Steht der Familie jetzt auch Geld für den Ehemann zu oder erst nach 3 Monaten? Der § 7
SGB II schliesst das doch in diesem Fall nicht aus ( Zweck:
FZF, Angehöriger einer NE-Inhaberin ) oder täusch ich mich da ???
Für hilfreiche Vorschläge dankbar.
Katrin