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Eingebürgerter Deutscher möchte FZ, aber arbeitslos geworden (Gelesen: 3.129 mal)
Guessikatze
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Eingebürgerter Deutscher möchte FZ, aber arbeitslos geworden
22.09.2008 um 21:22:13
 
Sehr geehrtes Forum,

ist es einem eingebürgerten Deutschen möglich, seine in der Heimat geheiratete ausländische Frau nach D zu holen, wenn er den Antrag schon in der Heimat gestellt hat, jetzt aber seinen Arbeitsplatz verlor, weil die Firma pleite geht unentschlossen?

Danke für konstruktive Antworten

Iris
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Düssel
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.09.2008 um 21:37:54
 
Nutz mal die ... Funktion und gib da ein:

Regelausnahmegrund

Wurde zigmal behandelt
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Guessikatze
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Antwort #2 - 22.09.2008 um 22:11:32
 
Ja Fons, aber die Antworten sind für meine Begriffe nicht deutlich, was denn solche Regelausnahmen wären.
Er sucht ja schon eine andere Arbeit, aber was er so findet, reicht hinten und vorne nicht zum Leben zu zweit, wenn er auf sein Einkommen hin überprüft wird, höchstens, wenn er sich mehrere Jobs sucht und sie auch gleich zur Arbeit antreten darf.

Liebe Grüße

Iris
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Blau
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Antwort #3 - 22.09.2008 um 23:09:18
 
Da die Ehe durch Art 6 GG geschützt ist, sollen die deutsche Ehegatten auch gemeinsam leben dürfen mit wem sie wollen. Wenn aber einem Deutschen  zuzumuten ist, die Ehe im Land des anderen Ehegatten außerhalb Deutschlands zu führen, dann wird es  (vom Gesetzgeber) nicht als unabdingbar nötig angesehen, den Ehegattennachzug nach D. uneingeschränkt zu gestatten,

Die Ehe auch im Ausland zu führen, ist einem Deutschen z.B. dann zuzumuten, wenn der Deutsche längere Zeit (oder schon häufiger) im Herkunftsland des ausländischen Ehegatten gelebt  hat und auch die Sprache spricht, dort evtl. auch arbeiten könnte ect.

Angenommen wird die Sprachkenntnis und die Möglichkeit, die Ehe auch im Ausland zu leben insbesondere dann,  wenn der  Deutsche ursprünglich aus dem Herkunftsland des ausländischen Ehegatten stammt oder gar noch diese Staatsbürgerschaft weiterhin (neben der deutschen) besitzt (Doppelstaater).

Deshalb wird in solchen Regelausnahmefällen  (neben der Eheschließung  mit einem Deutschen) für einen Nachzug nach D weiter  vorausgesetzt, dass bei einer in Deutschland gelebten Ehe der Lebensunterhalt durch die Ehegatten selbst gesichert ist.

In Deinem Fall stammen beide Ehegatten aus dem gleichen Land, so dass viel für eine Regelausnahme spricht und damit auch dafür, dass der Lebensunterhalt  gesichert sein muss, wenn  der (jetzt) deutsche Ehemann, seine ausländische Ehefrau  nach D. holen will.

Liebe Grüße, B.
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Guessikatze
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Antwort #4 - 23.09.2008 um 00:04:02
 
Vielen Dank, Blau (auch meine Lieblingsfabe) - das war doch mal etwas Handfestes und eine klare und deutliche Ansage, die ich ihm vermitteln kann. sensationell
Weiter so

Iris
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Düssel
 
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Mick
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Antwort #5 - 23.09.2008 um 07:31:50
 
Blau schrieb am 22.09.2008 um 23:09:18:
In Deinem Fall stammen beide Ehegatten aus dem gleichen Land, so dass viel für eine Regelausnahme spricht 

Hoi,

"viel" spricht aber nur für die Regelausnahme, wenn es sich
tatsächlich um einen Doppelstaater handelt. Allein die Her-
kunft ist nicht das Kriterium, welches der Gesetzgeber in der
Begründung und der BMI in den VAH genannt hat.

Sollte also nur die deutsche Staatsangehörigkeit bestehen,
dann spricht viel dafür, dass keine Sicherung des LU ver-
langt wird.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Blau
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Antwort #6 - 23.09.2008 um 18:13:04
 
Mick schrieb Heute um 07:31:50 Zitat:
Sollte also nur die deutsche Staatsangehörigkeit bestehen,
dann spricht viel dafür, dass keine Sicherung des LU ver-
langt wird.


Das ist  korrekt, Schlussfolgerung (es spräche "viel" für Regelausnahme) war übertrieben, das gibt das Eingangspost so gar nicht her.

aber schlimmer: Ich hatte geschrieben:
Zitat:
Die Ehe auch im Ausland zu führen, ist einem Deutschen z.B. dann zuzumuten, wenn der Deutsche längere Zeit (oder schon häufiger) im Herkunftsland des ausländischen Ehegatten gelebt  hat und auch die Sprache spricht, dort evtl. auch arbeiten könnte ect.

Angenommen wird die Sprachkenntnis und die Möglichkeit, die Ehe auch im Ausland zu leben insbesondere dann,  wenn der  Deutsche ursprünglich aus dem Herkunftsland des ausländischen Ehegatten stammt oder gar noch diese Staatsbürgerschaft weiterhin (neben der deutschen) besitzt (Doppelstaater).


Richtig muss das aber heißen:
Angenommen wird die Sprachkenntnis und die Möglichkeit, die Ehe auch im Ausland zu leben insbesondere dann,  wenn der  Deutsche ursprünglich aus dem Herkunftsland des ausländischen Ehegatten stammt und gar noch diese Staatsbürgerschaft weiterhin (neben der deutschen) besitzt (Doppelstaater).

Sorry,  weinend          

also zur Klarstellung:
Bei Vorliegen besonderer Umstände kommt es auf die Sicherung des LU an.

Nach der Gesetzesbegründung liegen besondere Umstände bei Personen vor, denen die Begründung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist.

Zumutbar ist dies insbesondere bei Doppelstaatlern in Bezug auf das Land dessen Staatsangehörigkeit sie neben der deutschen besitzen, oder  bei Deutschen, die geraume Zeit im Herkunftsland des Ehegatten gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates sprechen.

so denn, liebe Grüße, B.
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Ulf
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Antwort #7 - 28.09.2008 um 20:02:57
 
Guessikatze schrieb am 22.09.2008 um 21:22:13:
ist es einem eingebürgerten Deutschen möglich, seine in der Heimat geheiratete ausländische Frau nach D zu holen, wenn er den Antrag schon in der Heimat gestellt hat, jetzt aber seinen Arbeitsplatz verlor, weil die Firma pleite geht unentschlossen?


Den Antrag hat im Zweifel seine Frau gestellt, nicht er.
Bekommt er Insolvenzausfallgeld und danach Arbeitslosengeld I?

Selbst wenn er ALG II bekäme, müßte der Ehegattennachzug hieran nicht scheitern, wenn er nicht auch die Staatsangehörigkeit seiner Frau besitzt.

Gruß, ULF
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Guessikatze
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Antwort #8 - 25.10.2008 um 11:38:19
 
Vielen Dank für die vielen Antworten. Nein, er bekommt kein Insolvenzgeld und auch keine Abfindung, er war zwar lange in der Firma, aber keine 10Jahre. Die Akte seiner Frau ist schon in D, aber er hat noch keine ANtwort, ob die FZ erfolen wird oder nicht. Es ist richtig, dass seine Frau den Antrag zur FZ gestellt hat.
Er hat sich aber jetzt einige kleine Jobs gesucht, damit es ihn nicht kalt erwischt. Nun heisst es abwarten für ihn.
Liebe Grüße
Iris
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