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Aufenthaltsrecht nach 2 Jahren Ehe! (Gelesen: 1.161 mal)
Vici
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i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsrecht nach 2 Jahren Ehe!
22.09.2008 um 20:42:51
 
Hallo Zusammen,

das Thema wurde schon mehrmals hier im Forum besprochen.
Trotzdem noch eine Frage Smiley

Ich bin seit 2,5 Jahren mit einem Deutschen verheiratet. Kann ich jetzt zur ABH gehen und ein zweckungebundenes Visum beantragen (ohne mich getrennt zu haben)?

Ich würde gerne die Sicherheit bezüglich des Aufenthalts in der BRD bekommen, bevor ich die Entscheidung zur Trennung falle. Ich habe in Deutschland das Studium abgeschlossen, arbeite seit 2 Jahren in meinem Beruf und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Danke schön für Ihre Unterstützung!
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht nach 2 Jahren Ehe!
Antwort #1 - 22.09.2008 um 21:21:21
 
Vici schrieb am 22.09.2008 um 20:42:51:
Kann ich jetzt zur ABH gehen und ein zweckungebundenes Visum beantragen (ohne mich getrennt zu haben)?  

Erstmal meinst du AE und nicht Visum. Aber egal.

Das wird kaum funktionieren. Das Gesetz sagt dazu:

Zitat:
Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn ..


Eben an dieser Voraussetzung fehlt es ja, so lange ihr
eben nicht getrennt lebt. Die ABH wird dir lediglich das
bestätigen können, was im Gesetz dazu geregelt ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine ABH bei beste-
hender ehelichen LG die Rechtsgrundlage der AE ändern
wird. Dazu gibt es keine Veranlassung.

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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 22.09.2008 um 21:23:22
 
Vici schrieb am 22.09.2008 um 20:42:51:
Ich bin seit 2,5 Jahren mit einem Deutschen verheiratet. Kann ich jetzt zur ABH gehen und ein zweckungebundenes Visum beantragen (ohne mich getrennt zu haben)?


- Niederlassungserlaubnis (unbefristet) nach 3 Jahren Ehe in Deutschland (und sonstige Voraussetzungen). Das geht auch (und nur) dann, wenn Du noch nicht getrennt lebst.
- eigenständiges Aufenthaltsrecht für Ehegatten nach 2 Jahren Ehe in Deutschland - das geht nur, wenn Du Dich tatsächlich trennst. Dieses Recht wird für ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Trennung ohne Einschränkungen gewährt. Nach diesem Jahr wird die AE weiter verlängert, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. Eine Niederlassungserlaubnis ist dann nach insgesamt 5 Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich.

Muleta

(das hätte man mit der Suchfunktion aber schon rausfinden können, oder?)
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Vici
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i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht nach 2 Jahren Ehe!
Antwort #3 - 22.09.2008 um 21:42:47
 
Lieber Fons, Lieber Muleta!

danke schön für Ihre schnellen Antworten!!! Die haben mir weiter geholfen!

Noch ein Detail:
Mein Mann ist seit ca. 1 Jahr im EU-Ausland tätig. Wir haben eine gemeinsame Wohnung in der BRD, wo auch alle seine Sachen sind. Unseren Lebensmittelpunkt sehen wir in Deutschland. Im Ausland mietet mein Mann nur ein kleines Zimmer und hat nur die nötigen Sachen da. 

Wird die 2-Jahres-Regelung in diesem Fall gelten?

Danke schön im Voraus!
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