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Bewerbervisum (Gelesen: 4.497 mal)
Ms Mogashoa
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22.09.2008 um 15:35:49
 
Hallo zusammen,
habe ein kurze Frage zu dem Bewerbervisum. Vll hat da ja schon jemand Erfahrungen hier.

Also mein Freund würde gerne nächstes Jahr hier anfangen zu studieren bzw. sein Studium vorsetzten. Zur Zeit studiert er noch in Südafrika. Wir wollen erst ein Bewerbervisum beantragen, das gilt ja nur 3 Monate. Jetzt meine Frage. Kann man dieses Bewerbervisum auch verlängern sprich auf 6 oder 9 Monate? Hat da jemand Erfahrungen?
Bin für jeden Tip dankbar.
Grüßle
Ms Mogashoa
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ChicaLoca
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Antwort #1 - 22.09.2008 um 15:40:10
 
guck mal in § 16 Abs. 1a AufenthG
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Ms Mogashoa
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Antwort #2 - 22.09.2008 um 15:43:43
 
Wow das ging ja schnell...vielen lieben Dank....

Hast du auch ne Ahnung ob das ohne weiteres Verlängert wird, wenn man denen unterlagen vorlegt das man sich bei den Unis beworben hat und zur Zeit nen Sprachkurs macht?
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ChicaLoca
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Antwort #3 - 22.09.2008 um 16:22:41
 
Ms Mogashoa schrieb am 22.09.2008 um 15:43:43:
Hast du auch ne Ahnung ob das ohne weiteres Verlängert wird,

nein, hab ich nicht, weil ich leider keine Glaskugel habe  Zwinkernd Zwinkernd Zwinkernd
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Ms Mogashoa
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Antwort #4 - 22.09.2008 um 22:07:24
 
Vielen Dank ChicaLoca Zwinkernd

Noch eine Frage. Mein Freund hatte heute bei der Deutschen Botschaft in Pretoria nach dem Studienbewerbervisum gefragt und die meinten sowas gäbe es nicht. Weiß jemand vll die englische Übersetzung dafür?
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ChicaLoca
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Antwort #5 - 23.09.2008 um 08:49:30
 
Ms Mogashoa schrieb am 22.09.2008 um 22:07:24:
Mein Freund hatte heute bei der Deutschen Botschaft in Pretoria nach dem Studienbewerbervisum gefragt und die meinten sowas gäbe es nicht.  

wen hat er denn da gefragt ????
das können ja dann eigentlich nur die Ortskräfte sein und nicht die Botschaftsangehörigen, die über die Visa entscheiden und die Anträge entgegennehmen

vielleicht wirst du auf folgender Homepage fündig
http://www.pretoria.diplo.de/Vertretung/pretoria/en/01/seite__Visabestimmungen.h...
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Ms Mogashoa
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Antwort #6 - 23.09.2008 um 09:58:05
 
Morgen,
er hat bei der Botscahft angerufen. Und vll weil er nur englisch spricht ist er an eine dort verbunden worden.

Ich habe eben auch nochmal beim Auswertigen Amt angerufen und die Dame kannte das Studienbewerbervisum oder Studentenbewerbervisum auch nicht. Bin jetzt grad ein wenig verwirrt.

Danke für die Homepage, aber da habe ich auch nichts gefunden...muss da jetzt aber vll nochmal genauer schauen...

Hat das jemand schonmal beantragt und kann mir da weiterhelfen?
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Antwort #7 - 23.09.2008 um 12:15:39
 
Meine Freundin hat Anfang des Jahres so ein Visum beantragt. War kein Problem. Wir sind dann innerhalb der drei Monate Gültigkeitssdauer hier zur ABH gegangen mit Unterlagen zum Sprachkurs und mit einem Schreiben der Uni, dass sie sich dort um einen Studienplatz bemüht. Sie hat dann ohne Probleme für 6 Monate eine AE bekommen.
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Antwort #8 - 23.09.2008 um 12:31:51
 
Oh das hört sich ja gut an...
Weißt du noch welche Unterlagen sie für die Beantragung des Visums vorlegen musste?
Wo kommt deine Freundin denn her?
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sugarjoe
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Antwort #9 - 23.09.2008 um 13:09:23
 
Im Prinzip die gleichen, wie für ein Studentenvisum. Aber statt Zulassung hat sie ein Schreiben der Uni und die Anmeldung zum Sprachkurs vorgelegt.

Sie hat das in Hong Kong beantragt. Auf der Website des Konsulats stand eine genaue Auflistung der Dinge, die verlangt waren.
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Antwort #10 - 23.09.2008 um 13:51:34
 
Schreiben von der Uni meinst du, dass die Bewerbung eingegangen ist und bearbeitet wird, oder?

Und die Verlängerung ging auch ohne Probleme hier bei der ABH?
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sugarjoe
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Antwort #11 - 23.09.2008 um 19:02:14
 
In dem Brief stand, dass sie sich beworben hat und ihre Bewerbung aufgrund ihrer Qualifikation gute Chancen hat, sie jedoch erst Deutsch lernen muss.

Klar, Verlängerung war kein Problem. Ein Visum gilt ja immer nur drei Monate und muss dann in eine (länger geltende) AE umgewandelt werden.

Such mal hier im Forum und im www, so ein Studienbewerbervisum bzw. die AE dazu ist eigentlich keine außergewöhnliche Sache.
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Ms Mogashoa
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Antwort #12 - 25.09.2008 um 09:16:06
 
Vielen Dank...

kannst du mir auch sagen, wie lange es gedauert hat bis ihr das Visum bekommen habt?

Musste deinen Freundin zu paar Interviews zur Botschaft?
Musstet ihr auch die Flugbestätigung miteinreichen?

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sugarjoe
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Antwort #13 - 25.09.2008 um 09:43:20
 
hat ca. 4 Wochen gedauert (das ist glaube ich der Normalfall, such mal hier im Forum...)

Nein, keine Interviews, nur Unterlagen abgeben, ich hab vorher hier bei der ABH eine Verpflichtungserklärung abgegeben und das war's.

Nein, keine Flugbuchung, wäre ja auch ziemlich sinnlos... Dass jemand nach D fliegt, wenn er das Visum hat, dürfte klar sein. Wenn er's nicht tut, ist das Vater Staat herzlich egal. Und warum sollte man einen Rückflug vorweisen, wenn man doch in D studieren will??
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