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Einladung Mutter und Schwester zu Weihnachten (Gelesen: 2.377 mal)
Walter_Sobchak
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22.09.2008 um 00:25:32
 
Hallo,

meine Frau mit russischer Staatsangehoerigkeit wuerde gerne zu Weihnachten ihre Mutter und Schwester fuer 2 Wochen nach Deutschland einladen.
Ich habe mal gehoert, dass es fuer solche Faelle eine erleichterte Visumvergabe geben soll? Welche Unterlagen benoetige ich als Deutscher um die Einladung auszusprechen und mit welchen Bearbeitungszeiten ist zu rechnen?

Vielen Dank schon fuer die Hilfe,
Walter
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schweitzer
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Antwort #1 - 22.09.2008 um 12:59:31
 
Hallo Walter,

von erleichterter Visavergabe ist mir nichts bekannt. -

Zunächst sollten die auf den Seiten der deutschen Botschaft in Russland veröffentlichten, einschlägigen Merkblätter beachtet werden - mit Blick auf Besuchervisum
dieses
und ergänzend zu wichtigen allgemeinen Fragen
dieses
. (Blaues bitte anklicken!)

Da zusätzlich die Abgabe einer VE notwendig sein wird, wende Dich bitte unbedingt an Eure ABH - dort könnte auch die Form der Einladung besprochen werden. Nach meiner Kenntnis reicht aber zunächst ein formloses Schreiben aus, mit Angaben, wer wen für wie lange wohin zu Besuchszwecken einladen möchte.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Mick
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Antwort #2 - 22.09.2008 um 13:39:33
 
schweitzer schrieb am 22.09.2008 um 12:59:31:
von erleichterter Visavergabe ist mir nichts bekannt. - 

Hoi,

klickmichan
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Walter_Sobchak
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Antwort #3 - 23.09.2008 um 08:17:41
 
Mick schrieb am 22.09.2008 um 13:39:33:

Genau von diesem Abkommen meinte ich gehoert zu haben. So wie ich das verstanden habe, genuegt es also eine formlose Einladung mit den persoenlichen Daten aller beteiligten an die deutsche Botschaft in St. Petersburg zu schicken? Oder muss ich hier auf der ABH auch noch was machen? Das wichtigste ist aber, dass das Abkommen in Deutschland zu ratifiziert ist. Weiss da jemand etwas drueber?
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Mick
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Antwort #4 - 23.09.2008 um 08:26:10
 
Hoi,

jetzt mache ich aber mein Guhgel aus...


klickmichauchnochan
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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schweitzer
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Antwort #5 - 23.09.2008 um 08:32:09
 
@ Mick: Danke!

@ Walter:

Habe ein bisschen nachgelesen und gehe davon aus, dass das Abkommen auch in Bezug auf Deutschland uneingeschränkt gilt. - Nähere Informationen zum Antragsverfahren findest Du
auf dieser Webseite
wenn Du dort den link zum Download "Informationen zum Abkommen ..." ganz unten anklickst. - Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

=schweitzer=
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