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Ausländer und Zweitehe (Gelesen: 1.280 mal)
Sooraj
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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21.09.2008 um 09:33:17
 
Hallo,

mich interessiert folgendes:

Mann (Moslem) darf nach dem Recht seines Heimatstaates die Ehe mit bis zu vier Frauen eingehen.

Der Mann heiratet in seinem Heimatland, nach dortigem Recht, eine deutsche Frau.

Welche Konsequenzen hat das? Hier in Deutschland. Für den Mann. Für die Frau.

Wird diese Ehe in Deutschland anerkannt? (sie ist nach dem Heimatrecht gültig)

Bigamie in Deutschland ist m. E. nur das Eingehen einer zweiten Ehe, nicht die zweite Ehe ansich.

Danke und viele Grüße
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.09.2008 um 09:37:54
 
Sooraj schrieb am 21.09.2008 um 09:33:17:
Der Mann heiratet in seinem Heimatland, nach dortigem Recht, eine deutsche Frau.

Welche Konsequenzen hat das? Hier in Deutschland. Für den Mann. Für die Frau.

Wird diese Ehe in Deutschland anerkannt? (sie ist nach dem Heimatrecht gültig)

Ist es denn seine einzige Frau?
Falls ja, sollte es hier keine Probleme geben.
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ryka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 21.09.2008 um 10:58:55
 
Ist er denn von der ersten Frau geschieden? Wird die erste Ehe bzw. die Scheidung von den deutschen Behörden anerkannt?

Ryka

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Sooraj
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 21.09.2008 um 12:15:10
 
Hallo,

es besteht eine im Heimatland eingegangene Ehe mit einer Landsmännin.
Deutschland hat Kenntnis davon, ist aber der Meinung, die Heiratsurkunde ist nicht gültig. Auch die Botschaft des Heimatlandes sagt, die Urkunde ist nicht gültig.

Die Ehe soll aber nur mit der deutschen Frau in Deutschland gelebt werden, die Landsmännin bleibt im Heimatland ohne Nachzugsabsicht.

Gruß
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Blau
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 21.09.2008 um 22:55:11
 
Das ist anscheinend im Board das Wochenende der Doppelehen.

Liebe Sooraj,

Gerade davon, ob die Ehe Nr. 1  tatsächlich nach dem Heimatrecht wirksam ist, hängt hier alles weitere ab.

Aus den Angaben hier schlussfolgere ich mal:

Person A: Hochzeit im Heimatland mit Person B auch aus Heimatland schon vor einiger Zeit
Person A will jetzt aber eine Deutsche heiraten? (entweder in D. oder  im Heimatland von Person A)

Du teilst weiter mit, dass die „Heiratsurkunde“ nach Angaben sowohl von Deutschland als auch des Heimatlandes nicht gültig ist. Nimm`s mir nicht übel, aber damit kann man nicht wirklich was anfangen und Länder sprechen im allgemeinen auch nicht (wirklich nicht böse gemeint).

Es kommt schon sehr darauf an, in welchem Land, was genau passiert ist, damit man überhaupt feststellen kann, ob eine wirksame Eheschließung nach der dortigen Ortsform erfolgt ist. Es gibt  durchaus Länder, bei denen ist eine Eheschließung nur religiös möglich. Da brauchts für eine wirksame Ehe gar nicht unbedingt eine Heiratsurkunde sondern nur den von Zeugen unterzeichneten Ehevertrag und ne Hochzeitsfeier (selbst die muss es nicht unbedingt geben – die Feier meine ich) . Der Heiratsurkunde liegt dann nur noch die Eintragung in ein Register zugrunde damit das Ehepaar sozusagen nicht nur vor Gott sondern auch vor der Welt verheiratet ist. Da steht dann so was wie: „ Die Ehefrau bestätigt die Ehe mit Ehevertrag vom…. mit…. geschlossen zu haben (so ähnlich ungefähr)

Im Land selbst wäre aber die Ehe auch wirksam ohne eine Eintragung in diesem Register und damit ohne Heiratsurkunde, nur eben nicht registriert.

Wenn die Heiratsurkunde „nicht gültig ist“ kann das viele Gründe haben und muss über die Wirksamkeit einer Ehe nicht unbedingt was sagen.

Da Person A mit der Eheschließung mit einer Deutschen sicherlich auch Hoffnung auf den Ehegattennachzug nach D verbindet, besteht meiner Meinung nach durchaus die Gefahr, dass das nicht unbedingt klappen wird. Aber das kann jetzt wirklich nicht genau festgestellt werden. Es hängt eben – wie oben gesagt – doch sehr davon ab in welchem Land Ehe Nr.1 geschlossen sein soll , was da genau der Reihe nach passiert ist und welche Schriftstücke wann von wem unterschrieben sind (Ehevertrag/ Unterschrift der Ehepartner unter den Ehevertrag/ Unterschrift von Zeugen unter den Ehevertrag/ „Trauung zu Hause durch z.B. Imam“/ Registrierung der Eheschließung). Und dann muss sich auch noch jemand finden, der das alles genau für dieses Land einigermaßen beurteilen kann. Deshalb ist die Sache mit bestehenden „Heimatehen“ immer ziemlich speziell.

Also ich würde mich, nach allem was Du bisher geschrieben hast, an Stelle der zukünftigen deutschen Ehefrau erstmal weiter informieren. Nicht das am Ende gerade noch die Eheschließung (sozusagen Ehe Nr.2 ) klappt, aber dann bei der Frage nach dauerndem Aufenthalt bzw. Einbürgerung des Ehegatten das böse Erwachen folgt. Bei Einbürgerung wird noch mal nach bestehenden Ehen bzw. überhaupt Personenstand gefragt. (Letzteres habe ich gerade gestern von einem anderen User gelernt)

Liebe Grüße, B.
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