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Familiennachzug (Gelesen: 2.074 mal)
Prikitu
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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21.09.2008 um 06:21:00
 
Hallo
Wie mein Profil schon aussagt,oute ich mich vieleicht später.Da ich im moment mit einer Alb in Kontakt stehe.
Nun zu meinem Problem:Sehr Kompliziert.
Meine Frau hat seit 1 Woche ihre Ahg.Haben uns riesig gefreut.Nun vor 4 Wochen ist sie mit mir und den beiden Kindern eingereist.Und jetzt kommts,ohne Visum.Wir haben zwar ein Visum vor Ort gestellt,das wurde aber nicht rechtzeitig bearbeitet.Und die vom Konsulat sagte ganz arrogant sie könnten ja Visumsfrei als Tourist einreisen.
So weit so gut.Beim Ausfüüllen des VAntrages wure auch gefragt ob noch weitere Personen mit einreisen.Ich ja angekreuzt und die Namen der beiden Kinder.Beim Konsulat vorgelegt und die haben das für OK befunden und wollten es nun bearbeiten.Ich war 2 Monate vorOrt.In der Zeit passierte gar nichts.Egal.Jetzt sind alle hier meine Frau hat ihr 1 jähriges Visum bekommen und die Kinder noch nicht,sind auch ohne Visum hier.
Die K lebten immer mit der Mutter,der Vater hat sich nie gekümmert,hat sein Sorgerecht auch nur für 2 Jahre abgetreten um uns auch zu ärgern.Und das muss dann wohl bis zur Volljährigkeit dr K immer wieder verlängert werden.Aufjeden fall möchte die ALB alles übersetzt haben(Geburtsurkunde und die Vollmacht oder wie ich es auch immer nennen soll)Abgestempelt und ausgefrtigt vom Gericht vor Ort.Nun meine Frage:Kann die ALB die Kinder zurückschicken?Sie gehen bereits zur Schule,sind krankenversichert sprechen in 5 Wochen,was sie hier sind schon gut Deutsch.Sie sind ja nun mal ohne Visum hier,und der Vater gibt das Sorgerecht nicht völlig ab.Und den Kindern würde es auch nicht gut gehen dahinten,die haben bis zum Zeitpunkt nur mit der Mutter gelebt,sie hat ihr Haus vermietet und der Vater wohnt in einer Baracke kein Geld und er will die K auch nicht.So nun ist schluss mit schreiben,ich möchte gerne Antwort von euch,weil ich sehr verzweifelt bin was die Handlung von der ALB betrifft,sagte mir der gute Mann,es könnte Probleme geben.Von da an fingen meine Magenschmerzen an
Allso nochmal meine Frage:Kann die ALB die Aufenthaltsg. für die K verweigern?Kann die ALB verlangen die K zurück zu schicken?
Danke im voraus,Ich kann auch noch fragen beantworten zu meinen Fall wenn ihr es genauer braucht.
Gruss Prikitu
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maki
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Antwort #1 - 21.09.2008 um 09:43:36
 
Prikitu schrieb am 21.09.2008 um 06:21:00:
Kann die ALB die Aufenthaltsg. für die K verweigern?Kann die ALB verlangen die K zurück zu schicken?

Ja kann sie, speziell die Sorgerechtsfrage könnte dazu führen.

Die Botschaft sollte das aber eigentlich erläutert haben.
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Blau
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 21.09.2008 um 23:27:24
 
Prikitu schrieb am Heute um 06:21:00
Zitat:
meine Frau hat ihr 1 jähriges Visum bekommen und die Kinder noch nicht,sind auch ohne Visum hier


Hallo Prikitu, Visum ist nicht dasselbe wie AE. Ich gehe mal davon aus, dass Ihr ohne Visum eingereist seid, dann für Mutter und Kinder Antrag auf AE gestellt habt und die Ehefrau inzwischen AE für ein Jahr hat, die Kinder aber noch nicht.

Zitat:
Die K lebten immer mit der Mutter,der Vater hat sich nie gekümmert,hat sein Sorgerecht auch nur für 2 Jahre abgetreten

Na solange das Sorgerecht für die Kinder allein bei der Ehefrau liegt, die ja über einen AT verfügt, dürfte doch Rechtsanspruch auf AE für die Kinder bestehen. Es gilt doch § 32 AufenthG.

Mutter ist (für 2 Jahre zunächst) allein personensorgeberechtigt
Mutter ist Ausländerin mit AE
Mutter und Kinder haben ihren Lebensmittelpunkt im Bundesgebiet.

Daher besteht doch Rechtsanspruch auf AE für minderjähriges Kind.

So sehe ich das jedenfalls.

Liebe Grüße, B.
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Prikitu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 22.09.2008 um 14:42:26
 
Hallo Blau
Hoffentlich hast du recht.Es stimmt,Meine neue Familie ist ohne Visum eingereist.Aber auch nur weil die ALB nicht auf anfrage vom Konsulat reagiert hat.Das Visum für meine Frau hat der nette Beamte für meine Frau nachgeholt und hat ihr darauf hin für ein Jahr die AE erteilt.Nur bei den Kindern sagte er mir,Kann sein das wir die zurück schicken müssen.Er möchte erstmal das Dokumnt vom Vater übersetzt bekommen.Und das liegt noch beim Dolmetscher.Ich möchte ja auch nur wissen ob es die Regel ist Kinder einfach zurück zu schicken.Wo sollen die den hin?Das wohl der Kinder wäre doch gefährdet.Der Vater sagt ganz klipp und klar zur utter.Du hast nen neuen Mann,seh zu wie du klar kommst.Und die K gehen hier ja auch schon zur Schule.Und von Harz 4 wollen wir auch nicht leben.Ich arbeite schon über 30Jahre in einer üngekündigten Stelle.Ich würde mich freuen wenn hier auch mal ein Beamter der auf einer ALB arbeitet mir Rat gibt.Ich bin wirklich sehr verzweifelt.Und ich hoffe das es gut ausgehen wird.Nochmals vielen Dank für die Antwort.
Gruss P
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maki
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Antwort #4 - 22.09.2008 um 14:52:33
 
Blau schrieb am 21.09.2008 um 23:27:24:
Na solange das Sorgerecht für die Kinder allein bei der Ehefrau liegt, die ja über einen AT verfügt, dürfte doch Rechtsanspruch auf AE für die Kinder bestehen. 

Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das Sorgerecht mal eben für 2 Jahre abgetreten wird, hört sich eher danach an, als ob der Vater einverstanden ist, dass die Kinder für 2 Jahre das Land verlassen, das würde imho nicht reichen.
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Blau
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 22.09.2008 um 16:28:59
 
maki schrieb Heute um 14:52:33 Zitat:
Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das Sorgerecht mal eben für 2 Jahre abgetreten wird, hört sich eher danach an, als ob der Vater einverstanden ist, dass die Kinder für 2 Jahre das Land verlassen, das würde imho nicht reichen.


Na ja, der TS hat es so geschrieben. Ich weiß ja nicht ob 2 Jahressorgerechtsübertragung im Herkunftsland möglich ist.

Hallo Prikitu,
Ich bin davon ausgegangen, dass die Sorgerechtsübertragung wirksam ist. Wie maki bereits oben anmerkt, hängt die AE davon ab.

Nun schreibst Du, die ABH wartet selbst noch auf die Übersetzung der Urkunde. Da wird ja auch sichtbar, dass hier der „Knackpunkt“ liegt.

Wie in der Praxis in der Regel verfahren wird, weiß ich leider nicht, würde Dir vielleicht auch nicht so viel helfen. In der Regel ist eben in der Regel und trifft im Zweifel gerade nicht Dein Problem. Aber wenn der Vater das Sorgerecht „abtritt“ sagt er doch immerhin, dass er sich weigert, die Sorge auszuüben, so dass die Sachbearbeiter – sofern sie eine Möglichkeit sehen – sicherlich nicht alles daransetzen werden, die Kinder  aus der Betreuung der Mutter in unbetreute Verhältnisse zu  geben.

Liebe Grüße, B.
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