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Frage zu VE (Gelesen: 3.317 mal)
annabell1
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20.09.2008 um 17:29:59
 
Liebes i4a team,

nachdem ihr mir immer mit Rat und Tat zur Seite steht, hab ich nochmal ne Frage (hab zuletzt zum Thema "Welchen Namen für unser Kind?" gepostet).

Mal ne Kurzzusammenfassung meines Falls:

- Ich (deutsche Staatsbürgerin) wohne dauerhaft in Ghana mit meinem Mann (Liberianischer Staatsbürger)
- Wir haben hier (in Ghana) vorm Registrar General im Juli geheiratet
- Wir erwarten im November unser 1. Kind laola
- Die Ehe ist noch nicht im Rahmen der deutschen Botschaft "geprüft und anerkannt" (die deutsche Botschaft sagte uns, wir kommen am besten mit Kind, wenn es geboren ist vorbei und durch Namensgebung (Baby und ich wollen seinen Nachnamen annehmen) würde dann alles in "einem Aufwasch geprüft".

Wir würden gerne noch in meinem Mutterschaftsurlaub hier nach Deutschland reisen (= Besuchsvisum für meinen Mann, 90 Tage), um auch meiner Familie in D den Familienzuwachs zu zeigen Zwinkernd .
Ich vermute jedoch, die Eheanerkennung und der Pass für's Kind dauert etwas länger als mein Mutterschaftsurlaub. Seitens des Kindes sagte mir die Botschaft, würden sie uns hier ein vorläufiges Reisedokument ausstellen, also kein Problem, aber

Jetzt zu meiner Frage:
1. Mein Mann bräuchte ja dann noch ne VE aus Deutschland und wir haben jetzt 2 Möglichkeiten:

Meine Mutter, die von einer kleinen Rente lebt
oder
eine Freundin (nicht familienverwandt...), die mehr verdient.

Ich hab mich durchs Forum gelesen und bin etwas unsicher, ob und wie weit nun das Einkommen des VE-Gebers berechnet wird und welche dieser beiden Optionen "vielversprechender" ist?
Wird man als potentieller VE-Geber mit zu geringem Einkommen schon in D "abgelehnt" oder schaut da die Botschaft nochmal extra drauf?

Und dann wüßte ich noch gern, ob es tatsächlich stimmt, dass wenn man dann tatsächlich "rechtskräftig deutsch" verheiratet ist, mein Mann in Zukunft keine VE mehr braucht, auch wenn unser Lebensmittelpunkt als Familie im (afrikanischen) Ausland liegt?

Vielen lieben Dank mal wieder ans ganze Team und ein Hoch auf diese Website :beer

LG aus Ghana
Annabell
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tapir
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Antwort #1 - 24.09.2008 um 19:25:10
 
annabell1 schrieb am 20.09.2008 um 17:29:59:
Und dann wüßte ich noch gern, ob es tatsächlich stimmt, dass wenn man dann tatsächlich "rechtskräftig deutsch" verheiratet ist, mein Mann in Zukunft keine VE mehr braucht, auch wenn unser Lebensmittelpunkt als Familie im (afrikanischen) Ausland liegt?

Das kann ich bejahen.

Habt Ihr einen Antrag auf Anlegung eines Familienbuchs beim Standesamt I in Berlin gestellt?
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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annabell1
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Antwort #2 - 24.09.2008 um 20:04:20
 
Danke für die Antwort,

bisher haben wir diesen Antrag auf Familienbuch nicht gestellt, die Botschaftangestellte sagte mir, wir sollen erst vorbeikommen, wenn das Kind auf der Welt ist und auf meine Nachfrage, ob wir dann auch ein Familienbuch beantragen sollen (da ich gelesen habe, dass dies nur noch dieses Jahr relevant ist) sagte sie, sie würde uns nicht dazu raten, da dies ja tatsächlich nur noch dieses Jahr durchgeführt wird und wir dann eher auf der "elektronischen Datenbank" registriert würden. Oder wäre dass nun aus der Expertensicht doch ratsam?
Und bzgl. der Einkommensfrage des VE-Gebers, ich tappe da immer noch im Dunkeln und bin für jede Einschätzung dankbar.

Vielen Dank!
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tapir
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Antwort #3 - 24.09.2008 um 20:16:55
 
annabell1 schrieb am 24.09.2008 um 20:04:20:
Oder wäre dass nun aus der Expertensicht doch ratsam? 

Ab 1.1.09 kann man die Nachbeurkundung der Eheschließung beantragen. Zuständig ist auch hierfür das Standesamt I in Berlin, § 34 PStG n.F. M.E. werden Anträge auf Anlegung eines Familienbuchs, die am 1.1.09 noch nicht abschließend bearbeitet worden sind, als Anträge auf Nachbeurkundung der Eheschließung weiterbearbeiten zu sein, so dass sich insoweit nichts ändern dürfte. Ob das elektronisch oder sonst wie geführt wird, dürfte für Euch egal sein. Mit der nachbeurkundeten Eheschließung vom Standesamt I geht's (in der Theorie, nicht unbedingt in der Praxis) schneller, das Bestehen der Ehe von der deutschen Ausl.-vertretung anerkannt zu bekommen...
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Antwort #4 - 24.09.2008 um 20:43:24
 
Hallo tapir,

danke für die Hinweise, dann werde ich die Dame auf der Botschaft nochmal darauf ansprechen und das Familienbuch beantragen, wenn ich dort vorspreche.
tapir schrieb am 24.09.2008 um 20:16:55:
Mit der nachbeurkundeten Eheschließung vom Standesamt I geht's (in der Theorie, nicht unbedingt in der Praxis) schneller, das Bestehen der Ehe von der deutschen Ausl.-vertretung anerkannt zu bekommen... 

Bekommt man denn ein Familienbuch ausgestellt, ohne das die Ehe bereits anerkannt ist, oder bezieht sich Dein Rat primär auf die Eintragung unseres Kindes?

Danke nochmals, ich weiss das Engagement der Leute dieser Website echt zu schätzen! blumenstrauss
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Antwort #5 - 25.09.2008 um 17:59:39
 
annabell1 schrieb am 24.09.2008 um 20:43:24:
Bekommt man denn ein Familienbuch ausgestellt, ohne das die Ehe bereits anerkannt ist, oder bezieht sich Dein Rat primär auf die Eintragung unseres Kindes?

Primär auf die Ehe, denn diese gegenüber der Botschaft als existent nachzuweisen ist ja auch Euer primäres Anliegen, wenn ich Euch richtig verstehe. Ein formelles "Anerkennungsverfahren" für im Ausland geschlossene Ehen gibt es in Deutschland nicht - am nächsten kommt dem noch die Anlegung des Familienbuchs bzw. ab 1.1. Nachbeurkundung der Eheschließung. Durchaus denkbar ist, dass das Standesamt I das Familienbuch anlegt, ohne die Botschaft um Urkundenüberprüfung zu bitten - dann muss die Botschaft Eure Ehe grdsl als existent unterstellen (bereitet in der Praxis dennoch manchmal Probleme). Denkbar aber auch, dass das Standesamt I von der Botschaft die inhaltliche Richtigkeit Eurer Dokumente bestätigt haben will. Dann seid Ihr wieder bei 0. Daher ist es nur ein Testballon, der zudem nicht von heute auf morgen am Ziel sein wird, die Antragsbearbeitung beim Standesamt I dauert mehrere Monate, kann auch über ein Jahr sein. Ihr solltet daher auch weiter andere Wege austesten. Dass die Botschaft alles "in einem Aufwasch" machen will, ist ja schön und gut, aber bis 1.11. sind es noch 6 Wochen hin, warum kann die Botschaft nicht bereits jetzt die Urkundenüberprüfung wg der Ehe durchführen? Ist für mich nicht nachvollziehbar, aber vielleicht klärt uns ja ein AAler auf.
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Antwort #6 - 26.09.2008 um 22:16:20
 
tapir schrieb am 25.09.2008 um 17:59:39:
dann muss die Botschaft Eure Ehe grdsl als existent unterstellen (bereitet in der Praxis dennoch manchmal Probleme).


Danke wieder einmal  Daumen hoch

bedeutet das dann, dass selbst wenn ein Familienbuch angelegt ist, die Botschaft bei z.b. Visumsvergabe (und evtl. FZF, die momentan ja nicht geplant ist, da wir hier leben, aber man weiss ja nie) immer noch "eigene Zweifel" an der Ehe anmelden kann?

tapir schrieb am 25.09.2008 um 17:59:39:
Ihr solltet daher auch weiter andere Wege austesten.


Welche Optionen gibt es denn noch?
Kann man wie auch bei einer Geburtsurkunde auch eine "deutsche" Version der Eheschliessungspapiere beantragen? Und in wie weit ist denn die Botschaft "verpflichtet" über alle Optionen und evtl. Haken aufzuklären? Ich habe das Gefühl, dass ich trotz Recherche nur die Hälfte weiss, von dem was von mir erwartet wird/was ich alles bedenken muss, damit meine "deutsche" Seite mein Leben/Ehe/Kinder auch so anerkennt als wäre es eine "normales deutsches Leben".  Vielen Dank für all die Aufklärung!
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