Liebes
i4a team,
nachdem ihr mir immer mit Rat und Tat zur Seite steht, hab ich nochmal ne Frage (hab zuletzt zum Thema "Welchen Namen für unser Kind?" gepostet).
Mal ne Kurzzusammenfassung meines Falls:
- Ich (deutsche Staatsbürgerin) wohne dauerhaft in Ghana mit meinem Mann (Liberianischer Staatsbürger)
- Wir haben hier (in Ghana) vorm Registrar General im Juli geheiratet
- Wir erwarten im November unser 1. Kind
- Die Ehe ist noch nicht im Rahmen der deutschen Botschaft "geprüft und anerkannt" (die deutsche Botschaft sagte uns, wir kommen am besten mit Kind, wenn es geboren ist vorbei und durch Namensgebung (Baby und ich wollen seinen Nachnamen annehmen) würde dann alles in "einem Aufwasch geprüft".
Wir würden gerne noch in meinem Mutterschaftsurlaub hier nach Deutschland reisen (= Besuchsvisum für meinen Mann, 90 Tage), um auch meiner Familie in D den Familienzuwachs zu zeigen
.
Ich vermute jedoch, die Eheanerkennung und der Pass für's Kind dauert etwas länger als mein Mutterschaftsurlaub. Seitens des Kindes sagte mir die Botschaft, würden sie uns hier ein vorläufiges Reisedokument ausstellen, also kein Problem, aber
Jetzt zu meiner Frage:
1. Mein Mann bräuchte ja dann noch ne
VE aus Deutschland und wir haben jetzt 2 Möglichkeiten:
Meine Mutter, die von einer kleinen Rente lebt
oder
eine Freundin (nicht familienverwandt...), die mehr verdient.
Ich hab mich durchs Forum gelesen und bin etwas unsicher, ob und wie weit nun das Einkommen des VE-Gebers berechnet wird und welche dieser beiden Optionen "vielversprechender" ist?
Wird man als potentieller VE-Geber mit zu geringem Einkommen schon in D "abgelehnt" oder schaut da die Botschaft nochmal extra drauf?
Und dann wüßte ich noch gern, ob es tatsächlich stimmt, dass wenn man dann tatsächlich "rechtskräftig deutsch" verheiratet ist, mein Mann in Zukunft keine
VE mehr braucht, auch wenn unser Lebensmittelpunkt als Familie im (afrikanischen) Ausland liegt?
Vielen lieben Dank mal wieder ans ganze Team und ein Hoch auf diese Website :beer
LG aus Ghana
Annabell