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Besuchervisum und Visum zur Eheschließung (Gelesen: 1.380 mal)
mister_no
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i4a rocks!


Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: serbisch
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20.09.2008 um 14:24:06
 
Hallo,

die Suchfunktion hatte keine eindeutige Antwort gegeben, daher hier die Frage:

Ich möchte meine Freundin, aus Serbien, für 4/5 Wochen nach D einladen. Zeitraum: Mitte Dezember 2008 bis Mitte Januar 2009. Das geht mit einem Besuchervisum...

Wir wollen allerdings hier in D im Februar 2009 heiraten. Klar, sie muss nach dem Besuch 12/2008-01/2009 zurück nach Serbien. Wenn sie dann aber ein "Visum zur Eheschließung" (Mitte Januar 2009) stellen würde, würde die Beaarbeitungsdauer allene bis Ende April 2009 dauern... Und das ist das Problem!
Kann sie erstmal ein Besuchervisum stellen für 12/2008) und dann sofort nach Erhalt dessen gleich das Eheschließungsvisum ab 02/2009 beantragen? Gibt es hier dann Probleme? Ich meine, der Antrag würde vor dem Besuch im Dezember sein. Machen die Behörden hier Probleme?

Gruß
mister_no
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reinhard
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Beiträge: 15.358

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.09.2008 um 16:15:08
 
Wenn sie ein Visum zur Eheschließung beantragt, wird sich die Ausländerbehörde an Dich wenden und Unterlagen dazu anfordern. Zu den Unterlagen gehört Deine Bescheinigung des Standesamtes, dass alle erforderlichen Dokumente beider vorliegen und die Eheschließung unmittelbar bevorsteht.
Ich denke, wenn Ihr das jetzt noch nicht habt, lohnt sich auch die Antragstellung nicht.

Eine andere Variante ist: Besuchsvisum, am Ende des Zeitraums heiraten, dann reist sie wieder aus und beantragt ein Visum zur Familienzusammenführung. Dann könnte sie April / Mai wieder hier sein.

Oder Ihr plant die Termine anders. Januar ausreisen, Februar wieder hier sein scheint etwas unrealistisch.
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mister_no
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i4a rocks!


Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: serbisch
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Antwort #2 - 22.09.2008 um 08:30:55
 
Hallo,

erstmal danke für die Antwort.

ich hatte das so gedacht:

1. Besuchsvisum jetzt stellen für Dezember 2008 (Erhalt Mitte Oktober)
2. Nach Erhalt dessen gleich das Eheschließungsvisum stellen (Die Unterlagen für das Standesamt werden in den nächsten 2 Wochen beim SA eingereicht)

Dann kann sie im Dez. hier sein und im Februar wieder einreisen. Würde das gehen? Oder würde das schon erteilte Besuchsvisum bei der Antragsstellung für das Eheschließungsvisum ungültig gemacht?

Danke im Voraus!
mister_no
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