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Kann mir jemand helfen brauche euren rat (Gelesen: 6.569 mal)
Cengi68
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.09.2008 um 22:22:32
 
Hallo
Meine Frau ist über ein Besuchervisum nach Österreich gekommen. Jetzt habe ich eine Frage Ihre Brüder bedrohen Sie da wir jetzt seit 2 JAhren verheiratet ist und SIe immer noch bei Ihrer Mutter wohnt. Sie solle endlich zumir kommen usw, wir wäre das Gesprächsthema im Dorf da Sie ja auch Schwanger ist. Bei mir wurde einmal die FZF abgelehnt da mein ´Gehalt nicht ausreichte, aber jetzt reicht mein GEhalt aus, meine Eltern würden auch eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, das Sie für Sie aufkommen würden. Jetzt hat mein schlauer Anwalt mir geraten Asyl zu beantragen da Sie ja dort nicht Sicher ist in der Türkei. Und dann mit der Ausländerbehörde reden. Meine Frau will auf jedenall nicht zurück da Sie Angst vor Ihren Brüdern hat. Was sollen wir/ ICH machen.

Danke für eure Antworten
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Einbeck
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Antwort #1 - 19.09.2008 um 22:25:36
 

Cengi68 schrieb am 19.09.2008 um 22:22:32:
Meine Frau ist über ein Besuchervisum nach Österreich gekommen


Eine kurze Frage lebst Du in Deutschland oder Österreich oder genauer FzF nach Deutschland oder Österreich?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.09.2008 um 23:17:28
 
Öhm - zuerst:

so ein Betreff is nicht sehr aussagekräftig. Hier suchen
fast alle Hilfe/Rat!

Das mit Asyl (=Missbrauch) würd ich eher ganz schnell
vergessen! Netter Anwalt der sowas rät  unentschlossen
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Cengi68
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.09.2008 um 00:42:43
 
hallo
ich wohne in deutschland. Was wäre denn am sinnvollsten???
Kann ich hier eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?
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reinhard
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Antwort #4 - 22.09.2008 um 12:52:31
 
Da wäre es am sinnvollsten, wenn Du heute oder morgen Deine Ausländerbehörde fragst. Schildere ihr alle Umstände, da bekommst Du viel schneller und viel sicherer Auskunft als hier im Forum.

Es geht im Ausnahmefall, wenn die Ausländerbehörde aufgrund der Umstände "mitspielt".
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Muki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 22.09.2008 um 13:00:42
 
Cengi68 schrieb am 20.09.2008 um 00:42:43:
ich wohne in deutschland. Was wäre denn am sinnvollsten???
Kann ich hier eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Das was reinhard schrieb und ....
Zumindest wenn Du die Bedrohung nachweisen kannst, könntest du ev. eine befristetet Duldung bekommen. Unterlagen müssten ja noch vorliegen vom letzten FZF.

Muki
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nixwissen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #6 - 22.09.2008 um 18:18:38
 
Hi,

was man vielleicht mal deutlich sagen sollte:
Verfolgungen /Bedrohungen aus der eigenen Bevölkerung heraus oder gar aus der Familie sind kein Asylgrund.
Asyl gibt es für staatlich Verfolgte, wie vielleicht für Dissidenten in einer Diktatur, wenn sie durch den Staat verfolgt und bedroht werden.
Tyrannei durch das soziale Umfeld (Dorf) oder die eigene Familie fällt regelmässig nicht darunter.
Da kann man drüber denken was man will, ist aber nunmal so.
Ein Anwalt, der sowas empfiehlt, gehört eigentlich bei der Anwaltskammer angezeigt. Das ist grober Unfug und wird sicher scheitern.

Ihr seid verheiratet und Du schreibst, daß es bisher an Deinem Einkommen scheiterte. Wenn es nun reicht, leiert doch die FZF an.
Zur ABH müsst ihr ohnehin und unter diesen Umständen, wenn Ihr die Bedrohung glaubhaft machen könnt, lässt die ABH vielleicht mit sich reden, also ohne daß sie erstmal wieder in die TR zurück muß.
Stichwort "besondere Härte".

Gruß,
Norbert
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Muleta
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Antwort #7 - 22.09.2008 um 19:17:58
 
Cengi68 schrieb am 19.09.2008 um 22:22:32:
... da Sie ja auch Schwanger ist. ... Jetzt hat mein schlauer Anwalt mir geraten Asyl zu beantragen ... Was sollen wir/ ICH machen.


Asylantrag wird eigentlich immer dann geraten wenn
1.) wirklich Erfolgsaussichten bestehen (sehr selten) oder
2.) dem Anwalt überhaupt nichts Brauchbares mehr einfällt und er damit zumindest noch etwas Geld verdienen will (sehr häufig).

Interessant sind doch eigentlich eher folgende Fragen:
- Welcher Monat?
- Welche Aufenthaltserlaubnis hast Du? NE?
- Wie lange lebst Du schon in D?
- wann läuft das österreichische Visum ab?

nixwissen schrieb am 22.09.2008 um 18:18:38:
was man vielleicht mal deutlich sagen sollte:
Verfolgungen /Bedrohungen aus der eigenen Bevölkerung heraus oder gar aus der Familie sind kein Asylgrund.


für eine Flüchtlingsanerkennung kann das reichen, vgl. § 60 Abs. 1 AufenthG. Im vorliegenden Fall dürfte aber auch das wohl nicht der Fall sein.

Muleta
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reinhard
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Antwort #8 - 22.09.2008 um 19:54:45
 
Asylantrag ist vermutlich auch deswegen Unsinn, weil dann die Frau in Österreich wäre (nach dem Schengener Vertrag ist der Visum-erteilende Staat für das Asylverfahren zuständig) und dort auch bleiben müsste. Wenn der Asylantrag in DE gestellt würde, würde die Frau nach Österreich abgeschoben. Also: Vorsicht, erst alle Informationen dazu einholen.

Wenn ein Zusammenleben als Ehepartner geplant wird, ist der gerade Weg am besten: Bei der Ausländerbehörde eine AE zum Zusammenleben als Ehepartner beantragen.
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ichbinich
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Antwort #9 - 22.09.2008 um 20:34:05
 
Hallo
ich danke euch für die antworten. Ich habe eine NE. Meine Familie ist auch bereit also mein Onkel verdient 4000,00e Netto bei2 Kindern und Meine Vater würden auch eine VE abgeben wäre das möglich. Desweiteren könnte ich 10,0000,e für 3 Jahre hinterlgen.

Grüsse Danke euch
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Muleta
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Antwort #10 - 22.09.2008 um 21:19:11
 
ichbinich schrieb am 22.09.2008 um 20:34:05:
ich danke euch für die antworten. Ich habe eine NE.


ich weiß ja nicht wer Du bist, ichbinich, aber falls Du auch Cengi68 sein solltest, dann wäre es verdammt hilfreich, wenn Du jetzt auch endlich noch sagen könntest, wie lange Du Dich schon in Deutschland aufhältst!

Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 22.09.2008 um 21:27:04
 
@ ichbinich alias Cengi68

Was soll denn das?! Doppelregistrierungen sind

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Entscheide dich für einen Usernamen, den 2. löschen
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Antwort #12 - 22.09.2008 um 22:00:14
 
Was wird eigentlich aus den eingereichten Unterlagen im Falle eines abgelehnten Visums? Werden die zurückgegeben, bleiben die in der Akte (in welcher), wo befinden die sich jetzt?
So mal ganz praktisch gesehen.

Beantragen kann man ja alles.

Also müsste es doch möglich sein mit Schengenvisum (Ich hoffe mal, Ehefrau hat ein solches)  Antrag auf AE gem. § 29 AufenthG bei der AHB in D (Voraussetzungen liegen ja gem. Eingangspost vor)  zu stellen und bis zur Erteilung eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG  zu erhalten?

Kommt mir aber irgendwie zu einfach vor. Wäre ja ein Rechtsanspruch ohne Ermessen.

Und was ist eigentlich mit
§ 39 AufenthaltsVO
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn


6. er einen von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitel besitzt und auf Grund dieses Aufenthaltstitels berechtigt ist, sich im Bundesgebiet aufzuhalten, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind; § 41 Abs. 3 findet Anwendung.

Schengenvisum ist ja auch ein  Aufenthaltstitel  (§ 4 Abs. 1 AufenthG) also läge doch auch hierfür alles vor.

Liegt nur ein nationales Besuchervisum für Österreich vor, würde es am Visum scheitern?  
Gestellt werden kann der Antrag auf Visum zur FzF  aber nicht, weil  er persönlich durch die Antragstellerin (Ehefrau ) in der deutschen Botschaft im  Herkunftslandes eingereicht werden muss (samt aller Unterlagen, die ja aber bereits vorhanden sind + Nachweis Sicherung LU neu), die Rückkehr in das Heimatland aber gerade befürchten liese, dass Gefahr für…. Leib und Leben (?) der Antragstellerin besteht ??????

Könnte der Ehemann nicht mit Vollmacht der Ehefrau den Antrag auf AE nach § 29 AufenthG bei der AHB in  D stellen? Hier ist alles schon geprüft für FzF nur eben die Sicherung LU nicht, das ist doch letztlich ganz anders als die Fälle der Eheschließung in D. und folgend  erstmals Antrag nach § 29.

Wäre vielleicht einen versuch wert.?

Liebe Grüße, B.
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Cengi68
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Antwort #13 - 24.09.2008 um 21:13:50
 
ich seit 1975 meine frau seit  4wochen die hat noch 4 wochen visum
danke
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Muleta
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Antwort #14 - 24.09.2008 um 23:05:28
 
Cengi68 schrieb am 24.09.2008 um 21:13:50:
ich seit 1975


dann wird das Kind bei Geburt in Deutschland deutscher Staatsbürger. Aufenthalt bis zur Geburt sollte möglich sein (bei fortgeschrittener Schwangerschaft), sonst Einreise zur Geburt. Bei uns würde die Frau jedenfalls nicht mehr ausreisen...

Nach der Geburt (in Deutschland) wäre dann sowieso alles egal: sie würde eine AE bekommen. Auf Geld käme es dann nicht mehr an.

Muleta
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