Was wird eigentlich aus den eingereichten Unterlagen im Falle eines abgelehnten Visums? Werden die zurückgegeben, bleiben die in der Akte (in welcher), wo befinden die sich jetzt?
So mal ganz praktisch gesehen.
Beantragen kann man ja alles.
Also müsste es doch möglich sein mit Schengenvisum (Ich hoffe mal, Ehefrau hat ein solches) Antrag auf
AE gem. § 29
AufenthG bei der AHB in D (Voraussetzungen liegen ja gem. Eingangspost vor) zu stellen und bis zur Erteilung eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4
AufenthG zu erhalten?
Kommt mir aber irgendwie zu einfach vor. Wäre ja ein Rechtsanspruch ohne Ermessen.
Und was ist eigentlich mit
§ 39 AufenthaltsVO
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
…
…
6. er einen von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitel besitzt und auf Grund dieses Aufenthaltstitels berechtigt ist, sich im Bundesgebiet aufzuhalten, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind; § 41 Abs. 3 findet Anwendung.
Schengenvisum ist ja auch ein Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 1 AufenthG) also läge doch auch hierfür alles vor.
Liegt nur ein nationales Besuchervisum für Österreich vor, würde es am Visum scheitern?
Gestellt werden kann der Antrag auf Visum zur FzF aber nicht, weil er persönlich durch die Antragstellerin (Ehefrau ) in der deutschen Botschaft im Herkunftslandes eingereicht werden muss (samt aller Unterlagen, die ja aber bereits vorhanden sind + Nachweis Sicherung
LU neu), die Rückkehr in das Heimatland aber gerade befürchten liese, dass Gefahr für…. Leib und Leben (?) der Antragstellerin besteht ??????
Könnte der Ehemann nicht mit Vollmacht der Ehefrau den Antrag auf
AE nach § 29
AufenthG bei der AHB in D stellen? Hier ist alles schon geprüft für FzF nur eben die Sicherung
LU nicht, das ist doch letztlich ganz anders als die Fälle der Eheschließung in D. und folgend erstmals Antrag nach § 29.
Wäre vielleicht einen versuch wert.?
Liebe Grüße, B.