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Kroate Einreise in die Eu usw. (Gelesen: 6.657 mal)
MMaajja
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Antwort #15 - 15.01.2009 um 18:27:13
 
HI allerseits,

ich hab da mal ne Frage.
Mein Freund (Kroate)war von April bis Anfang Juli in Deutschland. Dannach hat er sich 3 MOnate in Kroatien aufgehalten und ist dann wieder nach DEutschland gereist. An der Grenze wurde er beschuldigt sich 91 Tage im Halbjahr in DEutschland aufgehalten zu haben und aurde dann ausgefragt wieso er denn so oft nach Deutschland reisen würde, ob er wohlmöglich schwarz arbeiten würde, wieviel Geld er dabei habe usw...

Dadurch, dass er genug Geld dabei hatte wurde er auch über die slowenische Grenze gelassen.

Nur jetzt verstehe ich nicht wieso er sich angeblich 91 Tage hioer aufgehalten hat, wenn er doch  3 Monate in Kroatien war und erst dannach wieder hierhin reiste?
Bedeutet 3 Monate im Halbjahr, nur 3 Monate von Januar bis Juni bzw. Juni bis Dezember?  Weil wir dachten, dass er 3 MOnate innerhalb von 6 Monaten hier sein darf.

Dann würde mich noch interessieren ob er ein 3monatiges Visum  in Deutschland verlängern könnte, wir dann endlich heiraten können und er für immer hierbleiben kann oder dies nur mit einer Familienzusammenführung klappen könnte.
Er hat den Deutschtest im Goetheinstitut bestanden, ich habe eine eigene Wohnung, verdiene aber nicht genug, daher wäre das verlängerte Visum ideal für uns, falls es klappen würde.


Vielen Dank im Vorraus
Gruß
Maja
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reinhard
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Antwort #16 - 15.01.2009 um 19:13:51
 
Deine Informationen sind zu ungenau, um antworten zu können.

Wenn er "Anfang April" einreist, läuft ab diesem TAG (den Du nicht verraten hast) die Frist. Innerhalb von 180 Tagen darf er 90 Tage hier sein.

Wenn er dann zurückkehr und wieder einreist, musst Du genau rechnen: Ist er am 180. oder am 181. Tag eingereist? Das eine wäre der 91. Tag des ersten Zeitraums, das zweite der 1. Tag des zweiten Zeitraums.

Und: Visum-Verlängerung um zu Heiraten ist nicht möglich. Er kann aber herkommen, Ihr heiratet, und dann beantragt er bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis als Ehemann. Entweder sie stimmt zu, dann bleibt er, oder sie lehnt ab, dann fährt er und beantragt ein Visum zur FZF.

Wenn Ihr keine Probleme wollt, dann beantragt er lieber ehrlich das Visum, das er braucht, und benutzt keine Tricks. Die visumfreie Einreise für Kroaten ist eben nur für Besuchsaufenthalte gedacht. Wenn er bleiben will, braucht er ein Visum.
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Daddy
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Antwort #17 - 15.01.2009 um 20:14:11
 
Hi MMaajja...

Um dir eine richtige Antwort geben zu können müsstest du mal, wie reinhard sagte, die exakten Reisedaten auflisten...

Anfang April bis Anfang Juli können 3 Monate sein, oder auch mehr ... und hier zeigt sich ein alter Streit... 90 Tage oder 3 Monate.

Die 3- Monatsregelung findet sich in einigen Rechtsvorschriften, unter anderem im bereits genannten SV- Abkommen und im SDÜ.
Die 90- Tagesregelung ergibt sich zum eines aus der GKI (im Hinblick auf Visagültigkeiten) und dem BGB hinsichtlich einer gesplitterten Aufenthaltsdauer.

Insofern dürfte ein am Stück genommener Aufenthalt von 3 Monaten auch mal 92 Tage pro Halbjahr betragen (oder auch weniger), wird im Bezugszeitraum mehrmals ein- und ausgereist reduziert sich der Aufenthalt auf 90 Tage.

Der Halbjahreszeitraum richtet sich übrigens nicht nach dem Kalenderhalbjahr, sondern nach dem Tag der ersten Einreise... also wenn er tatsächlich 3 Monate außer Landes war, beginnt ein neuer Bezugszeitraum mit der Einreise.

Fragen:
Wann und wie wurde er beschuldigt?
Wurde er strafrechtlich angezeigt aufgrund eines unerlaubten Aufenthalts?

Daddy
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MMaajja
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Antwort #18 - 15.01.2009 um 21:11:39
 
Hallo,

vielen Dank für eure schnellen Antworten.
Also er reiste am 24.4.08 ein und fuhr am 12.7. zurück und kam dann am 15.10 blieb knapp einen Monat fuhr zurück aufgrund eines Todesfalls in der Familie blieb 2 Wochen und kam am 4.12 wieder nach Deutschland.

Er wurde an der kroatisch-slowenischen Grenzen ausgefragt.
Strafrechtlich wurde er nciht angezeigt. Der Beamte wies ihn nur darauf hin, dass er sich 91 Tage in Deutschland befand und fragte ihn über Schwarzarbeit aus.

Es ist zum verrückt werden. Der einzige Grund warum er so oft hier ist ist  der, dass wir ohne einander nicht können und insbesondere mir es schwer fällt ohne ihn hier zu sein. Deshalb ziehe ich dann immer zu meinen Eltern wenn er nicht da ist.
Ich möchte einfach nur, dass wir ein normales Leben führen können und das so bald wie möglich, das Problem ist halt nur, dass ich nicht genug verdiene.

Wir dachten uns deshalb ihm ein 3monatiges Visum zu schicken und dann zu versuchen seinen Aufenthalt hier zu verlängern, da ja alle Vorraussetzungen für eine FZF gegeben sind, außer halt mein Gehalt.
Wir wollen das Visum nicht verlängern um hier zu heiraten, sondern um ein normales Leben zu beginnen.
Ich hatte mir auch überlegt zu ihm zu ziehen, aber nach 17 Jahren in Deutschland wäre es nicht das richtige für mich.

Ich möchte, dass er sich wohl fühlt und nicht immer hin und her pendeln muss, denn das macht ihn auch kaputt und hoffe deshalb, dass es irgendwie möglich ist nach seiner Einreise mit dem Visum seinen Aufenthalt hier zu verlängern.

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Daddy
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Antwort #19 - 15.01.2009 um 21:29:00
 
MMaajja schrieb am 15.01.2009 um 21:11:39:
Also er reiste am 24.4.08 ein und fuhr am 12.7. zurück und kam dann am 15.10 blieb knapp einen Monat fuhr zurück aufgrund eines Todesfalls in der Familie blieb 2 Wochen und kam am 4.12 wieder nach Deutschland.

Ist regelungskonform und ich kann keinen Verstoß gg. aufenthaltsrechtliche Vorschriften erkennen... Voraussetzung, dass er vor dem 24.04.08 auch 3 Monate außerhalb Deutschlands war.

MMaajja schrieb am 15.01.2009 um 21:11:39:
Er wurde an der kroatisch-slowenischen Grenzen ausgefragt.

Also kein deutsches Problem und somit ist eine Einschätzung nicht möglich.

MMaajja schrieb am 15.01.2009 um 21:11:39:
Wir dachten uns deshalb ihm ein 3monatiges Visum zu schicken und dann zu versuchen seinen Aufenthalt hier zu verlängern, da ja alle Vorraussetzungen für eine FZF gegeben sind, außer halt mein Gehalt.
Wir wollen das Visum nicht verlängern um hier zu heiraten, sondern um ein normales Leben zu beginnen.
Ich hatte mir auch überlegt zu ihm zu ziehen, aber nach 17 Jahren in Deutschland wäre es nicht das richtige für mich....

Für einen touristischen Aufenthalt bekommt er kein Visum, weil er keines braucht... somit gibt es auch nichts zu verlängern ...

Wie ich hier bereits sagte ...
Daddy schrieb am 21.09.2008 um 16:16:27:
Sofern bei der Einreise beabsichtigt ist länger wie 3 Monate am Stück zu bleiben, greift auch das SV- Abkommen nicht, da es nur Aufenthalte bis zu 3 Monaten visumfrei zulässt und eine sofortige Visumpflicht eintritt...

Dann beantragt ein Visum zur Eheschließung und gut ... das kann dann in eine AE gewandelt werden Zwinkernd

Daddy

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Antwort #20 - 15.01.2009 um 21:43:03
 
Vor dem 24.04.08 war er noch nie in Deutschland, was dafür spricht , dass er nur wegen mir hier ist.

Was braucht man um ein Visum zur Eheschließung zu beantragen?
Das Visum wollte ihm mein Cousin schicken, da ich ja nciht genug verdiene.
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fons
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Antwort #21 - 15.01.2009 um 21:50:25
 
MMaajja schrieb am 15.01.2009 um 21:43:03:
Das Visum wollte ihm mein Cousin schicken, da ich ja nciht genug verdiene.

Du meinst sicher die notwendige VE dazu? Ein Visum
kann man nicht "schicken".  Cool
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MMaajja
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Antwort #22 - 15.01.2009 um 21:56:31
 
Jep, mir fiel das Wort nciht ein, sry, daher habe ich es aus meiner Muttersprache so übernommen.
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reinhard
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Antwort #23 - 15.01.2009 um 22:14:04
 
Den Visumantrag zum Heiraten stellt er. Das deutsche Konsulat schickt es dann über zwei Stationen an deine Ausländerbehörde.

Die will von Dir dann die VE (wenn er die noch nicht vorgelegt hat) und eine Bestätigung deines Standesamtes, dass Du dort alle Papiere eingereicht hast bzw. eine Befreiung vom OLG hast und die Eheschließung unmittelbar bevorsteht. Dann kann das Visum erteilt werden.

Damit er nach der Hochzeit hierblieben kann, muss aber Lebensunterhalt und ausreichende Wohnung gesichert sein. Wenn Du nicht genug verdienst, muss die VE von einer Person kommen, die auf Jahre hinaus ein ausreichendes Einkommen hat.
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