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Visum nötig für eine Russin mit Schweizer verheiratet? (Gelesen: 3.317 mal)
ThomasStuttgart
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17.09.2008 um 19:22:18
 
Hallo,
benötigt eine Russin, die mit einem Schweizer verheiratet ist und in der Schweiz lebt (mit dortiger Aufenthaltserlaubnis) für einen Besuch in Deutschland noch ein Visum (incl Verpflichtungserklärung) oder kann sie so einreisen (wie ihr Schweizer Ehemann)?

Schweiz ist ja nicht Schengen, aber haben die nicht ein Abkommen?

Wenn man ein Visum benötigt, muss es dann in der Deutschen Botschaft (Konsulat) in der Schweiz beantragt werden und mit Verpflichtungserklärung vom Einladenden oder mit formloser schriftlicher Einladung?

Danke!

Gruß
ThomasStuttgart
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Daddy
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Antwort #1 - 17.09.2008 um 20:45:40
 
ThomasStuttgart schrieb am 17.09.2008 um 19:22:18:
Schweiz ist ja nicht Schengen, aber haben die nicht ein Abkommen?


Hi...

Ja, es gibt ein Abkommen ... allerdings geht es nur um die Durchreise und nicht den Aufenthalt...

Einfach mal de Erwägungsgründe und Art. 1 - 3 lesen ... Entscheidung Nr. 896/2006/EG

Daddy
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

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ThomasStuttgart
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Antwort #2 - 17.09.2008 um 21:01:45
 
hi,
danke für die schnelle Antwort.

Wenn ich Artikel 3 lese,  interpretiere ich das richtig, das ein Wochenendbesuch als Durchreise gelten könnte?

Gruß
Thomas
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Daddy
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Antwort #3 - 17.09.2008 um 21:12:02
 
Hi ...

ich sag' mal nein ... die Durchreise ist eine Reise durch ein Land um vom Herkunftsstaat in einen anderen Staat zu gelangen ...

Ich denke du stimmst mir zu, wenn man eine Reise CH - D - CH nicht unbedingt als Durchreise im eigentlichen Wortsinn deuten / definieren kann ...

Sofern nach "Tricks" gefragt wird, um das Durchreiserecht für einen Aufenthalt verwenden zu können ... *ausklink...

Ernste Frage/ Anmerkung... wann soll die Reise stattfinden? Bislang hab ich den 01.11. diesen Jahres noch als Datum für den Schengenbeitritt der Schweiz in Erinnerung ... danach ist es kein Problem mehr...

Daddy
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ThomasStuttgart
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Antwort #4 - 17.09.2008 um 21:21:04
 
nein, keine Tricks...!

CH-D-CH würde ich auch nicht als Durchreise ansehen Smiley

ich hab nur im Hinterkopf, das ich mit meiner Frau (russisch) ja ohne Visum Schweiz für meine Frau in die Schweiz reisen kann und dachte es geht auch umgekehrt (Schweizer Mann mit russischer Frau).

Für ein Wochenende (2 Tage) ist ein Visumantrag incl Verpflichtungserklärung natürlich "aufwendig".

Ich hatte als Schengenbeitritt den 1.12. in Erinnerung, kann mich aber auch irren.


Gruß
Thomas
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ThomasStuttgart
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Antwort #5 - 17.09.2008 um 21:33:45
 
hi Daddy,
danke für deinen Hinweis bzgl. Termin.
Habe daraufhin danach gegoogelt.
Sieht tatsächlich nach dem 1.11.08 aus.
Damit hat sich meine Frage unverhofft erledigt. Wenn es doch immer so einfach wäre!

Danke!
Gruß Thomas
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Daddy
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Antwort #6 - 17.09.2008 um 21:41:14
 
ThomasStuttgart schrieb am 17.09.2008 um 21:21:04:
nein, keine Tricks...!

ok

ThomasStuttgart schrieb am 17.09.2008 um 21:21:04:
ich hab nur im Hinterkopf, das ich mit meiner Frau (russisch) ja ohne Visum Schweiz für meine Frau in die Schweiz reisen kann

stimmt...

ThomasStuttgart schrieb am 17.09.2008 um 21:21:04:
und dachte es geht auch umgekehrt (Schweizer Mann mit russischer Frau).

Der Rückschluss ist leider nicht zulässig ... sieh auch hier

Daddy

Änderung:
ThomasStuttgart schrieb am 17.09.2008 um 21:33:45:
Damit hat sich meine Frage unverhofft erledigt. Wenn es doch immer so einfach wäre!

Na also ... ab und an ist es auch einfach Zwinkernd
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Antwort #7 - 18.09.2008 um 18:34:52
 
Daddy schrieb am 17.09.2008 um 21:12:02:
Bislang hab ich den 01.11. diesen Jahres noch als Datum für den Schengenbeitritt der Schweiz in Erinnerung ... danach ist es kein Problem mehr...

BTW: Gibt es irgendwo schon eine Übersicht über die von der CH gemeldeten schengenwirksamen Aufenthaltstitel?
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Antwort #8 - 20.09.2008 um 10:23:05
 
ThomasStuttgart schrieb am 17.09.2008 um 21:21:04:
ich hab nur im Hinterkopf, das ich mit meiner Frau (russisch) ja ohne Visum Schweiz für meine Frau in die Schweiz reisen kann und dachte es geht auch umgekehrt (Schweizer Mann mit russischer Frau).


Einen solchen Automatismus gibt es nicht.

Gruß, ULF
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Antwort #9 - 21.09.2008 um 16:59:09
 
tapir schrieb am 18.09.2008 um 18:34:52:
BTW: Gibt es irgendwo schon eine Übersicht über die von der CH gemeldeten schengenwirksamen Aufenthaltstitel? 

Kann ich an einem Sonntag- Nachmittag so aus dem Stehgreif nicht beantworten... also mal 10 Minuten googeln haben nichts öffentlich Zugängliches zum Vorschein gebracht ... ich kann mit aber vorstellen, dass die CH- AT, die bislang für einen Transit berechtigten, später als schengenwirksam hinterlegt werden... ist aber spekulativ Zwinkernd

Daddy
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Antwort #10 - 31.10.2008 um 10:51:46
 
Die Schweiz wird die Aufenthaltstitel B,C,L der EU melden.
Lieben Gruss
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Antwort #11 - 31.10.2008 um 12:16:47
 
Thomas,

Die Verpflichtungserklärung wird nicht benötigt. Ein formloser Einladungsbrief aus Deutschland reicht und ist nicht einmal unbedingt erforderlich, aber natürlich von Vorteil. Schengen-Bestätigung der Krankenkasse nicht vergessen.

Sie soll sich rechtzeitig drum kümmern und sich einen Termin geben lassen. Beim deutschen Konsulat in Bern muss man auf eine superteure Hotline anrufen, um sich einen Termin geben zu lassen. Bei meinem Mann hat das beim letzten Mal ca. 6 Wochen gedauert. War nix mit spontanem Besuch in Deutschland...

Gemäss dem Bundesamt für Migration ist zurzeit der 12./13. Dezember für die Schengen Inkraftsetzung geplant. Der Rat wird voraussichtlich Ende November darüber entscheiden. Danach kann sie dann sicher ohne Visum nach Deutschland reisen. Ich nehme an sie hat zurzeit einen B-Ausweis.

Liebe Grüsse

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ThomasStuttgart
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Antwort #12 - 07.11.2008 um 19:29:02
 
Hi,
danke für die Antworten.

Weiß jemand schon einen konkreten Beitrittstermin zum Schengenraum?
Ich kann nur einen Artikel ergoogeln, in dem "kurz vor Weihnachten" (12/15.12.08) als Termin genannt wird.

Gruß
Thomas
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Antwort #13 - 07.11.2008 um 19:40:19
 
Also wenn sich nichts Grundlegendes geändert hat, stimmt diese Aussage noch ...

Daddy schrieb am 22.10.2008 um 08:57:18:
Im Übrigen... Die Schweiz selbst (und wir auch) geht hinsichtlich dem Wegfall der Grenzkontrollen derzeit für Land und Wasser vom 05./06.12.2008 aus, für Flughäfen vom 29.03.2008 (Flugplanwechsel).

http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2008/2008-05-303.html


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Antwort #14 - 07.11.2008 um 19:41:37
 
ThomasStuttgart schrieb am 07.11.2008 um 19:29:02:
Hi,
danke für die Antworten.

Weiß jemand schon einen konkreten Beitrittstermin zum Schengenraum?
Ich kann nur einen Artikel ergoogeln, in dem "kurz vor Weihnachten" (12/15.12.08) als Termin genannt wird.


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