petry schrieb am 17.09.2008 um 14:45:58:Kann das Amt das tatsächlich verweigern?
Das ist eine nicht einfache Frage, weil verschiedene Faktoren zu berücksichtigen sind.
Ganz wesentliche Ausgangsfragen sind:
Warum ist kein Pass vorhanden? Welche konkreten und nachweislichen Anstrengungen sind bislang unternommen worden, um zu einem Pass zu kommen? (Dabei kann eine Rolle spielen, aus welchem Land der Betroffene kommt)
Ein Passersatz wird regelmäßig nur in Ausnahmefällen ausgestellt, weil das grundsätzlich immer ein Eingriff in die Passhoheit des Landes ist, dessen Staatsangehörigkeit der jeweilige Ausländer besitzt.
Auch für die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist das Vorhandensein eines gültigen Nationalpasses eine sehr grundsätzliche Voraussetzung. - (Passersatz und Aufenthaltstitel stehen im Übrigen in keinem direkten Zusammenhang, insoweit ist das "somit" in Deiner Fragestellung nicht korrekt.)
Allerdings ist die Erteilung einer
AE bei eindeutig feststehender Vaterschaft und Sorgerecht über ein deutsches Kind auch nicht von vornherein ausgeschlossen - die
AE könnte dann zumindest in einen Ausweisersatz geklebt werden. -
Verpflichtet ist eine
ABH dazu allerdings nicht - sie hat freilich ermessensfehlerfrei zu prüfen und zu entscheiden, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wird. Inwieweit ein Ermessen auszuüben ist, hängt ganz stark von der Spezifik des Einzelfalles ab. Und da sind wir dann unter anderem wieder bei den Ausgangsfragen.
Offenbar enthält die Duldung Deines Bekannten eine Wohnsitzauflage für nur eine Kommune (Stadt). Das ist nicht generell so, aber auch möglich. - Da ich davon ausgehe, dass Neumarkt auch in Bayern liegt, könnte man versuchen zu beantragen, die Wohnsitzauflage zumindest auf das Gebiet des Bundeslandes zu erweitern. Dieser Antrag sollte so triftig wie möglich begründet werden, denn auch hier gilt das Prinzip der Einzelfallentscheidung.
Widerstreitend ist sicherlich, dass man einer deutschen Mutter und einem deutschen Kind grundsätzlich nicht vorgeben kann, wo sie ihren Wohnsitz nehmen - andererseits hat der Vater eben keinen gültigen Pass und ggf. kann das gemeinsame Sorgerecht in zumutbarer Weise eben auch in Nürnberg ausgeübt werden.
Dies sind einige Gedanken, die Deine Frage wahrscheinlich nicht hinreichend beantworten. Aufgrund der zu beachtenden Einzelfallspezifik wird das in einem Fall, wie dem von Dir Geschilderten von hier aus allerdings auch kaum möglich sein. - Ich empfehle daher, unabhängig von möglichen weiteren Posts hier, dass die Betreffenden mal Kontakt zu einer seriösen Migrationsberatungsstelle aufnehmen sollten. Über einen solchen Weg sollte zumindest unmittelbarere Unterstützung möglich sein.
=schweitzer=