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Umzug trotz Duldung? (Gelesen: 1.455 mal)
petry
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Umzug trotz Duldung?
17.09.2008 um 14:45:58
 
Hallo zusammen,

der LG meiner Schwägerin ist bereits seit ca. 8 Jahren in Deutschland und hat nur eine Duldung, da er keinen Pass hat.
Im Juni haben die beiden ein Kind bekommen und brauchen dringend eine größere Wohnung (bisher 1 Zimmer zusammen), momentan ist er nach wie vor in seiner Miniwohnung und Sie wohnt mit Kinder bei Ihren Eltern.
Nachdem er jetzt auch endlich das Sorgerecht hat darf er endlich umziehen, allerdings nur innerhalb Nürnberg.
Die beiden würden jedoch gerne ca. 35 km weiter nach Neumarkt ziehen, da hier Ihre Familie lebt.
Kann das Amt das tatsächlich verweigern?

Wie kann er außerdem endlich zu einem Passersatz und somit zu einer Aufenthaltsberechtigung kommen?

Vielen dank schonmal für eure antworten
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schweitzer
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Antwort #1 - 17.09.2008 um 15:07:54
 
petry schrieb am 17.09.2008 um 14:45:58:
Kann das Amt das tatsächlich verweigern?


Das ist eine nicht einfache Frage, weil verschiedene Faktoren zu berücksichtigen sind.

Ganz wesentliche Ausgangsfragen sind:

Warum ist kein Pass vorhanden? Welche konkreten und nachweislichen Anstrengungen sind bislang unternommen worden, um zu einem Pass zu kommen? (Dabei kann eine Rolle spielen, aus welchem Land der Betroffene kommt)

Ein Passersatz wird regelmäßig nur in Ausnahmefällen ausgestellt, weil das grundsätzlich immer ein Eingriff in die Passhoheit des Landes ist, dessen Staatsangehörigkeit der jeweilige Ausländer besitzt.

Auch für die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist das Vorhandensein eines gültigen Nationalpasses eine sehr grundsätzliche Voraussetzung. - (Passersatz und Aufenthaltstitel stehen im Übrigen in keinem direkten Zusammenhang, insoweit ist das "somit" in Deiner Fragestellung nicht korrekt.)

Allerdings ist die Erteilung einer AE bei eindeutig feststehender Vaterschaft und Sorgerecht über ein deutsches Kind auch nicht von vornherein ausgeschlossen - die AE könnte dann zumindest in einen Ausweisersatz geklebt werden. -

Verpflichtet ist eine ABH dazu allerdings nicht - sie hat freilich ermessensfehlerfrei zu prüfen und zu entscheiden, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wird.  Inwieweit ein Ermessen auszuüben ist, hängt ganz stark von der Spezifik des Einzelfalles ab. Und da sind wir dann unter anderem wieder bei den Ausgangsfragen.

Offenbar enthält die Duldung Deines Bekannten eine Wohnsitzauflage für nur eine Kommune (Stadt). Das ist nicht generell so, aber auch möglich. - Da ich davon ausgehe, dass Neumarkt auch in Bayern liegt, könnte man versuchen zu beantragen, die Wohnsitzauflage zumindest auf das Gebiet des Bundeslandes zu erweitern. Dieser Antrag sollte so triftig wie möglich begründet werden, denn auch hier gilt das Prinzip der Einzelfallentscheidung.

Widerstreitend ist sicherlich, dass man einer deutschen Mutter und einem deutschen Kind grundsätzlich nicht vorgeben kann, wo sie ihren Wohnsitz nehmen - andererseits hat der Vater eben keinen gültigen Pass und ggf. kann das gemeinsame Sorgerecht in zumutbarer Weise eben auch in Nürnberg ausgeübt werden.

Dies sind einige Gedanken, die Deine Frage wahrscheinlich nicht hinreichend beantworten. Aufgrund der zu beachtenden Einzelfallspezifik wird das in einem Fall, wie dem von Dir Geschilderten von hier aus allerdings auch kaum möglich sein. - Ich empfehle daher, unabhängig von möglichen weiteren Posts hier, dass die Betreffenden mal Kontakt zu einer seriösen Migrationsberatungsstelle aufnehmen sollten. Über einen solchen Weg sollte zumindest unmittelbarere Unterstützung möglich sein.

=schweitzer=

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Antwort #2 - 17.09.2008 um 15:15:33
 
vielen dank schonmal für deine Antwort.
Warum er keinen Pass konnte er uns bis jetzt noch nie so richtig erklären. Um einen neuen Pass zu bekommen braucht er scheinbar eine GU und sowas gibt es im Irak scheinbar nicht in der form wie in Deutschland.
Da ich letztens mal gelesen hab das man ohne gültigen Pass nicht abgeschoben werden kann, bin ich mir gar nicht so sicher ob er wirklich keinen Pass hatte die ganze zeit.
Wo findet man denn solche Beratungsstellen? Sind die öffentlich oder privat?
Neumarkt liegt in Bayern, ca 35 km weg.
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schweitzer
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Antwort #3 - 17.09.2008 um 15:23:21
 
Irak ist in der Tat ein besonderes Problem - seit Monaten werden keine Pässe ausgestellt - die der alten S-Serie werden schon seit langem nicht mehr akzeptiert. Es wird aber bei geduldeten grundsätzlich Irakern erwartet, dass diese sich im Sinne der Passbeschaffung zumindest mit der irakischen Botschaft in Verbindung setzen bzw. dort vorsprechen.

Der Weg zu einer Beratungsstelle wäre wirklich nicht verkehrt. Erkundigt Euch mal beim bayrischen Flüchtlingsrat oder bei den Wohlfahrtsverbänden (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, DRK, etc.). Die meisten Beratungsstellen werden durch Wohlfahrtsverbände oder Vereine betrieben.

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