reinhard
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"Bleiberecht" ist keine gesetzliche Regelung, die existiert, sondern ein politisches Schlagwort: Politische Forderung von Wohlfahrtsverbänden und Kirchen, Flüchtlingsräten etc.
Die meisten Beratungsstellen verstehen unter "Bleiberecht" eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a, § 25,1 oder § 25,2, oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 oder § 104a des Aufenthaltsgesetzes. Das sind aber für die Betroffenen ganz verschiedene Situationen, verschiedene Rechte etc., auch wenn alle als "Bleiberecht" bezeichnet werden. Ein Tipp: Wenn jemand als Ausländer (gemeint ist: von außerhalb der EU) hier lebt, hat er / sie in der Regel einen Pass oder einen Ersatzausweis, dort drin ist ein Aufkleber, und dort ist ein Paragraph aus dem Aufenthaltsgesetz gedruckt. Dazu ist dort oft noch eine zusätzliche Bedingung für den Aufenthalts gedruckt wie "endet, wenn..." oder "darf nur mit Erlaubnis von... arbeiten" oder so etwas. Um Dir zu helfen, müsstest Du das erst mal herausfinden.
Eine einzelne Person, die hier bleiben möchte, wird immer von den Behörden einzeln betrachtet. Es kommt also darauf an, welche Staatsangehörigkeit diese Person hat, wie sie hergekommen ist, welches Status sie jetzt hat. Erst dann ist eine Prognose möglich, was sie in Zukunft machen könnte und welche Rechte sie hat.
Du müsstest also erst einmal die jetzige Situation der einzelnen Person, für die Du fragen willst, genau beschreiben (oder diese Person macht es selbst).
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