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Wie ist das realisierbar? (Gelesen: 2.590 mal)
Der_Verwirrte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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14.09.2008 um 20:51:08
 
Hallo Leute.

Bin durch ein anderes Forum zu euch gestoßen, habe mich hier auch schon durchgelesen aber nix wirklich gefunden.

Also zum Thema:
Zur Zeit lebe ich in Bulgarien, meine Freundin kommt aus Mazedonien, also nicht EU.
Sie studiert hier an der deutschen TU mit einem Stipendium vom DAAD und hat eine Aufenthaltsgenehmigung für BG und auch schon vor ziemlich genau 2 Jahren die bulgarische Staatsbürgerschaft beantragt. Das soll aber wohl noch 3-4 Jahre dauern bis das durch ist.

Nun sieht die Sache so aus, das ich in einigen Monaten BG wieder verlassen will und mit einem Umweg über Irland für ca. 3-5 Jahre wieder nach D gehen möchte.
Wie kann man es realisieren, dass meine Freundin mit kann und wir zwischendurch auch immer mal nach D und MK fliegen können? Sie studiert noch bis nächsten Sommer und würde dann ganz gern in Irland auch ihren Master machen.
Über Heirat haben wir auch schon nachgedacht, aber nicht wegen der Aufenthaltsgenehmigung für D, das Thema war schon im Raum bevor ich gesagt habe das ich BG wieder verlassen will.
Mal angenommen wir würden heiraten, was würde dann sein, könnte sie dann mit mir mitkommen und auch dort in Irland arbeiten? Und wo würde es am besten sein zu heiraten? Mazedonien, Deutschland oder Irland?
Oder gibt es die Möglichkeit das sie als Studentin nach IRL geht nur um dort den Master zu schreiben?
Ich habe keine Ahnung wie wir das alles realisieren können. Ich liebe sie und will sie natürlich bei mir haben, aber in BG halte ich es einfach nicht mehr aus.

Vielen Dank für eure Hilfe schon im voraus.

Gruss
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.09.2008 um 21:33:32
 
Der_Verwirrte schrieb am 14.09.2008 um 20:51:08:
Mal angenommen wir würden heiraten, was würde dann sein, könnte sie dann mit mir mitkommen und auch dort in Irland arbeiten? 

Ja! (Art. 5-7, 23 RL 2004/38). Ggf. ist das aber auch vorher schon möglich, hängt insbesondere von der Dauer ihres Voraufenthalts in BG ab. Wie lange ist Sie dort schon?
Der_Verwirrte schrieb am 14.09.2008 um 20:51:08:
Und wo würde es am besten sein zu heiraten? Mazedonien, Deutschland oder Irland?

Ist an sich egal. Deutsche Standesämter können manchmal (müssen aber nicht) etwas träge und/oder übertrieben penibel sein. Auch dürfte der ganze Spaß mit Übersetzen in Deutschland deutlich teurer sein als da unten. Wenn sie auf dem "Ehegatten-Ticket" nach Irland will, wäre es besser, vorher geheiratet zu haben. Das dürfte auch die Kosten etwas senken, weil bei Heirat in Mazedonien nur Übersetzungen Deiner Unterlagen ins "Mazedonische" Zwinkernd erforderlich sind, während bei Heirat im Drittstaat Irland die Unterlagen von Euch beiden ins Englische übersetzt werden müssen.

Der_Verwirrte schrieb am 14.09.2008 um 20:51:08:
Oder gibt es die Möglichkeit das sie als Studentin nach IRL geht nur um dort den Master zu schreiben?

Lebensunterhalt muss halt auf jeden Fall gesichert sein, egal wie man so was "konstruiert"...
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Der_Verwirrte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.09.2008 um 23:15:39
 
tapir schrieb am 14.09.2008 um 21:33:32:
Ja! (Art. 5-7, 23 RL 2004/38). Ggf. ist das aber auch vorher schon möglich, hängt insbesondere von der Dauer ihres Voraufenthalts in BG ab. Wie lange ist Sie dort schon? 


Sie lebt jetzt schon seit etwas über 6 Jahre in BG

tapir schrieb am 14.09.2008 um 21:33:32:
Ist an sich egal. Deutsche Standesämter können manchmal (müssen aber nicht) etwas träge und/oder übertrieben penibel sein. Auch dürfte der ganze Spaß mit Übersetzen in Deutschland deutlich teurer sein als da unten. Wenn sie auf dem "Ehegatten-Ticket" nach Irland will, wäre es besser, vorher geheiratet zu haben. Das dürfte auch die Kosten etwas senken, weil bei Heirat in Mazedonien nur Übersetzungen Deiner Unterlagen ins "Mazedonische" Zwinkernd erforderlich sind, während bei Heirat im Drittstaat Irland die Unterlagen von Euch beiden ins Englische übersetzt werden müssen.


Du meinst also es wäre am "günstigsten" wenn dir dann in MK heiraten, ja?
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.09.2008 um 02:16:35
 
Der_Verwirrte schrieb am 14.09.2008 um 23:15:39:
Du meinst also es wäre am "günstigsten" wenn dir dann in MK heiraten, ja?

Ehrlich gesagt möchte ich so eine Einschätzung nicht abgeben, da ich die mazedonischen Behördenwelt nun mal nicht kenne. Ich weiß nur, dass BG von Deutschen ein EFZ verlangt, was schon etwas Zeit- und Dokumentenaufwand sein kann. Klär mal, wie in MK die Lage ist.

Der_Verwirrte schrieb am 14.09.2008 um 23:15:39:
Sie lebt jetzt schon seit etwas über 6 Jahre in BG

Die ganze Zeit als Studentin? Hintergrund ist folgender: Wenn sie sich fünf Jahre in einem jetzigen Mitgliedstaat aufgehalten hat (auch vor dessen EU-Beitritt), kann sie eine Daueraufenthaltskarte bekommen und ist damit grundsätzlich EU-weit mobil (ist in der Praxis nicht immer ganz so einfach, aber das ist jedenfalls die Theorie). Zwei Probleme:
1. Die Daueraufenthaltskarte gibt's nicht, wenn der einzige Grund, den sie z.Zt. hat, um in BG zu sein ist, dass sie studiert (sähe natürlich anders aus, wenn sie Ehegattin eines Unionsbürgers wäre).
2. Selbst wenn ihr verheiratet wärt, würden Studienzeiten in die Berechnung nur zur Hälfte einfließen.
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Antwort #4 - 15.09.2008 um 03:37:47
 
tapir schrieb am 15.09.2008 um 02:16:35:
Ehrlich gesagt möchte ich so eine Einschätzung nicht abgeben, da ich die mazedonischen Behördenwelt nun mal nicht kenne. Ich weiß nur, dass BG von Deutschen ein EFZ verlangt, was schon etwas Zeit- und Dokumentenaufwand sein kann. Klär mal, wie in MK die Lage ist. 

Ich weis was in DE verlangt wird, ich weis nicht was in BG verlangt wird, jedoch weis ich was in MK verlangt wird.
Wäre die Auswahl zwischen DE und MK würde ich mit Abstand MK bevorzugen, einmal von den Kosten und anders herum von der Einfachheit der in MK verlangten Dokumente. Wenn Du dieses erwägst, versuche überall Internationale Dokumente (wenn möglich gleich 2 mal) zu bekommen sie sparen dir viel Übersetzungskosten.

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Antwort #5 - 16.01.2009 um 16:17:43
 
So, nun ist es soweit. Wir haben uns verlobt! Unser Plan ist es im September zu heiraten in Mazedonien, so lange wir es alles mit dem Papierkram schaffen.

Aber da liegt auch schon wieder das Problem:
Wir haben uns schlau gemacht wie es dann aussieht mit der FZF die Botschaft in MK hat gesagt das es zwischen 3 und 12 Monate dauern wird bis sie ein (ich glaube das Wort war) Aufenthaltstitel bekommen wird. Und in dieser Zeit darf sie auch nicht nach D einreisen.
Auch war ich neulich in D bei der ABH, aber der Junge dort konnte uns auch nicht wirklich weiter helfen. Er sagte nur; Wenn es soweit ist kommen sie nochmal wieder und dann werde ich nachlesen und sehen was ich für sie tun kann.
Klasse, oder?

Ich lebe und arbeite in Irland und möchte dann natürlich das sie nach ihrem Studium zu mir kommt und da auch hier leben und arbeiten darf. Und nebenbei auch noch ihre Masterarbeit schreiben kann.
Ach ja, da sie ja Studentin ist bekommt sie ja ein Visum für die Zeit in der sie ihre Arbeit schreibt. Das wäre von Oktober diesen Jahres an. Muss man denn sofort nach der Hochzeit diesen Antrag aus FZF stellen oder kann man das auch später machen bzw. kann man es gleichzeitig zu dem anderen Visum machen?

Wir haben echt kein Plan wie das alles funktionieren soll. Wäre echt klasse wenn ihr ein paar Tips habt.

Gruß
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Antwort #6 - 16.01.2009 um 19:00:46
 
Du hattest doch ursprünglich geschrieben, dass Ihr zunächst gemeinsam nach Irland gehen wollt. Zudem hattest Du geschrieben, dass Deine Verlobte z.Zt. in Bulgarien wohnt. Wenn das immer noch stimmt, dann sind deutsche Stellen in Mazedonien bzw. in Deutschland nicht die richtigen Ansprechpartner. Deine Verlobte sollte stattdessen nach der Eheschließung und nach Deiner dokumentierten Wohnsitznahme in Irland bei der irischen Botschaft in Sofia ein Visum nach Art. 5 Abs. 2 RL 2004/38 beantragen. Dieses Visum berechtigt nur zur Einreise nach Irland (Irland ist kein Schengen-Land). In Irland wird Deiner Verlobten dann eine "Aufenthaltskarte" ausgestellt. Beim Umzug nach Deutschland ist ihr nach richtiger, hier und behördlicherseits aber manchmal bestrittener Auffassung wiederum eine Aufenthaltskarte auszustellen (mitgenommene Freizügigkeit des Rückkehrers, EuGH Eind).
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Antwort #7 - 20.01.2009 um 09:15:23
 
@tapir

Ja, sie ist zur Zeit auch immer noch in Bulgarien. Sie muss noch bis Ende Juli studieren.
Mit dem Visum das wir da beantragen sollen, darf sie damit auch jederzeit nach Deutschland einreisen? Oder brauchen wir dann da wieder ein anderes Visum?
Ach ja, weißt Du zufällig auch ob sie dann mit diesem Visum in Irland auch arbeiten darf?

Gruß
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Antwort #8 - 20.01.2009 um 16:31:36
 
Der_Verwirrte schrieb am 20.01.2009 um 09:15:23:
darf sie damit auch jederzeit nach Deutschland einreisen? Oder brauchen wir dann da wieder ein anderes Visum?

Theoretisch u.U. nicht, praktisch braucht sie vor der Eheschließung sowie danach wenn sie alleine reist und de facto auch dann, wenn sie auf dem Luftweg reist, ein Schengen-Visum (C-Visum, Besuch/Tourismus, stellt die deutsche Botschaft aus, die ggfs. ihre Rückkehrbereitschaft anzweifeln wird, was dann durch Dokumente zu Euren Vorhaben, Irland usw., entkräftet werden müsste).

Änderung:

Bei der Einreise von Bulgarien nach Deutschland auf dem Landweg - also z.B. über Rumänien, Ungarn, Österreich - ist Deine Ehefrau, wenn Ihr dann verheiratet seid, sie Dich begleitet und Ihr noch zusammen in Bulgarien lebt, freizügigkeitsberechtigt. An der Schengen-Außengrenze - im Beispiel an der rumänisch-ungarischen Grenze - ist Deiner Ehefrau ggfs. ein deklaratorisches Einreisevisum auszustellen (Heiratsurkunde, möglichst internationale, mitführen). Der Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten ist rechtmäßig. Innerhalb der Schengen-Staaten, also im Beispiel auf der Reise von Ungarn über Österreich nach Deutschland, finden systematische Grenzkontrollen nicht statt. Ob der Aufenthalt in Deutschland rechtmäßig ist, wird z.Zt. unterschiedlich beurteilt. Die Einreisebestimmungen der ggfs. durchquerten Nicht-Schengen-Staaten (Rumänien oder auch Serbien, Kroatien) sind zu beachten.


Der_Verwirrte schrieb am 20.01.2009 um 09:15:23:
Ach ja, weißt Du zufällig auch ob sie dann mit diesem Visum in Irland auch arbeiten darf?

Darf sie, wobei es nicht auf das Visum ankommt, sondern darauf, dass sie mit einem Unionsbürger in Irland eine eheliche Lebensgemeinschaft führt.
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« Zuletzt geändert: 20.01.2009 um 16:52:44 von tapir »  

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