Der_Verwirrte schrieb am 20.01.2009 um 09:15:23:darf sie damit auch jederzeit nach Deutschland einreisen? Oder brauchen wir dann da wieder ein anderes Visum?
Theoretisch u.U. nicht, praktisch braucht sie vor der Eheschließung sowie danach wenn sie alleine reist und de facto auch dann, wenn sie auf dem Luftweg reist, ein Schengen-Visum (C-Visum, Besuch/Tourismus, stellt die deutsche Botschaft aus, die ggfs. ihre Rückkehrbereitschaft anzweifeln wird, was dann durch Dokumente zu Euren Vorhaben, Irland usw., entkräftet werden müsste).
Änderung:
Bei der Einreise von Bulgarien nach Deutschland auf dem Landweg - also z.B. über Rumänien, Ungarn, Österreich - ist Deine Ehefrau, wenn Ihr dann verheiratet seid, sie Dich begleitet und Ihr noch zusammen in Bulgarien lebt, freizügigkeitsberechtigt. An der Schengen-Außengrenze - im Beispiel an der rumänisch-ungarischen Grenze - ist Deiner Ehefrau ggfs. ein deklaratorisches Einreisevisum auszustellen (Heiratsurkunde, möglichst internationale, mitführen). Der Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten ist rechtmäßig. Innerhalb der Schengen-Staaten, also im Beispiel auf der Reise von Ungarn über Österreich nach Deutschland, finden systematische Grenzkontrollen nicht statt. Ob der Aufenthalt in Deutschland rechtmäßig ist, wird z.Zt. unterschiedlich beurteilt. Die Einreisebestimmungen der ggfs. durchquerten Nicht-Schengen-Staaten (Rumänien oder auch Serbien, Kroatien) sind zu beachten.
Der_Verwirrte schrieb am 20.01.2009 um 09:15:23:Ach ja, weißt Du zufällig auch ob sie dann mit diesem Visum in Irland auch arbeiten darf?
Darf sie, wobei es nicht auf das Visum ankommt, sondern darauf, dass sie mit einem Unionsbürger in Irland eine eheliche Lebensgemeinschaft führt.